
Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, Halbjahres-Degression, 20-Jahres-Garantie
Wer Solarstrom ins Netz einspeist, bekommt eine garantierte Vergütung über 20 Jahre. Zum 1. August 2026 sind die Sätze erneut um 1 Prozent gesunken. Welche Werte jetzt gelten, wann sich Volleinspeisung lohnt und was nach Ablauf passiert, kompakt zusammengefasst.
Seit 1. August 2026: ~ 7,70 ct/kWh für Überschusseinspeisung bis 10 kWp, ~ 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Halbjährliche Degression von rund 1 %, die nächste Senkung kommt zum 1. Februar 2027. Wer früh in Betrieb geht, sichert sich den höheren Satz dauerhaft. Für klassische Einfamilienhäuser ist Überschusseinspeisung fast immer die wirtschaftlichere Wahl.
Was ist die Einspeisevergütung?
Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, hat nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde. Die Vergütung ist 20 Jahre lang garantiert und wird vom Netzbetreiber monatlich ausgezahlt.
Damit ist sie der zweite finanzielle Hebel der Anlage neben dem Eigenverbrauch, und die Grundlage jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung über 20 Jahre.
Aktuelle Sätze seit 1. August 2026
Die Vergütungshöhe hängt von Anlagengröße und Vergütungsart ab. Größere Anlagen werden niedriger vergütet (innerhalb der Anlage gestaffelt nach Leistungsbereichen), Volleinspeisung höher als Überschuss.
Zum 1. August 2026 hat die gesetzliche Halbjahres-Degression die Sätze erneut um rund 1 % abgesenkt. Die folgenden Werte gelten für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 bis einschließlich 31. Januar 2027 in Betrieb gehen. Wer vorher angeschlossen hat, behält den höheren Satz für die vollen 20 Jahre.
| Vergütungsart | Bis 10 kWp | Bis 40 kWp | Bis 100 kWp |
|---|---|---|---|
| Überschusseinspeisung | ~ 7,70 ct/kWh | ~ 6,66 ct/kWh | ~ 5,44 ct/kWh |
| Volleinspeisung | ~ 12,22 ct/kWh | ~ 10,24 ct/kWh | ~ 10,24 ct/kWh |
Stand 1. August 2026, gültig für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2027. Die Werte für „bis 40 kWp" und „bis 100 kWp" sind anteilige Sätze für den jeweiligen Leistungsanteil, nicht für die ganze Anlage. Maßgeblich ist immer die amtliche Liste der Bundesnetzagentur.
Zum Vergleich die Sätze davor, gültig für Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli 2026: 7,78 ct/kWh Überschuss und 12,34 ct/kWh Volleinspeisung bis 10 kWp. Auf 20 Jahre und eine 8-kWp-Anlage mit rund 5.600 kWh Einspeisung pro Jahr macht der Unterschied etwa 90 Euro aus, also deutlich weniger, als die Stichtags-Diskussion oft vermuten lässt.
Was das konkret einbringt
Für eine typische 8-kWp-Anlage am Einfamilienhaus mit rund 8.000 kWh Jahresertrag und 30 Prozent Eigenverbrauch:
| Posten | Menge | Erlös pro Jahr |
|---|---|---|
| Selbst verbraucht (30 %) | 2.400 kWh | ~ 864 € gesparter Netzstrom |
| Eingespeist (70 %) | 5.600 kWh | ~ 431 € Einspeisevergütung |
| Gesamt | 8.000 kWh | ~ 1.295 € |
Gerechnet mit 36 ct/kWh Netzstrom und 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung, Stand 1. August 2026.
Das Verhältnis ist der eigentliche Kern: Zwei Drittel der Erzeugung gehen ins Netz, bringen aber nur ein Drittel des Gesamt-Ertrags. Über die 20 Jahre Vergütungslaufzeit summiert sich die Einspeisung auf rund 8.600 Euro, der Eigenverbrauch bei steigenden Strompreisen auf über 20.000 Euro. Wer das versteht, trifft die richtigen Folge-Entscheidungen bei Speicher, Wallbox und Wärmepumpe.
Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
Überschusseinspeisung
Du verbrauchst zuerst selbst, der Rest geht ins Netz. Eigenverbrauch ersetzt Netzstrom (~36 ct/kWh) und ist damit deutlich wertvoller als die Einspeisevergütung. Standard-Modus für Einfamilienhäuser.
Volleinspeisung
Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, kein Eigenverbrauch. Höhere Vergütung, aber kein Spareffekt am eigenen Stromverbrauch. Wirtschaftlich nur, wenn der Eigenverbrauch sehr niedrig wäre.
Faustregel: Liegt dein Eigenverbrauchs-Anteil unter 10 %, lohnt sich Volleinspeisung rechnerisch. Bei 25 %+ ist Überschuss klar besser.
Es gibt einen dritten Weg, der in Mehrfamilienhäusern oft übersehen wird: den Strom gar nicht erst einzuspeisen, sondern an die eigenen Mieter weiterzugeben. Seit dem Solarpaket I geht das über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ohne den alten Lieferanten-Aufwand, Details im Mieterstrom-Ratgeber.
Halbjährliche Degression
Seit 2023 sinkt die Einspeisevergütung jeweils zum 1. Februar und 1. August automatisch um rund 1 %. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt für die kommenden 20 Jahre konstant, die Degression wirkt also nur auf Neu-Inbetriebnahmen.
Praktische Konsequenz: Wer in der zweiten Januar-Hälfte in Betrieb geht, sichert sich knapp einen höheren Satz als jemand, der in der ersten Februar-Woche startet. Der nächste Stichtag ist der 1. Februar 2027.
Wichtig für die Einordnung: 1 % Degression pro Halbjahr klingt dramatisch, ist in Euro aber ein kleiner Posten. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind Eigenverbrauchsquote und Anlagenpreis, nicht der Stichtag. Eine überhastete Inbetriebnahme mit schlechter Planung kostet mehr, als die Degression je einspart.
EEG-Reform: die feste Vergütung läuft ab 2027 aus
Über die halbjährliche Degression hinaus steht eine deutlich größere Änderung an. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Kernpunkt: Die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfällt, an ihre Stelle tritt eine befristete Übergangsvergütung und danach die Direktvermarktung.
Das Gesetz ist noch nicht endgültig. Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission müssen zustimmen, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Die parlamentarische Beratung läuft im Herbst 2026.
Der Übergangspfad nach dem Kabinettsbeschluss
| Inbetriebnahme | Übergangsvergütung noch möglich für |
|---|---|
| bis 31.12.2026 | alle Anlagen, volle feste Vergütung über 20 Jahre |
| 2027 | Anlagen unter 50 kW |
| 2028 | Anlagen unter 25 kW |
| 2029 und 2030 | nur noch Klein-Anlagen bis 7 kW |
Stand Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026. Die Werte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
- Bestandsschutz: Alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 am Netz sind, behalten ihre feste, über 20 Jahre garantierte Vergütung. Die Reform wirkt ausschließlich auf spätere Inbetriebnahmen. Wer bereits eine Anlage hat, muss nichts tun.
- Was Direktvermarktung praktisch bedeutet: Der Strom wird über einen Dienstleister an der Börse verkauft, der Erlös schwankt mit dem Marktpreis statt fest zu sein. In Stunden mit negativen Börsenpreisen kann die Vergütung auf null fallen.
- Konsequenz für die Planung: Der Eigenverbrauch wird noch klarer zum Haupthebel. Wer 2027 oder später baut, sollte Speicher, Wärmepumpe und Wallbox von Anfang an mitdenken, statt auf Einspeise-Erlöse zu kalkulieren.
- Kein Grund zur Panik-Investition: Eine überstürzt geplante Anlage kostet mehr, als der Unterschied zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung über 20 Jahre ausmacht. Sauber planen schlägt Stichtag jagen.
Wir ziehen diesen Abschnitt nach, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben. Bis dahin gelten die oben genannten Sätze unverändert.
Direktvermarktung: relevant ab 100 kWp
Anlagen über 100 kWp Leistung müssen den Strom über die Direktvermarktung verkaufen, sie bekommen die geförderte Marktprämie statt der festen Einspeisevergütung. Für klassische Einfamilienhaus-Anlagen (4-15 kWp) ist das nicht relevant.
Was passiert nach 20 Jahren?
Die Anlage läuft technisch weiter, Module sind typisch auf 25-30 Jahre Lebensdauer mit Leistungsgarantie ausgelegt. Drei Optionen für die Post-EEG-Phase:
- Weiter ins Netz einspeisen zum Marktwert (~6-8 ct/kWh, schwankt). Kein Garantie-Preis mehr, aber technisch unaufwändig.
- Eigenverbrauch maximieren durch Speicher-Nachrüstung. Investition rechnet sich oft, weil die Anlage selbst bereits abgeschrieben ist.
- Direktvermarktung über einen Energiehändler, höhere Erlöse möglich, aber mit Vermarkter-Gebühr und Bilanzkreis-Aufwand.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Vergütung garantiert?
Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre ab dem Inbetriebnahme-Jahr plus dem Inbetriebnahme-Jahr selbst. Beispiel: Inbetriebnahme im August 2026 → Vergütung bis Ende 2046.
Wann lohnt sich Volleinspeisung?
Wenn der Eigenverbrauch unter 10 % läge, etwa bei einem Zweitwohnsitz, einer reinen Lastspitzen-Anlage oder bei sehr großen Dächern, deren Erzeugung den Hausverbrauch deutlich übersteigt. Für klassische Einfamilienhäuser ist Überschusseinspeisung fast immer wirtschaftlicher.
Was ist die halbjährliche Degression?
Seit 2023 sinkt die Vergütung jeweils zum 1. Februar und 1. August automatisch um etwa 1 %. Die letzte Senkung war der 1. August 2026, die nächste folgt zum 1. Februar 2027. Wer kurz vor einem Stichtag in Betrieb geht, sichert sich den höheren Satz für die gesamten 20 Jahre.
Wird die Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft?
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Reform beschlossen. Danach läuft die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 aus, ersetzt durch eine befristete Übergangsvergütung und anschließend Direktvermarktung. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen, geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Entscheidend für Hausbesitzer: Alle Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 am Netz sind, behalten ihre feste 20-Jahres-Vergütung unverändert. Wer ohnehin plant, hat mit einer Inbetriebnahme 2026 also die kalkulierbare Variante.
Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?
Die Anlage läuft technisch weiter (Module typisch 25-30 Jahre). Drei Optionen: weiter ins Netz einspeisen zum Marktwert (~6-8 ct/kWh), Eigenverbrauch maximieren (Speicher-Nachrüstung) oder den Strom über einen Direktvermarkter verkaufen.
Brauche ich für die Vergütung einen Antrag?
Nein, die Vergütung läuft automatisch nach Inbetriebnahme. Erforderlich ist nur die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme.
Ist die Einspeisevergütung steuerpflichtig?
Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden: nein. Sie fallen seit 2022 unter die Einkommensteuer-Befreiung. Detail im Förder-Ratgeber.