Hausbesitzer·Ratgeber
Einfamilienhaus mit PV-Anlage in der Abenddämmerung, ruhiger Vorgarten, Tageslicht-Reste am Himmel.

Wirtschaftlichkeit

Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage 2026?

Die kurze Antwort: in den meisten Fällen ja. Die lange Antwort hängt von Dach, Verbrauch, Strompreis und Förderung ab, und die rechnen wir hier konkret durch.

Von Matthias Broich 9 min Lesezeit

TL;DR

Für ein Einfamilienhaus mit 4.000 kWh Jahresverbrauch und Süddach amortisiert sich eine 8-kWp-Anlage in 10-13 Jahren. Mit Speicher etwas länger, mit E-Auto oder Wärmepumpe deutlich schneller (7-9 Jahre). Das Modul macht dabei nur ein Drittel der Kosten aus, der Rest sind Wechselrichter, Montage, Anmeldung.

Was bedeutet „lohnt sich" überhaupt?

Drei verschiedene Fragen werden oft in einen Topf geworfen: Amortisationszeit (wann hat die Anlage sich zurückgezahlt?), Rendite (wie viel Prozent pro Jahr bringt sie verglichen mit anderen Anlageformen?) und ökologischer Beitrag (wie viel CO₂ vermeide ich?). Wir konzentrieren uns hier auf die finanziellen Kennzahlen, die ökologische Komponente ist bei aktueller Modul-Energiebilanz nach rund zwei Jahren positiv.

Die fünf wichtigsten Wirtschaftlichkeits-Faktoren

1. Eigenverbrauchsanteil

Selbst genutzter Strom ersetzt teuren Netzstrom (~36 ct/kWh). Eingespeister Strom bringt nur die Einspeisevergütung (~8 ct/kWh). Der Eigenverbrauchsanteil ist also der wichtigste Hebel, und liegt ohne Speicher meist bei 25-35 %, mit Speicher bei 60-80 %.

2. Anlagengröße

Faustregel: 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch, plus Reserve für E-Auto/Wärmepumpe. Größere Anlagen haben einen niedrigeren Preis pro kWp, aber auch einen geringeren Eigenverbrauchs-Anteil.

3. Strompreis-Annahme

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung hängt sensitiv vom künftigen Strompreis ab. Wir rechnen konservativ mit 2 % jährlicher Steigerung, die letzten 20 Jahre lagen real bei 4-5 % p. a.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus, 8 kWp, Süddach

Annahmen: 4.200 kWh Jahresverbrauch, 30 % Eigenverbrauch ohne Speicher, Strompreis 36 ct/kWh, Einspeisevergütung 8,03 ct/kWh, 2 % Strompreis-Steigerung.

Posten Wert
Investition (schlüsselfertig)14.500 €
Jahresertrag~ 8.000 kWh
Ersparnis Eigenverbrauch (Jahr 1)~ 870 €
Einspeise-Erlös (Jahr 1)~ 450 €
Amortisationszeit11-12 Jahre
Rendite über 25 Jahre~ 6 % p. a.

Wann lohnt es sich nicht?

  • Dach mit weniger als 25° oder mehr als 60° Neigung und ohne Süd-/Ost-/Westausrichtung
  • Verschattung durch Bäume, Nachbargebäude oder eigenes Dach
  • Geplanter Verkauf des Hauses innerhalb der nächsten 5 Jahre
  • Stromverbrauch unter 2.000 kWh/Jahr ohne Aussicht auf Wärmepumpe oder E-Auto

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach Auslaufen der EEG-Förderung läuft die Anlage weiter, typische Modul-Garantien decken 25-30 Jahre ab. In der Post-EEG-Phase maximierst du entweder den Eigenverbrauch (Speicher-Nachrüstung) oder vermarktest den Strom direkt am Spotmarkt.

Häufige Fragen

Lohnt sich Photovoltaik bei niedrigem Stromverbrauch?

Bei unter 2.000 kWh Jahresverbrauch verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit deutlich Richtung Einspeisung, und damit zur Amortisationszeit jenseits der 15 Jahre. In dem Fall lohnt sich oft eher ein Balkonkraftwerk als eine Voll-Anlage.

Wie verändert ein E-Auto die Rechnung?

Ein E-Auto erhöht den Eigenverbrauchs-Anteil massiv (typisch +1.500-3.000 kWh/Jahr ladbar tagsüber). Damit sinkt die Amortisationszeit oft um 2-3 Jahre.

Was ist mit Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe verbraucht 3.000-6.000 kWh/Jahr und harmoniert nur eingeschränkt mit PV (Heizleistung im Winter ≠ PV-Ertrag im Winter). Mit Speicher und intelligenter Steuerung kann der PV-Anteil aber 25-35 % der Heiz-Stromkosten decken.

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Die EEG-Förderung läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Danach kannst du Strom weiter ins Netz einspeisen (zum aktuellen Marktwert, ~6-8 ct/kWh) oder den Eigenverbrauch maximieren. Die Anlage selbst läuft typischerweise 25-30 Jahre.

Sind Mieteinnahmen aus PV steuerpflichtig?

Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 von der Einkommensteuer befreit, der Modulkauf ist umsatzsteuerfrei (0 %). Damit ist die steuerliche Behandlung für die meisten EFH-Anlagen kein Hinderungsgrund mehr.