Hausbesitzer·Ratgeber
Aufgeräumter Schreibtisch mit BEG-Antragsunterlagen, Stift und Taschenrechner, ruhige Arbeitsplatz-Szene ohne Personen.

Wirtschaftlichkeit

Wärmepumpen-Förderung 2026: bis zu 70 Prozent Zuschuss

Die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung erstattet bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch, gedeckelt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Wir zeigen, wie sich die Boni kombinieren lassen und was im Antrag schiefgehen kann.

Von Matthias Broich 8 min Lesezeit

TL;DR

Vier Bausteine tragen die BEG-Förderung 2026: 30 % Grundförderung, + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (alte fossile Heizung tauschen), + 5 % Effizienz-Bonus (Sole-Wasser oder Propan), + 30 % Einkommens-Bonus. Maximalkombination 70 % bei Deckel 30.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Werkvertrag, zentral über die KfW.

Der Förder-Stack 2026 im Überblick

Förder-Stack 2026: Grundförderung 30 Prozent, plus Klimageschwindigkeits-Bonus 20 Prozent, plus Effizienz-Bonus 5 Prozent, plus Einkommens-Bonus 30 Prozent, Maximalsumme 70 Prozent bei Deckel 30.000 Euro Grundförderung Heizungstausch im Bestand 30 % Klimageschwindigkeits-Bonus Alte Öl- oder Gasheizung tauschen + 20 % Effizienz-Bonus Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Propan + 5 % Einkommens-Bonus Haushaltseinkommen unter 40.000 € + 30 % Maximal kombinierbar Deckel 30.000 € förderfähige Kosten 70 %
Schaubild: Förder-Stack 2026, Bausteine kombinierbar bis maximal 70 Prozent.

Die vier Bausteine im Detail

1. Grundförderung (30 %)

Steht jedem Antragsteller im Bestand zu, der eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt. Voraussetzungen: das Gebäude besteht seit mindestens fünf Jahren, die Wärmepumpe steht auf der BAFA-Liste, hydraulischer Abgleich Verfahren B und Norm-Heizlast nach DIN EN 12831 werden umgesetzt.

2. Klimageschwindigkeits-Bonus (+ 20 %)

Beim Tausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagen-Heizungen ab Baujahr 1989 oder älter. Bei Gas-Zentralheizungen muss das Gerät mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus sinkt schrittweise: 20 % bis Ende 2028, danach gestaffelt rückläufig auf 17 % (2029-2030), 14 % (2031-2032), 11 % (2033-2034), 8 % (ab 2035).

3. Effizienz-Bonus (+ 5 %)

Wird gewährt, wenn die Wärmequelle Wasser, Erde oder Abwasser ist (Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird (insbesondere Propan R290, Treibhauspotenzial GWP = 3). Der Bonus zielt auf Anlagenkonzepte mit höherer Jahresarbeitszahl oder geringerem ökologischen Fußabdruck.

4. Einkommens-Bonus (+ 30 %)

Wer als selbstnutzender Eigentümer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr hat (Durchschnitt der letzten zwei Jahre, gemäß Steuerbescheid), bekommt 30 Prozentpunkte zusätzlich. Nicht kombinierbar bei vermieteten Objekten oder Zweitwohnsitzen, die der Eigentümer nicht selbst bewohnt.

Beispielrechnung: Eigenleistung nach Förderung

Drei typische Konstellationen, jeweils 35.000 € schlüsselfertige Anlagen-Investition:

Konstellation Förder-Quote Zuschuss Eigenleistung
Grundförderung allein 30 % 9.000 € 26.000 €
Grundförderung + KGB (alte Gasheizung) 50 % 15.000 € 20.000 €
Grundförderung + KGB + Effizienz (Sole-Wasser) 55 % 16.500 € 18.500 €
Maximal-Kombi (alle vier Boni) 70 % auf 30.000 € 21.000 € 14.000 €

Annahme: 35.000 € Brutto-Investition. Boni werden auf den förderfähigen Höchstsatz von 30.000 € berechnet, die darüberliegenden 5.000 € verbleiben als ungeförderte Eigenleistung. Stand Mai 2026.

Antragsweg Schritt für Schritt

  1. Energieberatung oder Fachbetrieb-Termin: Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen, BAFA-konformes Gerät auswählen, schriftliches Angebot einholen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag vorbereiten, nicht unterschreiben: Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung „Förderzusage" ist erlaubt, ein bedingungsloser Vertrag stoppt den Anspruch.
  3. Antrag im KfW-Online-Portal stellen: Programm 458, Login mit BundID. Upload des Angebots, Bestätigung des Fachunternehmer-Erklärungs-Formulars (BzA).
  4. Förderzusage abwarten: Eingangsbestätigung sofort, Förderzusage je nach Auslastung in 4-12 Wochen.
  5. Werkvertrag schließen, Anlage bauen: Lieferung, Installation, Inbetriebnahme.
  6. Identifikation und Verwendungsnachweis: Nach Inbetriebnahme im KfW-Portal Identifikationsnachweis (Schufa-Identifizierung oder Postident) und Rechnungen einreichen.
  7. Auszahlung: Direktauszahlung auf das angegebene Konto, in der Regel innerhalb 4-8 Wochen nach Verwendungsnachweis.

Häufige Stolperfallen

  • Werkvertrag zu früh unterschrieben: Klarer Förderausschluss. Aufschiebende Bedingung „Förderzusage" als schriftliche Klausel im Vertrag bestehen lassen.
  • Fehlende Norm-Heizlast oder hydraulischer Abgleich: Beides ist Pflicht für die Auszahlung. Pauschal-Annahmen reichen nicht.
  • Gerät nicht auf BAFA-Liste: Die Liste wird laufend gepflegt, Modelle vor Auftrag verifizieren. Auch bei Premium-Marken sind nicht alle Varianten gelistet.
  • Einkommensbonus ohne aktuellen Steuerbescheid: Verlangt werden die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Veranlagungszeiträume, Durchschnitt unter 40.000 € zu versteuerndes Einkommen.
  • Doppelförderung mit § 35c EStG: Steuerermäßigung und BEG schließen sich aus, beim BEG-Antrag verzichtet man automatisch.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

  • Antrag läuft seit Februar 2024 zentral über die KfW (vorher BAFA).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus läuft mit gestaffelter Degression bis 2035 (-3 Prozentpunkte alle zwei Jahre).
  • Förderfähige Maximalkosten bei Wärmepumpen-Einzelmaßnahme bleiben bei 30.000 € pro Wohneinheit.
  • Effizienz-Bonus seit 2024 auch für Wärmepumpen mit Propan-Kältemittel (R290), nicht nur für Sole- oder Wasser-Wärmequellen.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Wer bekommt die volle 70-Prozent-Förderung?

Die maximale Förderung von 70 % erreicht, wer alle drei Boni kombiniert: Klimageschwindigkeits-Bonus (Tausch alter fossiler Heizung), Effizienz-Bonus (Sole-Wasser oder Propan-Gerät) und Einkommens-Bonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €). In der Praxis erreichen das vor allem selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen, die eine alte Öl- oder Gasheizung austauschen.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb. Der Antrag läuft seit 2024 zentral über die KfW (Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer im Wohngebäude). Wer den Werkvertrag bereits unterschrieben hat, hat den Förderanspruch verloren. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragseingang geschlossen werden.

Wie hoch ist die Deckelung?

Förderfähig sind maximal 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit für die Heizungs-Einzelmaßnahme. Für Mehrfamilienhäuser steigen die Deckel je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Über dem Deckel liegende Kosten zählen voll als Eigenleistung.

Bekommt man die Förderung auch im Neubau?

Nein, die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung ist auf den Bestand beschränkt. Für Neubauten greift seit 2023 die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN, Programm 297/298) mit eigenen Konditionen.

Welche Geräte sind förderfähig?

Auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen geführte Modelle, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (jahreszeitenbedingte Raumheizungs-Effizienz ETAs ≥ 135 % bei 35 °C bzw. ≥ 120 % bei 55 °C). Hydraulischer Abgleich Verfahren B und Norm-Heizlast nach DIN EN 12831 sind Pflicht.

Lassen sich BEG und Steuer-Bonus kombinieren?

Nein, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wer die BEG nutzt, kann nicht zusätzlich die 20-Prozent-Steuer-Ermäßigung nach § 35c EStG für energetische Sanierung in Anspruch nehmen. Bei vollem BEG-Zuschuss ist das fast immer der bessere Hebel.