
Sanierungs-Förderung 2026: BEG, KfW 261, iSFP, §35c EStG
Drei Förderwege laufen 2026 parallel: BEG-Einzelmaßnahmen für Hülle und Heizung, KfW-Effizienzhaus-Sanierung als Bündel-Förderung mit Tilgungszuschuss und Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG. Wir zeigen, wann welcher Weg trägt, wie sich der iSFP-Bonus stapelt und ab welchem Schritt ein Energieberater Pflicht ist.
Drei Wege parallel: BEG-Einzelmaßnahmen (15 bis 20 Prozent Grundförderung plus iSFP-Bonus 5 Prozent), KfW-Effizienzhaus-Sanierung 261 und 262 (Tilgungszuschuss bis 45 Prozent), Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre, max. 40.000 Euro). BEG und Paragraf 35c sind nicht kombinierbar. Energieberater-Pflicht bei Hüllen-Maßnahmen und bei KfW-Effizienzhaus, bei Heizungs-Tausch reicht der Fachbetrieb. Antrag immer vor Vertrags-Abschluss.
Der BEG-Förder-Stack 2026 für Einzelmaßnahmen an der Hülle
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) deckt 2026 zwei Schienen ab: Hülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) über das BAFA und Heizung über die KfW. Der Bonus-Aufbau bei Hüllen-Maßnahmen ist bewusst flacher als bei der Heizung, der iSFP-Bonus ist hier der Hebel.
Drei Förderwege im Detail
1. BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA Hülle, KfW Heizung)
Der häufigste Weg, weil er auch ohne Effizienzhaus-Niveau funktioniert. Pro Einzelmaßnahme wird ein eigener Antrag gestellt, Boni können sich überlagern. Die BEG-Einzelmaßnahmen gelten für jedes Bestands-Wohngebäude (mindestens fünf Jahre alt zum Antragszeitpunkt).
- Hülle (BAFA): 15 Prozent Grundförderung auf bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit pro Kalenderjahr, plus 5 Prozent iSFP-Bonus.
- Heizung (KfW 458): 30 Prozent Grundförderung, plus Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozent (seit 21.07.2026 gesenkt, sinkt halbjährlich weiter), plus Einkommens-Bonus bis 40 Prozent. Maximalkombination 70 Prozent auf 28.000 Euro. Effizienz-Bonus und Emissionsminderungs-Zuschlag sind gestrichen.
- Pflicht: Antrag vor Werkvertrag, BAFA-/KfW-Listen-Konformität, hydraulischer Abgleich Verfahren B bei Heizung.
- Auszahlung: als Direktzuschuss nach Verwendungsnachweis, in der Regel 4 bis 12 Wochen nach Einreichung.
2. KfW-Effizienzhaus-Sanierung (Programme 261 und 262)
Wenn Sie das Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard heben (EH 85, 70, 55 oder 40), wird das gesamte Maßnahmen-Paket über einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungszuschuss steigt mit dem erreichten Effizienzhaus-Niveau:
| Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss | Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) |
|---|---|---|
| EH 85 | 5 % | + 5 % |
| EH 70 | 10 % | + 5 % |
| EH 55 | 15 % | + 5 % |
| EH 40 | 20 % | + 5 % |
| Worst Performing Building (WPB) | + 10 % | (addiert) |
| Serielle Sanierung | + 15 % | (addiert) |
Stand Mai 2026, Kreditgrenze 150.000 Euro pro Wohneinheit bei EE-Klasse, sonst 120.000 Euro. Tilgungszuschüsse kumulierbar bis maximal 45 Prozent (EH 40 plus EE-Klasse plus WPB plus serielle Sanierung). Programm 261 für selbst- nutzende Eigentümer, 262 für vermietende Eigentümer.
3. Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG
Wer keine BEG beantragt, kann energetische Sanierungs-Maßnahmen über die Einkommensteuer abrechnen. 20 Prozent der Aufwendungen werden über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen, maximal 40.000 Euro pro Objekt:
- Jahr 1 und 2: je 7 Prozent (höchstens 14.000 Euro pro Jahr)
- Jahr 3: 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro)
- Voraussetzungen: selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre zum Beginn der Maßnahme, Fachbetrieb-Bescheinigung nach amtlichem Muster, kein anderer Zuschuss für dieselbe Maßnahme.
- Förderfähige Maßnahmen: Wärmedämmung, Fenster und Außentüren, Heizungs-Optimierung und -Erneuerung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, sommerlicher Wärmeschutz, digitale Energie-Steuerung.
Lohnt sich, wenn das zu versteuernde Einkommen hoch ist und die BEG-Quote für die Maßnahme klein ausfiele (zum Beispiel reine Hüllen-Sanierung ohne iSFP-Bonus). Beispiel: 25.000 Euro Fenstertausch, 20 Prozent Steuerermäßigung gleich 5.000 Euro über drei Jahre. BEG ohne iSFP wäre 15 Prozent, also 3.750 Euro, mit iSFP 20 Prozent gleich 5.000 Euro. Patt, dann entscheidet der Verwaltungs-Aufwand.
Der iSFP-Bonus und der individuelle Sanierungsfahrplan
Der iSFP ist eine vom BAFA geförderte Energieberatung mit konkretem, gestuftem Sanierungs-Plan. Er besteht aus einem Zustands-Bericht, einer Schritt-für-Schritt-Empfehlung mit Investitions- und Einspar-Schätzungen pro Schritt sowie einer Übersichts-Grafik („mein-Sanierungsfahrplan-Ampel"). Erstellt wird er von einem Energieeffizienz-Experten der dena-Liste.
- Beratungs-Kosten: 1.700 bis 2.600 Euro für ein Einfamilienhaus, abhängig von Berater und Region.
- Förderung der Beratung: 50 Prozent vom BAFA, höchstens 1.300 Euro Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 1.700 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.
- Bonus auf Folge-Maßnahmen: 5 Prozentpunkte zusätzlich zur BEG-Grundförderung, fünf Jahre lang ab iSFP-Erstellung gültig. Gilt für Hülle und Lüftung, nicht für Heizungstausch (dort gibt es eigene Boni-Logik).
- Wer es nicht braucht: Wer ohnehin nur den Heizungs-Tausch plant. Wer Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261/262 macht, bekommt eine separate Sanierungs-Begleitung über den Energieeffizienz-Experten und braucht keinen iSFP zusätzlich.
Energieberater-Pflicht: ab welchem Schritt?
| Maßnahme | Energieeffizienz-Experte (dena) | Fachbetrieb mit Erklärung |
|---|---|---|
| BEG Einzelmaßnahme Dämmung | Pflicht | zusätzlich nötig |
| BEG Einzelmaßnahme Fenster | Pflicht | zusätzlich nötig |
| BEG Einzelmaßnahme Lüftung | Pflicht | zusätzlich nötig |
| BEG Einzelmaßnahme Heizung (KfW 458) | nicht zwingend | Pflicht (Fachunternehmer-Erklärung) |
| KfW-Effizienzhaus 261 / 262 | Pflicht (Sanierungs-Begleitung) | Pflicht |
| iSFP-Erstellung | Pflicht | nein |
| Paragraf 35c EStG | nein | Pflicht (Bescheinigung nach amtlichem Muster) |
Quelle: BEG-Richtlinie 2024 in der bis 2026 gültigen Fassung. Energieeffizienz-Experten-Honorar ist über die BEG-Förderung 50 Prozent (max. Deckelung je Programm) bezuschusst.
Antragsweg Schritt für Schritt
- iSFP erstellen lassen: Berater aus der dena-Liste auswählen, BAFA-Zuschuss-Antrag stellen, drei bis sechs Wochen Bearbeitung. Der iSFP ist die Grundlage für die nächsten fünf Jahre.
- Maßnahme planen: Fachbetrieb anfragen, Angebot mit aufschiebender Klausel „Förderzusage" verhandeln. Bauliche und förder-rechtliche Voraussetzungen prüfen.
- BEG-Antrag stellen: bei Hülle über das BAFA-Online-Portal, bei Heizung über das KfW-Online-Portal (Programm 458). Bei Effizienzhaus-Sanierung über die Hausbank in das KfW-Programm 261 / 262 mit Sanierungs-Begleitung.
- Förderzusage abwarten: 4 bis 12 Wochen, dann Werkvertrag schließen.
- Maßnahme bauen: Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Dokumentation.
- Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen, Fachunternehmer-Erklärung, gegebenenfalls Fotos, Inbetriebnahme-Protokoll.
- Auszahlung: als Direktzuschuss aufs Konto in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Einreichung.
Häufige Stolperfallen
- Werkvertrag vor Antrag unterschrieben: klarer Förderausschluss bei der BEG. Aufschiebende Klausel „Förderzusage" als schriftliche Bedingung im Vertrag bestehen lassen.
- Doppelförderung übersehen: BEG und Paragraf 35c EStG für dieselbe Maßnahme schließen sich aus. Ebenso BEG-Einzelmaßnahme und KfW-Effizienzhaus-Sanierung für dieselbe Position im selben Jahr.
- iSFP-Frist verpasst: der Bonus gilt nur fünf Jahre ab iSFP-Erstellung. Wer den iSFP 2024 hat machen lassen, sollte die Maßnahme bis 2029 starten.
- Berater nicht in der dena-Liste: Energieeffizienz-Experte muss zwingend dort gelistet sein, sonst ist die BEG ungültig.
- Hydraulischer Abgleich vergessen: bei Heizungs-Förderung Verfahren B Pflicht, nicht das überschlägige Verfahren A.
- Wartung-/Unterhalt-Kosten als Sanierung deklariert: reine Reparaturen und Schönheits-Sanierungen sind nicht förderfähig, weder über BEG noch über Paragraf 35c.
Beispielrechnung Einfamilienhaus, mehrere Maßnahmen
Einfamilienhaus Baujahr 1976, 145 Quadratmeter Wohnfläche, selbstgenutzt. iSFP liegt vor. Drei Maßnahmen über fünf Jahre:
| Maßnahme | Brutto-Kosten | BEG-Quote | Zuschuss | Eigenleistung |
|---|---|---|---|---|
| Dachdämmung Aufsparren | 28.000 € | 20 % (Grund + iSFP) | 5.600 € | 22.400 € |
| Fenstertausch 3-fach | 22.000 € | 20 % (Grund + iSFP) | 4.400 € | 17.600 € |
| Wärmepumpe (KfW 458) | 32.000 € | 55 % (Grund + KGB + Effizienz) | 16.500 € | 15.500 € |
| Summe | 82.000 € | 32 % effektiv | 26.500 € | 55.500 € |
Annahmen: alte Gasheizung (Klimageschwindigkeits-Bonus greift), kein Einkommens-Bonus. Heizung-Förderung gedeckelt auf 28.000 Euro förderfähige Kosten, die übrigen 4.000 Euro fallen aus der Förderung. Stand 21. Juli 2026.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
- BEG-Einzelmaßnahmen Hülle: Grundförderung weiterhin 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP-Bonus.
- KfW-Effizienzhaus-Tilgungszuschuss bleibt im Stufen-Modell 5 / 10 / 15 / 20 Prozent (EH 85 bis 40), EE-Klasse weiterhin + 5 Prozent.
- Worst-Performing-Building-Bonus + 10 Prozent und Bonus für serielle Sanierung + 15 Prozent unverändert.
- Klimageschwindigkeits-Bonus für Heizungstausch läuft mit Degression bis 2035 (alle zwei Jahre minus 3 Prozentpunkte ab 2029).
- Paragraf 35c EStG: Höchstbetrag 40.000 Euro pro Objekt, Verteilung über drei Jahre, unverändert.
Ausblick: angekündigte Gesetzes-Änderungen 2026
Die Förderbeträge oben sind Stand Mai 2026 aktuell. Beim gesetzlichen Rahmen hat sich im Sommer 2026 grundlegend etwas geändert:
- GModG hat das GEG abgelöst: Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet, die Heizungs-Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die starre 65-Prozent-EE-Pflicht ist ersatzlos entfallen, die Heizungsart ist wieder frei wählbar. Wichtig für die Förderung: Die KfW-Heizungs-Förderung (Programm 458, bis 70 Prozent) bleibt bestehen und setzt weiterhin mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie voraus. Die Schwelle ist also als Pflicht weg, als Förder-Kriterium geblieben. Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe mit stufenweise steigenden Beimischungs-Quoten.
- CO2-Kostenaufteilung ab 1. Januar 2028: Das GModG ändert das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Bisher trug der Vermieter je nach energetischer Qualität des Gebäudes nach einem Zehn-Stufen-Modell bis zu 90 Prozent der CO2-Kosten. Ab 2028 werden CO2-Kosten und Gasnetz-Entgelte hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Für vermietende Hausbesitzer unsanierter Gebäude ist das eine Entlastung, für Eigentümer bereits sanierter Gebäude eine relative Verschlechterung, weil der Sanierungs-Anreiz aus der Kostenverteilung verschwindet.
Wie geht es weiter?
- Wärmedämmung Schritt für Schritt, U-Werte, Kosten und Reihenfolge der Maßnahmen
- Fenster-Tausch im Bestand, Verglasung, Rahmen, RAL-Montage
- Sanierung Hub-Übersicht, alle Themen auf einen Blick
- Wärmepumpe im Altbau, Sanierungs-Reihenfolge mit Heizungstausch
- BEG-Förderung Wärmepumpe 2026, Heizungs-Stack im Detail
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und KfW-Effizienzhaus?
BEG-Einzelmaßnahmen fördern einzelne Schritte (Fenster, Dämmung, Heizung) mit Zuschuss. KfW-Effizienzhaus-Sanierung über die Programme 261 (Wohngebäude) und 262 (Wohngebäude mit Erneuerbare-Energien-Klasse) ist ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss, sobald das Haus auf einen definierten Effizienzhaus-Standard kommt (EH 85, 70, 55, 40). Höhere Förderquote, höhere Komplexität, Pflicht zur Energieeffizienz-Experten-Begleitung.
Wie hoch ist der iSFP-Bonus?
5 Prozentpunkte zusätzlich zur BEG-Grundförderung bei Hülle und Anlagentechnik, sofern die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der iSFP selbst wird über das BAFA mit 50 Prozent der Beratungs-Kosten gefördert (max. 1.300 Euro Zuschuss bei Ein- oder Zweifamilienhaus). Der Bonus gilt fünf Jahre nach iSFP-Erstellung und nur bei Einzelmaßnahmen, nicht bei Heizungstausch.
Ab welchem Schritt brauche ich einen Energieberater?
Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäude-Hülle (Dämmung, Fenster, Lüftung): immer. Pflicht ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste, der die Fachunternehmer-Erklärung absegnet. Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Heizung (zum Beispiel Wärmepumpe): kein Energieberater nötig, der qualifizierte Fachbetrieb erstellt die Bestätigung. Bei KfW-261/262: zwingend Energieeffizienz-Experte als Sanierungs-Begleitung.
Kann ich Paragraf 35c EStG mit der BEG kombinieren?
Nein. Wer eine Maßnahme nach Paragraf 35c EStG steuerlich geltend macht, kann für dieselbe Maßnahme keine BEG-Förderung beantragen, und umgekehrt. Es ist eine Entweder-oder-Entscheidung pro Maßnahme. Lohnen kann sich Paragraf 35c, wenn die BEG-Quote niedrig ausfällt und das zu versteuernde Einkommen hoch ist.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG?
20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 40.000 Euro über drei Jahre, also maximal 8.000 Euro pro Jahr in den ersten beiden Jahren, dann 4.000 Euro im dritten Jahr), abgezogen direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer. Voraussetzungen: selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre, Maßnahme von einem Fachbetrieb mit zertifizierter Bescheinigung nach Paragraf 35c EStG.
Wo stelle ich den Antrag, BAFA oder KfW?
Antrag vor Vertragsabschluss. BEG-Einzelmaßnahmen an der Hülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) laufen über das BAFA, BEG-Einzelmaßnahmen an der Heizung über die KfW (Programm 458 für Privatpersonen). Effizienzhaus-Sanierung mit Kredit über die KfW (Programme 261 und 262) über die Hausbank. Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG: keine Antragstellung vor Maßnahme, Geltendmachung in der Steuererklärung mit der Fachbetrieb-Bescheinigung als Beleg.