Hausbesitzer·Ratgeber
Aufgeräumter Schreibtisch mit BEG-Antragsunterlagen für eine Pellet-Heizung, Stift und Taschenrechner, ruhige Arbeitsplatz-Szene ohne Personen.

Wirtschaftlichkeit

Pellet-Förderung 2026: bis zu 70 Prozent über die BEG

Auch Pellet-Heizungen sind über die BEG förderfähig, wenn der Kessel auf der BAFA-Liste steht, einen Feinstaub-Filter besitzt und ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher verbaut ist. Wir zeigen, wie sich Boni stapeln lassen und wo Anträge typischerweise scheitern.

Von Matthias Broich 8 min Lesezeit

TL;DR

Vier Bausteine tragen die BEG-Förderung 2026 für Pellet-Heizungen: 30 % Grundförderung (nur mit Feinstaub-Filter, sonst 20 %), + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, + 5 % Effizienz- Bonus (Brennwert oder Solarthermie-Kombi), + 30 % Einkommens-Bonus. Maximalkombination 70 % bei Deckel 30.000 € förderfähigen Kosten. Pflicht-Voraussetzungen: BAFA-Liste, Feinstaub ≤ 2,5 mg/m³, Pufferspeicher ≥ 30 Liter pro kW Nennlast, hydraulischer Abgleich Verfahren B. Antrag vor Werkvertrag, zentral über die KfW.

Der Förder-Stack 2026 für Pellet-Heizungen

Förder-Stack 2026 Pellet: Grundförderung 30 Prozent (mit Feinstaub-Filter, sonst 20 Prozent), plus Klimageschwindigkeits-Bonus 20 Prozent, plus Effizienz-Bonus 5 Prozent, plus Einkommens-Bonus 30 Prozent, Maximalsumme 70 Prozent bei Deckel 30.000 Euro Grundförderung mit Feinstaub-Filter (sonst 20 %) 30 % Klimageschwindigkeits-Bonus Alte Öl- oder Gasheizung tauschen + 20 % Effizienz-Bonus Brennwert-Kessel oder Solarthermie-Kombi + 5 % Einkommens-Bonus Haushaltseinkommen unter 40.000 € + 30 % Maximal kombinierbar Deckel 30.000 € förderfähige Kosten 70 %
Schaubild: Förder-Stack 2026 für Pellet-Heizungen, Bausteine kombinierbar bis maximal 70 Prozent.

Die vier Bausteine im Detail

1. Grundförderung (30 % oder 20 %)

Wird gewährt, wenn der Pellet-Kessel auf der BAFA-Liste steht und die technischen Mindestanforderungen erfüllt: jahreszeitenbedingte Raumheizungs-Effizienz ETAs ≥ 81 %, Norm-Heizlast nach DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich Verfahren B, Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern pro kW Nennlast. Die volle Grundförderung von 30 % gibt es nur mit verbautem Feinstaub-Filter, der die Staub-Emissionen am Schornstein auf ≤ 2,5 mg/m³ senkt. Ohne Filter fällt sie auf 20 %.

2. Klimageschwindigkeits-Bonus (+ 20 %)

Beim Tausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagen-Heizungen ab Baujahr 1989 oder älter. Bei Gas-Zentralheizungen muss das Gerät mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus läuft bis Ende 2028 in voller Höhe und sinkt danach gestaffelt: 17 % (2029-2030), 14 % (2031-2032), 11 % (2033-2034), 8 % (ab 2035).

3. Effizienz-Bonus (+ 5 %)

Wird bei besonders effizienten Anlagen-Konzepten gewährt. Für Pellet-Heizungen sind drei Konstellationen typisch:

  • Brennwert-Pellet-Kessel: nutzt die Kondensationswärme im Abgas, ETAs ≥ 92 % möglich.
  • Pellet-Solarthermie-Kombination: solare Trinkwasser- oder Heizungsunterstützung, im Sommer kann die Pellet-Anlage ganz aus.
  • Pellet-Wärmepumpe-Hybrid: Wärmepumpe für die Übergangszeit, Pellet-Kessel als Spitzen- und Backup-Last.

4. Einkommens-Bonus (+ 30 %)

Wer als selbstnutzender Eigentümer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr hat (Durchschnitt der letzten zwei Jahre, gemäß Einkommensteuerbescheid), bekommt 30 Prozentpunkte zusätzlich. Nicht kombinierbar bei vermieteten Objekten oder Zweitwohnsitzen.

Voraussetzungen im Detail

Feinstaub und 2. BImSchV

Die 1. BImSchV in der Fassung von 2010 (umgangssprachlich oft „2. BImSchV-Stufe 2") setzt für neu errichtete Pellet-Kessel einen Staub-Grenzwert von 20 mg/m³ und einen CO-Grenzwert von 400 mg/m³. Diese Mindeststufe ist gesetzliche Pflicht. Die BEG-Grundförderung über 30 % verlangt zusätzlich einen Feinstaub-Abscheider mit ≤ 2,5 mg/m³, also rund eine Größenordnung unter dem Pflicht-Level. Filter-Typen: elektrostatischer Abscheider (rund 1.500 bis 3.000 Euro Aufpreis), Gewebefilter oder Zyklon-Abscheider.

Pufferspeicher-Pflicht

BEG: mindestens 30 Liter pro kW Nennlast, also 450 Liter bei 15 kW. Praxis-Empfehlung der Hersteller liegt eher bei 50 bis 80 Litern pro kW, das verlängert die Brennzyklen, glättet Emissionen und erhöht die Lebensdauer. Größere Speicher rechnen sich auch für Solarthermie-Einbindung.

Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Nicht verhandelbar, sonst keine Förderung und keine BEG-konforme Anlage. Berechnung der Heizlast pro Raum, dimensionierter Volumenstrom an jedem Heizkörper, voreinstellbare Thermostat- Ventile, Druckverlust-Ausgleich am Verteilerbalken. Verfahren B ist rechnerisch fundiert (Verfahren A ist nur überschlägig).

BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen

Vor Auftrag verifizieren, dass das geplante Modell auf der Liste steht. Die Liste wird laufend gepflegt, auch bei etablierten Marken ist nicht jede Variante gelistet. Mindestens drei Hersteller-Modelle in vergleichbarer Leistung gegenüberstellen.

Beispielrechnung: Eigenleistung nach Förderung

Drei typische Konstellationen, jeweils 35.000 € schlüsselfertige Anlagen-Investition:

Konstellation Förder-Quote Zuschuss Eigenleistung
Grundförderung allein (mit Filter) 30 % 9.000 € 26.000 €
Grundförderung + KGB (alte Gasheizung) 50 % 15.000 € 20.000 €
Grundförderung + KGB + Effizienz (Brennwert) 55 % 16.500 € 18.500 €
Maximal-Kombi (alle vier Boni) 70 % auf 30.000 € 21.000 € 14.000 €

Annahme: 35.000 € Brutto-Investition. Boni werden auf den förderfähigen Höchstsatz von 30.000 € berechnet, die darüberliegenden 5.000 € verbleiben als ungeförderte Eigenleistung. Stand Mai 2026.

Antragsweg Schritt für Schritt

  1. Energieberatung oder Fachbetrieb-Termin: Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen, BAFA-konformes Pellet-Modell mit Filter auswählen, Lager- und Pufferspeicher-Auslegung prüfen, schriftliches Angebot einholen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung Förderzusage vorbereiten. Bedingungslose Unterschrift stoppt den Anspruch.
  3. Antrag im KfW-Online-Portal stellen: Programm 458, Login mit BundID. Upload des Angebots, Bestätigung des Fachunternehmer-Erklärungs-Formulars (BzA).
  4. Förderzusage abwarten: Eingangsbestätigung sofort, Förderzusage je nach Auslastung in 4 bis 12 Wochen.
  5. Werkvertrag schließen, Anlage bauen: Lieferung Kessel, Lager-Bau, Schornstein-Ertüchtigung, Inbetriebnahme.
  6. Identifikation und Verwendungsnachweis: Im KfW-Portal Identifikationsnachweis (Schufa-Identifizierung oder Postident) und Rechnungen einreichen, dazu Inbetriebnahme-Protokoll und Feinstaub-Filter-Nachweis.
  7. Auszahlung: Direktauszahlung auf das angegebene Konto, in der Regel innerhalb 4 bis 8 Wochen nach Verwendungsnachweis.

Häufige Stolperfallen

  • Werkvertrag zu früh unterschrieben: Klarer Förderausschluss. Aufschiebende Bedingung „Förderzusage" als schriftliche Klausel im Vertrag bestehen lassen.
  • Kessel ohne Feinstaub-Filter angeboten: Erst nachträglich nachgerüstet wird der Filter teurer und die Förderung sinkt von 30 auf 20 Prozent. Im Angebot von Anfang an spezifizieren.
  • Pufferspeicher zu klein: 30 Liter pro kW Nennlast ist Pflicht. Wer rechnerisch 450 Liter braucht, darf keinen 400-Liter-Speicher einbauen lassen.
  • Lager-Größe nicht durchgerechnet: Bei zu kleinem Lager droht das Befüll-Intervall unter ein Jahr zu fallen, Lieferungen werden teurer (Kleinmengen-Aufschlag).
  • Schornstein-Eignung nicht geprüft: Ohne ausreichenden Querschnitt und feuchteunempfindlichen Innenzug funktioniert der Pellet-Brennwert-Kessel nicht. Schornsteinfeger frühzeitig einbinden.
  • Doppelförderung mit § 35c EStG: Steuerermäßigung und BEG schließen sich aus, beim BEG-Antrag verzichtet man automatisch.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

  • BEG für Biomasse weiterhin nur mit Feinstaub-Filter in voller Grundförderung von 30 % (sonst 20 %).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus läuft mit gestaffelter Degression bis 2035 (-3 Prozentpunkte alle zwei Jahre).
  • Förderfähige Maximalkosten bei Pellet-Einzelmaßnahme bleiben bei 30.000 € pro Wohneinheit.
  • Pufferspeicher-Pflicht (≥ 30 Liter pro kW) gilt unverändert seit 2024.
  • Hybrid-Konzepte (Pellet plus Wärmepumpe oder Solarthermie) bleiben förderfähig, wenn alle Komponenten BAFA-gelistet sind.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Bekommt eine Pellet-Heizung dieselbe Förderung wie eine Wärmepumpe?

Im Prinzip ja, dieselbe BEG-Einzelmaßnahmen-Logik mit Grundförderung plus Boni bis maximal 70 Prozent. Anders ist die technische Mindestanforderung: Biomasse-Anlagen brauchen einen Feinstaub-Filter mit ≤ 2,5 mg/m³ Staub, sonst sinkt die Grundförderung auf 20 Prozent. Außerdem ist ein Pufferspeicher mit mindestens 30 Liter pro kW Nennlast Pflicht.

Was bringt der Feinstaub-Filter konkret?

Förder-rechtlich entscheidet er über 10 Prozentpunkte mehr Grundförderung (30 statt 20 Prozent). Technisch reduziert er die Staub-Emissionen am Schornstein von typischerweise 20 bis 30 mg/m³ auf unter 2,5 mg/m³. Das hilft sowohl bei Feinstaub-Belastung in Wohngebieten als auch bei strenger werdenden Grenzwerten der 2. BImSchV.

Reicht ein 200-Liter-Pufferspeicher für die Förderung?

Nur bei Anlagen bis 6 kW. Die BEG-Mindestanforderung sind 30 Liter pro kW Nennlast. Eine 15-kW-Anlage braucht also 450 Liter, eine 20-kW-Anlage 600 Liter. Der größere Speicher ist nicht nur Pflicht, er senkt auch Takt-Verluste und Feinstaub-Spitzen, das ist technisch sinnvoll.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb. Antragstellung läuft seit 2024 zentral über die KfW (Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer). Werkverträge dürfen erst nach Antragseingang geschlossen werden, eine aufschiebende Klausel „abhängig von Förderzusage" ist erlaubt.

Bekomme ich auch Förderung für ein Pellet-Hybrid-System?

Ja, sogar mit Effizienz-Bonus. Die Kombination Pellet-Kessel plus Solarthermie oder Pellet-Kessel plus Wärmepumpe (Hybrid) ist BEG-förderfähig, sofern alle Komponenten auf den BAFA-Listen stehen und die Mindestanforderungen einhalten. Der Effizienz-Bonus von 5 Prozent gilt unter anderem bei Brennwert-Pellet-Kesseln oder bei solarer Trinkwasser-Unterstützung.

Was passiert, wenn nach Einbau die Feinstaub-Messung schlechter ausfällt?

Wird der Filter über die Lebensdauer schlechter, müssen Hersteller-Service und Schornsteinfeger nachbessern. Die BEG-Förderung ist mit der Auszahlung abgeschlossen, ein Rückforderungsrisiko entsteht nur, wenn falsche Angaben im Antrag oder bei Inbetriebnahme dokumentiert sind. Laufende 2. BImSchV-Grenzwerte am Schornsteinfeger-Termin müssen aber dauerhaft eingehalten werden.