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Wirtschaftlichkeit

Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, Halbjahres-Degression, 20-Jahres-Garantie

Wer Solarstrom ins Netz einspeist, bekommt eine garantierte Vergütung über 20 Jahre. Welche Sätze 2026 gelten, wann sich Volleinspeisung lohnt und was nach Ablauf passiert, kompakt zusammengefasst.

Von Matthias Broich 6 min Lesezeit

TL;DR

Aktuell ~ 8,03 ct/kWh für Überschuss­einspeisung bis 10 kWp, ~ 12,73 ct/kWh bei Volleinspeisung. Garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Halbjährliche Degression von rund 1 %, wer früh in Betrieb geht, sichert sich den höheren Satz dauerhaft. Für klassische Einfamilienhäuser ist Überschuss­einspeisung fast immer die wirtschaftlichere Wahl.

Was ist die Einspeisevergütung?

Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, hat nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde. Die Vergütung ist 20 Jahre lang garantiert und wird vom Netzbetreiber monatlich ausgezahlt.

Damit ist sie der zweite finanzielle Hebel der Anlage neben dem Eigenverbrauch, und die Grundlage jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung über 20 Jahre.

Aktuelle Sätze 2026

Die Vergütungshöhe hängt von Anlagengröße und Vergütungsart ab. Größere Anlagen werden niedriger vergütet (innerhalb der Anlage gestaffelt nach Leistungsbereichen), Volleinspeisung höher als Überschuss.

Vergütungsart Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
Überschuss­einspeisung ~ 8,03 ct/kWh ~ 6,95 ct/kWh ~ 5,68 ct/kWh
Volleinspeisung ~ 12,73 ct/kWh ~ 10,67 ct/kWh ~ 10,67 ct/kWh

Stand Mai 2026, vorbehaltlich der nächsten Halbjahres-Degression. Aktuelle Sätze immer in der amtlichen Liste der Bundesnetzagentur prüfen.

Volleinspeisung vs. Überschuss­einspeisung

Überschuss­einspeisung

Du verbrauchst zuerst selbst, der Rest geht ins Netz. Eigenverbrauch ersetzt Netzstrom (~36 ct/kWh) und ist damit deutlich wertvoller als die Einspeisevergütung. Standard-Modus für Einfamilienhäuser.

Volleinspeisung

Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, kein Eigenverbrauch. Höhere Vergütung, aber kein Spareffekt am eigenen Stromverbrauch. Wirtschaftlich nur, wenn der Eigenverbrauch sehr niedrig wäre.

Faustregel: Liegt dein Eigenverbrauchs-Anteil unter 10 %, lohnt sich Volleinspeisung rechnerisch. Bei 25 %+ ist Überschuss klar besser.

Halbjährliche Degression

Seit 2023 sinkt die Einspeisevergütung jeweils zum 1. Februar und 1. August automatisch um rund 1 %. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt für die kommenden 20 Jahre konstant, die Degression wirkt also nur auf Neu-Inbetriebnahmen.

Praktische Konsequenz: Wer in der zweiten Januar-Hälfte in Betrieb geht, sichert sich knapp einen höheren Satz als jemand, der in der ersten Februar-Woche startet.

Ausblick: EEG-Reform und das Ende der festen Vergütung ab 2027

Über die halbjährliche Degression hinaus zeichnet sich eine größere Änderung ab. Im Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist vorgesehen, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027 abzuschaffen, in der Diskussion vor allem für Anlagen unter 25 kWp. Stand 2026 ist das ein Entwurf und noch nicht beschlossen.

  • Bestandsschutz: Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste, über 20 Jahre garantierte Vergütung unabhängig von der Reform. Eine spätere Abschaffung wirkt nur auf Neu-Inbetriebnahmen.
  • Mögliches neues Modell: diskutiert werden marktorientierte Modelle, bei denen Einspeisung nur noch zu Zeiten positiver Börsenpreise vergütet wird, sowie ein stärkerer Anreiz für Eigenverbrauch und Speicher statt fester Netz-Einspeisung.
  • Konsequenz für die Planung: Wer ohnehin eine Anlage plant, hat mit einer Inbetriebnahme 2026 die kalkulierbare feste Vergütung sicher. Wer auf 2027 oder später wartet, sollte einplanen, dass die Einspeise-Erlöse dann anders und möglicherweise schwankend berechnet werden, der Eigenverbrauch also noch wichtiger wird.

Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald die EEG-Reform im parlamentarischen Verfahren konkreter wird. Bis dahin gelten die oben genannten Sätze unverändert.

Direktvermarktung: relevant ab 100 kWp

Anlagen über 100 kWp Leistung müssen den Strom über die Direktvermarktung verkaufen, sie bekommen die geförderte Marktprämie statt der festen Einspeisevergütung. Für klassische Einfamilienhaus-Anlagen (4-15 kWp) ist das nicht relevant.

Was passiert nach 20 Jahren?

Die Anlage läuft technisch weiter, Module sind typisch auf 25-30 Jahre Lebensdauer mit Leistungsgarantie ausgelegt. Drei Optionen für die Post-EEG-Phase:

  1. Weiter ins Netz einspeisen zum Marktwert (~6-8 ct/kWh, schwankt). Kein Garantie-Preis mehr, aber technisch unaufwändig.
  2. Eigenverbrauch maximieren durch Speicher-Nachrüstung. Investition rechnet sich oft, weil die Anlage selbst bereits abgeschrieben ist.
  3. Direktvermarktung über einen Energiehändler, höhere Erlöse möglich, aber mit Vermarkter-Gebühr und Bilanzkreis-Aufwand.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Vergütung garantiert?

Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre ab dem Inbetriebnahme-Jahr plus dem Inbetriebnahme-Jahr selbst. Beispiel: Inbetriebnahme im Juni 2026 → Vergütung bis Ende 2046.

Wann lohnt sich Volleinspeisung?

Wenn der Eigenverbrauch unter 10 % läge, etwa bei einem Zweitwohnsitz, einer reinen Lastspitzen-Anlage oder bei sehr großen Dächern, deren Erzeugung den Hausverbrauch deutlich übersteigt. Für klassische Einfamilienhäuser ist Überschuss­einspeisung fast immer wirtschaftlicher.

Was ist die halbjährliche Degression?

Seit 2023 sinkt die Vergütung jeweils zum 1. Februar und 1. August automatisch um etwa 1 %, die nächste Senkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen. Wer kurz vor einem Stichtag in Betrieb geht, sichert sich den höheren Satz für die gesamten 20 Jahre.

Soll die Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft werden?

Im Referentenentwurf zur EEG-Reform ist vorgesehen, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027 abzuschaffen, in der Diskussion ist das vor allem für kleine Anlagen unter 25 kWp. Wichtig: Das ist Stand 2026 ein Entwurf und noch nicht beschlossen. Bestehende Anlagen behalten ihre über 20 Jahre garantierte Vergütung in jedem Fall. Für eine geplante Neuanlage spricht der Entwurf dafür, die Inbetriebnahme nicht ohne Not über 2026 hinaus zu verschieben, weil ab 2027 ein anderes Marktmodell greifen könnte. Wir aktualisieren diesen Punkt, sobald der Gesetzgeber entschieden hat.

Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?

Die Anlage läuft technisch weiter (Module typisch 25-30 Jahre). Drei Optionen: weiter ins Netz einspeisen zum Marktwert (~6-8 ct/kWh), Eigenverbrauch maximieren (Speicher-Nachrüstung) oder den Strom über einen Direktvermarkter verkaufen.

Brauche ich für die Vergütung einen Antrag?

Nein, die Vergütung läuft automatisch nach Inbetriebnahme. Erforderlich ist nur die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme.

Ist die Einspeisevergütung steuerpflichtig?

Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden: nein. Sie fallen seit 2022 unter die Einkommensteuer-Befreiung. Detail im Förder-Ratgeber.