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Wirtschaftlichkeit

Photovoltaik-Förderung 2026: was bringt wirklich Geld?

Drei Säulen tragen die PV-Förderung in Deutschland: Steuer, Tilgungskredit und Einspeisevergütung. Wir zeigen, was sich kombinieren lässt und welche Landesprogramme sich konkret lohnen.

Von Matthias Broich Aktualisiert 7 min Lesezeit

TL;DR

Drei Förder-Säulen tragen 2026: 0 % Mehrwertsteuer beim Anlagenkauf (automatisch, kein Antrag), Einkommensteuer-Befreiung bei Anlagen bis 30 kWp und KfW-270-Tilgungskredit. Dazu die EEG-Einspeisevergütung für Überschuss-Strom über 20 Jahre. Landes- und Kommunalprogramme ergänzen punktuell, variieren aber stark nach Wohnort.

Die drei bundesweiten Förder-Säulen

19 %

Mehrwertsteuerbefreiung

automatisch, kein Antrag

0 €

Einkommensteuer auf PV-Erträge

bis 30 kWp Anlagengröße

100 %

KfW-270 Tilgungskredit

bis 100 % Finanzierung, vergünstigter Zins

Schaubild: Die drei tragenden Säulen der PV-Förderung 2026, kombinierbar mit der EEG-Einspeisevergütung als laufende Vergütung über 20 Jahre.

1. Mehrwertsteuerbefreiung (0 %)

Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, die auf oder an Wohngebäuden montiert werden, keine Mehrwertsteuer mehr an. Das gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage in einem Abwasch, also den gesamten schlüsselfertigen Lieferumfang.

  • Wer: Privathaushalte und gemischt genutzte Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung
  • Antrag: Keiner, der Fachbetrieb stellt direkt netto in Rechnung
  • Effekt: Spart 19 % gegenüber dem Vor-2023-Niveau

2. Einkommensteuer-Befreiung

Seit der gleichen Steuerreform sind Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei, sowohl Eigenverbrauchs-Vergütung als auch Einspeise-Erlöse. Der frühere Aufwand für Anlage EÜR und Einnahme-Überschuss-Rechnung entfällt komplett.

  • Wer: Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden, bis 15 kWp pro Einheit auf Gewerbe-Gemischt
  • Effekt: Keine Steuererklärung mehr für die Anlage nötig

3. KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien Standard

Tilgungskredit der staatlichen KfW-Bank, der bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdeckt. Beantragt wird über die eigene Hausbank, nicht direkt bei der KfW.

  • Wer: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
  • Konditionen 2026: Zinssatz tagesaktuell, typisch 1-2 Prozentpunkte unter regulären Hypotheken-Zinsen; Laufzeiten 5/10/20 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Wichtig: Antrag vor Vertragsabschluss

Beispiel: 15.000 Euro über 10 Jahre finanziert

Posten Wert
Kreditsumme15.000 €
Laufzeit10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei
Monatliche Rate ab Jahr 3~ 150-165 €
Ertrag der Anlage pro Monat~ 110 €
Effektive Belastung pro Monat~ 40-55 €

Der KfW-Zinssatz wird tagesaktuell festgelegt und über die Hausbank vermittelt. Die Rate oben ist eine Größenordnung, die verbindlichen Konditionen stehen erst im Angebot der Bank.

Der Kredit ist damit kein Kostenfaktor, sondern eine Zwischenfinanzierung: Die Anlage trägt vom ersten Monat an rund zwei Drittel ihrer eigenen Rate. Wer Eigenkapital hat, spart die Zinsen und fährt besser, wer keines hat, kommt trotzdem an die Anlage.

Einspeisevergütung: die laufende Förderung

Wer den selbst erzeugten Solarstrom nicht komplett verbraucht, bekommt für den eingespeisten Überschuss eine garantierte Vergütung über 20 Jahre. Die Höhe hängt von Anlagengröße, Inbetriebnahme-Datum und gewählter Vergütungsart ab.

Anlagenart Bis 10 kWp Bis 40 kWp
Überschusseinspeisung ~ 7,70 ct/kWh ~ 6,66 ct/kWh
Volleinspeisung ~ 12,22 ct/kWh ~ 10,24 ct/kWh

Stand 1. August 2026, gültig für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2027. Halbjährliche Degression rund 1 %, nächste Senkung zum 1. Februar 2027. Einordnung und Leistungsklasse bis 100 kWp im Einspeisevergütung-Ratgeber.

Landes- und Kommunalprogramme

Bundesländer und einzelne Kommunen haben ergänzende Programme , meist Zuschüsse für Speicher, Wallbox oder Beratung. Das Programm-Lineup ändert sich quartalsweise; pauschale Aussagen altern schnell.

  • Beispiele aktuell aktiver Programme (variabel): NRW „progres.nrw", Berlin „SolarPLUS", Schleswig-Holstein „Klimaschutz"
  • Wichtig: Vor KfW-Antrag prüfen, ob das Landesprogramm kombinierbar ist, manche schließen Bundesförderung aus
  • Antragsweg: Meist über die jeweilige Landesförderbank oder das Wirtschafts-/Klimaschutzministerium

Antragsstellung Schritt für Schritt

  1. Beratungsgespräch beim Fachbetrieb: Konkretes Angebot mit Anlagengröße und Komponenten
  2. Förder-Check: Welche Bundes-, Landes- und Kommunal­programme passen zu deinem Vorhaben und deiner PLZ
  3. KfW-Antrag (falls relevant): Über die Hausbank, vor Werkvertrag
  4. Landesprogramm (falls kombinierbar): Antrag bei Landesförderbank oder zuständiger Stelle
  5. Werkvertrag mit Fachbetrieb, Bestellung der Komponenten
  6. Inbetriebnahme: Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR), innerhalb 4 Wochen Pflicht
  7. Auszahlung: KfW-Tranchen nach Rechnungsvorlage; Einspeisevergütung kommt automatisch monatlich

Sonderfälle: Vermietung, Mehrfamilienhaus, Gewerbe

Die drei Förder-Säulen oben gelten für den klassischen Fall, das selbst genutzte Einfamilienhaus. In drei Konstellationen gelten Abweichungen:

  • Vermietetes Wohngebäude: Die Mehrwertsteuer- und Einkommensteuer-Befreiung bis 30 kWp gilt auch hier, sie hängt am Gebäudetyp, nicht an der Selbstnutzung. Wer den Strom an Mieter weitergibt, sollte die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung prüfen, Details im Mieterstrom-Ratgeber.
  • Mehrfamilienhaus: Die Steuerbefreiung greift bis 15 kWp je Wohneinheit, maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem. Ab 100 kWp Anlagenleistung besteht Direktvermarktungs-Pflicht, die feste Einspeisevergütung entfällt zugunsten der Marktprämie.
  • Gewerblich genutztes Gebäude: Der Nullsteuersatz gilt nur bei überwiegender Wohnnutzung. Bei reinen Gewerbe-Immobilien fällt die Umsatzsteuer regulär an, ist als Vorsteuer aber abziehbar. Dafür sind Abschreibung und Betriebsausgaben-Abzug möglich, was den Effekt oft mehr als ausgleicht.

In allen drei Fällen lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Termin beim Steuerberater. Die Beträge sind hoch genug, dass eine falsche Zuordnung im ersten Jahr über die gesamte Laufzeit nachwirkt.

Häufige Fragen

Welche Förderung lohnt sich am meisten?

Rein finanziell ist die Mehrwertsteuerbefreiung der größte Hebel: 19 % weniger Anschaffungspreis, ohne Antrag, automatisch durch den Fachbetrieb umgesetzt. Bei kreditfinanzierten Anlagen kommt die KfW-270 hinzu, die meist 1-2 Prozentpunkte unter dem regulären Bauzins liegt.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja, Steuer-Befreiungen, KfW-270 und EEG-Einspeisevergütung sind kombinierbar. Vorsicht bei Landes- und Kommunal-Zuschüssen: einige schließen die KfW-Förderung aus oder werden auf andere Programme angerechnet. Vor Antrag immer die jeweilige Programm-Richtlinie prüfen.

Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?

Vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt über die KfW. Wer den Werkvertrag schon unterschrieben hat, hat den KfW-Anspruch für diese Anlage verloren.

Sind Mieteinnahmen aus PV einkommensteuerfrei?

Bei Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden: ja. Sowohl Eigenverbrauchs-Vergütung als auch Einspeise-Erlöse fallen seit 2022 unter die Einkommensteuer-Befreiung. Bei Anlagen über 30 kWp greifen die normalen steuerlichen Regeln.

Gibt es Förderung für Speicher?

Bundesweit nicht direkt, der Speicher kann aber über die KfW-270 mitfinanziert werden. Einzelne Bundesländer (z. B. NRW, Berlin) hatten in den letzten Jahren eigene Speicher-Zuschüsse, die Programme öffnen und schließen aber regelmäßig. Die jeweils aktuelle Lage steht auf der Seite der Landesförderbank.

Was ändert sich mit der Einspeisevergütung 2026?

Die Vergütung sinkt halbjährlich um etwa 1 %. Die letzte Senkung war der 1. August 2026, die nächste folgt zum 1. Februar 2027. Wer zum Stichtag vor der Degression in Betrieb geht, sichert sich den höheren Satz für die kommenden 20 Jahre. Wichtiger: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Reform beschlossen, die die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 auslaufen lässt. Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 am Netz sind, behalten ihre feste 20-Jahres-Vergütung. Detail im Einspeisevergütung-Ratgeber.