
Wärmepumpen-Förderung 2026: bis zu 70 Prozent Zuschuss
Die KfW erstattet weiterhin bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch, der Weg dorthin ist seit dem 21. Juli 2026 aber steiler: Effizienz-Bonus gestrichen, Klimageschwindigkeits-Bonus gesenkt, Deckel bei 28.000 Euro pro Wohneinheit. Wir zeigen, wie sich die Boni kombinieren lassen und was im Antrag schiefgehen kann.
Drei Bausteine tragen die Förderung seit dem 21. Juli 2026: 30 % Grundförderung, + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (alte fossile Heizung tauschen, sinkt halbjährlich bis auf null im August 2028), + bis zu 40 % Einkommens-Bonus (dreistufig). Maximalkombination 70 % bei Deckel 28.000 € förderfähigen Kosten. Effizienz-Bonus und Emissionsminderungs-Zuschlag sind gestrichen. Antrag vor Werkvertrag, zentral über die KfW.
Der Förder-Stack seit 21. Juli 2026 im Überblick
Die drei Bausteine im Detail
1. Grundförderung (30 %)
Steht jedem Antragsteller im Bestand zu, der eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt. Voraussetzungen: das Gebäude besteht seit mindestens fünf Jahren, die Wärmepumpe steht auf der BAFA-Liste, hydraulischer Abgleich Verfahren B und Norm-Heizlast nach DIN EN 12831 werden umgesetzt.
2. Klimageschwindigkeits-Bonus (+ 16 %)
Beim Tausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagen-Heizungen ab Baujahr 1989 oder älter. Bei Gas-Zentralheizungen muss das Gerät mindestens 20 Jahre alt sein. Nur für selbstnutzende Eigentümer.
Seit dem 21. Juli 2026 liegt der Bonus bei 16 statt 20 Prozent und sinkt jedes Halbjahr um weitere 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 vollständig ausläuft:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeits-Bonus |
|---|---|
| seit 21.07.2026 | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 0 % |
Das ist der stärkste Grund, einen ohnehin geplanten Tausch nicht zu verschleppen. Jedes Halbjahr Warten kostet bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten rund 1.120 Euro Zuschuss.
3. Einkommens-Bonus (bis + 40 %)
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (Durchschnitt der letzten zwei Jahre gemäß Steuerbescheid). Seit dem 21. Juli 2026 ist der Bonus dreistufig statt einstufig, die unterste Stufe wurde angehoben, dafür kam eine neue obere Stufe dazu:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommens-Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | + 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | + 30 % |
| 40.001 bis 50.000 € | + 10 % |
Neu ist ein Kinder-Zuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das angerechnete Einkommen pauschal um 10.000 Euro. Eine Familie mit 48.000 Euro und einem Kind rutscht damit von der 10-Prozent- in die 30-Prozent-Stufe. Nicht kombinierbar bei vermieteten Objekten oder Zweitwohnsitzen, die der Eigentümer nicht selbst bewohnt.
Beispielrechnung: Eigenleistung nach Förderung
Drei typische Konstellationen, jeweils 35.000 € schlüsselfertige Anlagen-Investition:
| Konstellation | Förder-Quote | Zuschuss | Eigenleistung |
|---|---|---|---|
| Grundförderung allein | 30 % | 8.400 € | 26.600 € |
| Grundförderung + KGB (alte Gasheizung) | 46 % | 12.880 € | 22.120 € |
| Grundförderung + KGB + Einkommens-Bonus 10 % | 56 % | 15.680 € | 19.320 € |
| Maximal-Kombi (Einkommen unter 30.000 €) | 70 % (gedeckelt) | 19.600 € | 15.400 € |
Annahme: 35.000 € Brutto-Investition. Boni werden auf den förderfähigen Höchstsatz von 28.000 € berechnet, die darüberliegenden 7.000 € verbleiben als ungeförderte Eigenleistung. Stand 21. Juli 2026. In der Maximal-Kombi ergäbe die Summe der Bausteine 86 Prozent, gezahlt werden aber höchstens 70.
Der Vergleich mit der alten Systematik ist ernüchternd: Dieselbe Anlage mit altem Gaskessel und Sole-Wasser-Quelle kam vor dem 21. Juli auf 55 Prozent von 30.000 Euro, also 16.500 Euro. Heute sind es 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro. Rund 3.600 Euro weniger, und mit jeder Halbjahres-Stufe des Klimageschwindigkeits-Bonus wächst der Abstand um weitere 1.120 Euro.
Antragsweg Schritt für Schritt
- Energieberatung oder Fachbetrieb-Termin: Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen, BAFA-konformes Gerät auswählen, schriftliches Angebot einholen.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag vorbereiten, nicht unterschreiben: Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung „Förderzusage" ist erlaubt, ein bedingungsloser Vertrag stoppt den Anspruch.
- Antrag im KfW-Online-Portal stellen: Programm 458, Login mit BundID. Upload des Angebots, Bestätigung des Fachunternehmer-Erklärungs-Formulars (BzA).
- Förderzusage abwarten: Eingangsbestätigung sofort, Förderzusage je nach Auslastung in 4-12 Wochen.
- Werkvertrag schließen, Anlage bauen: Lieferung, Installation, Inbetriebnahme.
- Identifikation und Verwendungsnachweis: Nach Inbetriebnahme im KfW-Portal Identifikationsnachweis (Schufa-Identifizierung oder Postident) und Rechnungen einreichen.
- Auszahlung: Direktauszahlung auf das angegebene Konto, in der Regel innerhalb 4-8 Wochen nach Verwendungsnachweis.
Häufige Stolperfallen
- Werkvertrag zu früh unterschrieben: Klarer Förderausschluss. Aufschiebende Bedingung „Förderzusage" als schriftliche Klausel im Vertrag bestehen lassen.
- Fehlende Norm-Heizlast oder hydraulischer Abgleich: Beides ist Pflicht für die Auszahlung. Pauschal-Annahmen reichen nicht.
- Gerät nicht auf BAFA-Liste: Die Liste wird laufend gepflegt, Modelle vor Auftrag verifizieren. Auch bei Premium-Marken sind nicht alle Varianten gelistet.
- Einkommensbonus ohne aktuellen Steuerbescheid: Verlangt werden die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Veranlagungszeiträume, Durchschnitt unter 40.000 € zu versteuerndes Einkommen.
- Doppelförderung mit § 35c EStG: Steuerermäßigung und BEG schließen sich aus, beim BEG-Antrag verzichtet man automatisch.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
- Antrag läuft seit Februar 2024 zentral über die KfW (vorher BAFA).
- Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und läuft im August 2028 aus.
- Förderfähige Maximalkosten liegen bei 28.000 € pro Wohneinheit und sinken halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 € im Jahr 2030.
- Der Effizienz-Bonus für Sole-, Wasser- und R290-Anlagen ist seit dem 21. Juli 2026 gestrichen. Er taucht in älteren Ratgebern und Angeboten noch auf, gilt aber nicht mehr.
Wie geht es weiter?
- Wärmepumpen-Kosten 2026, vollständige Aufstellung pro Posten
- JAZ-Vergleich der Wärmepumpen-Typen, welche Anlage auch ohne Maximalförderung wirtschaftlich ist
- Wärmepumpe Hub-Übersicht, alle Themen auf einen Blick
- PV-Förderung 2026, was sich mit Wärmepumpe und PV gleichzeitig stapeln lässt
- Lohnt sich PV mit Wärmepumpe?, Eigenverbrauchs-Effekt im Winter
Häufige Fragen
Wer bekommt die volle 70-Prozent-Förderung?
Seit dem 21. Juli 2026 braucht es dafür 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (Tausch alter fossiler Heizung) plus 40 % Einkommens-Bonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €). Rechnerisch sind das 86 %, ausgezahlt werden höchstens 70. In der Praxis erreichen den Deckel vor allem selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen, die eine alte Öl- oder Gasheizung austauschen. Wer über 50.000 € Haushaltseinkommen liegt, kommt aktuell auf maximal 46 %.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb. Der Antrag läuft seit 2024 zentral über die KfW (Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer im Wohngebäude). Wer den Werkvertrag bereits unterschrieben hat, hat den Förderanspruch verloren. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragseingang geschlossen werden.
Wie hoch ist die Deckelung?
Förderfähig sind seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit statt bisher 30.000 €. Der Deckel sinkt halbjährlich um weitere 750 € bis auf 22.000 € im Jahr 2030. Für Mehrfamilienhäuser steigen die Deckel je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Über dem Deckel liegende Kosten zählen voll als Eigenleistung.
Bekommt man die Förderung auch im Neubau?
Nein, die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung ist auf den Bestand beschränkt. Für Neubauten greift seit 2023 die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN, Programm 297/298) mit eigenen Konditionen.
Welche Geräte sind förderfähig?
Auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen geführte Modelle, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (jahreszeitenbedingte Raumheizungs-Effizienz ETAs ≥ 135 % bei 35 °C bzw. ≥ 120 % bei 55 °C). Hydraulischer Abgleich Verfahren B und Norm-Heizlast nach DIN EN 12831 sind Pflicht.
Lassen sich BEG und Steuer-Bonus kombinieren?
Nein, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wer die BEG nutzt, kann nicht zusätzlich die 20-Prozent-Steuer-Ermäßigung nach § 35c EStG für energetische Sanierung in Anspruch nehmen. Bei vollem BEG-Zuschuss ist das fast immer der bessere Hebel.