Hausbesitzer·Ratgeber
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Wirtschaftlichkeit

Sanierungs-Förderung 2026: BEG, KfW 261, iSFP, §35c EStG

Drei Förderwege laufen 2026 parallel: BEG-Einzelmaßnahmen für Hülle und Heizung, KfW-Effizienzhaus-Sanierung als Bündel-Förderung mit Tilgungszuschuss und Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG. Wir zeigen, wann welcher Weg trägt, wie sich der iSFP-Bonus stapelt und ab welchem Schritt ein Energieberater Pflicht ist.

Von Johanna Osterkamp 11 min Lesezeit

TL;DR

Drei Wege parallel: BEG-Einzelmaßnahmen (15 bis 20 Prozent Grundförderung plus iSFP-Bonus 5 Prozent), KfW-Effizienzhaus-Sanierung 261 und 262 (Tilgungszuschuss bis 45 Prozent), Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre, max. 40.000 Euro). BEG und Paragraf 35c sind nicht kombinierbar. Energieberater-Pflicht bei Hüllen-Maßnahmen und bei KfW-Effizienzhaus, bei Heizungs-Tausch reicht der Fachbetrieb. Antrag immer vor Vertrags-Abschluss.

Der BEG-Förder-Stack 2026 für Einzelmaßnahmen an der Hülle

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) deckt 2026 zwei Schienen ab: Hülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) über das BAFA und Heizung über die KfW. Der Bonus-Aufbau bei Hüllen-Maßnahmen ist bewusst flacher als bei der Heizung, der iSFP-Bonus ist hier der Hebel.

Förder-Stack BEG-Einzelmaßnahmen 2026 für die Gebäude-Hülle: Grundförderung 15 Prozent, plus iSFP-Bonus 5 Prozent. Maximal 20 Prozent kombinierbar, Deckel 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit pro Kalenderjahr. BEG-Einzelmaßnahmen Hülle Grundförderung Dämmung, Fenster, Lüftung 15 % iSFP-Bonus Maßnahme aus iSFP, fünf Jahre gültig + 5 % Maximal kombinierbar Deckel 30.000 € pro Wohneinheit pro Jahr 20 % Heizungs-Maßnahmen laufen über KfW 458 mit eigenem Stack bis 70 %. Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 und 262 mit Tilgungszuschuss bis 45 %.
Schaubild: BEG-Einzelmaßnahmen-Stack für die Gebäude-Hülle 2026, kombinierbar bis maximal 20 Prozent. Heizungs-Stack und Effizienzhaus-Förderung sind separate Wege.

Drei Förderwege im Detail

1. BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA Hülle, KfW Heizung)

Der häufigste Weg, weil er auch ohne Effizienzhaus-Niveau funktioniert. Pro Einzelmaßnahme wird ein eigener Antrag gestellt, Boni können sich überlagern. Die BEG-Einzelmaßnahmen gelten für jedes Bestands-Wohngebäude (mindestens fünf Jahre alt zum Antragszeitpunkt).

  • Hülle (BAFA): 15 Prozent Grundförderung auf bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit pro Kalenderjahr, plus 5 Prozent iSFP-Bonus.
  • Heizung (KfW 458): 30 Prozent Grundförderung, plus Klimageschwindigkeits-Bonus 20 Prozent, plus Effizienz-Bonus 5 Prozent, plus Einkommens-Bonus 30 Prozent. Maximalkombination 70 Prozent auf 30.000 Euro.
  • Pflicht: Antrag vor Werkvertrag, BAFA-/KfW-Listen-Konformität, hydraulischer Abgleich Verfahren B bei Heizung.
  • Auszahlung: als Direktzuschuss nach Verwendungsnachweis, in der Regel 4 bis 12 Wochen nach Einreichung.

2. KfW-Effizienzhaus-Sanierung (Programme 261 und 262)

Wenn Sie das Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard heben (EH 85, 70, 55 oder 40), wird das gesamte Maßnahmen-Paket über einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungszuschuss steigt mit dem erreichten Effizienzhaus-Niveau:

Effizienzhaus-Standard Tilgungszuschuss Erneuerbare-Energien-Klasse (EE)
EH 85 5 % + 5 %
EH 70 10 % + 5 %
EH 55 15 % + 5 %
EH 40 20 % + 5 %
Worst Performing Building (WPB) + 10 % (addiert)
Serielle Sanierung + 15 % (addiert)

Stand Mai 2026, Kreditgrenze 150.000 Euro pro Wohneinheit bei EE-Klasse, sonst 120.000 Euro. Tilgungszuschüsse kumulierbar bis maximal 45 Prozent (EH 40 plus EE-Klasse plus WPB plus serielle Sanierung). Programm 261 für selbst- nutzende Eigentümer, 262 für vermietende Eigentümer.

3. Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG

Wer keine BEG beantragt, kann energetische Sanierungs-Maßnahmen über die Einkommensteuer abrechnen. 20 Prozent der Aufwendungen werden über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen, maximal 40.000 Euro pro Objekt:

  • Jahr 1 und 2: je 7 Prozent (höchstens 14.000 Euro pro Jahr)
  • Jahr 3: 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro)
  • Voraussetzungen: selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre zum Beginn der Maßnahme, Fachbetrieb-Bescheinigung nach amtlichem Muster, kein anderer Zuschuss für dieselbe Maßnahme.
  • Förderfähige Maßnahmen: Wärmedämmung, Fenster und Außentüren, Heizungs-Optimierung und -Erneuerung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, sommerlicher Wärmeschutz, digitale Energie-Steuerung.

Lohnt sich, wenn das zu versteuernde Einkommen hoch ist und die BEG-Quote für die Maßnahme klein ausfiele (zum Beispiel reine Hüllen-Sanierung ohne iSFP-Bonus). Beispiel: 25.000 Euro Fenstertausch, 20 Prozent Steuerermäßigung gleich 5.000 Euro über drei Jahre. BEG ohne iSFP wäre 15 Prozent, also 3.750 Euro, mit iSFP 20 Prozent gleich 5.000 Euro. Patt, dann entscheidet der Verwaltungs-Aufwand.

Der iSFP-Bonus und der individuelle Sanierungsfahrplan

Der iSFP ist eine vom BAFA geförderte Energieberatung mit konkretem, gestuftem Sanierungs-Plan. Er besteht aus einem Zustands-Bericht, einer Schritt-für-Schritt-Empfehlung mit Investitions- und Einspar-Schätzungen pro Schritt sowie einer Übersichts-Grafik („mein-Sanierungsfahrplan-Ampel"). Erstellt wird er von einem Energieeffizienz-Experten der dena-Liste.

  • Beratungs-Kosten: 1.700 bis 2.600 Euro für ein Einfamilienhaus, abhängig von Berater und Region.
  • Förderung der Beratung: 50 Prozent vom BAFA, höchstens 1.300 Euro Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 1.700 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.
  • Bonus auf Folge-Maßnahmen: 5 Prozentpunkte zusätzlich zur BEG-Grundförderung, fünf Jahre lang ab iSFP-Erstellung gültig. Gilt für Hülle und Lüftung, nicht für Heizungstausch (dort gibt es eigene Boni-Logik).
  • Wer es nicht braucht: Wer ohnehin nur den Heizungs-Tausch plant. Wer Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261/262 macht, bekommt eine separate Sanierungs-Begleitung über den Energieeffizienz-Experten und braucht keinen iSFP zusätzlich.

Energieberater-Pflicht: ab welchem Schritt?

Maßnahme Energieeffizienz-Experte (dena) Fachbetrieb mit Erklärung
BEG Einzelmaßnahme Dämmung Pflicht zusätzlich nötig
BEG Einzelmaßnahme Fenster Pflicht zusätzlich nötig
BEG Einzelmaßnahme Lüftung Pflicht zusätzlich nötig
BEG Einzelmaßnahme Heizung (KfW 458) nicht zwingend Pflicht (Fachunternehmer-Erklärung)
KfW-Effizienzhaus 261 / 262 Pflicht (Sanierungs-Begleitung) Pflicht
iSFP-Erstellung Pflicht nein
Paragraf 35c EStG nein Pflicht (Bescheinigung nach amtlichem Muster)

Quelle: BEG-Richtlinie 2024 in der bis 2026 gültigen Fassung. Energieeffizienz-Experten-Honorar ist über die BEG-Förderung 50 Prozent (max. Deckelung je Programm) bezuschusst.

Antragsweg Schritt für Schritt

  1. iSFP erstellen lassen: Berater aus der dena-Liste auswählen, BAFA-Zuschuss-Antrag stellen, drei bis sechs Wochen Bearbeitung. Der iSFP ist die Grundlage für die nächsten fünf Jahre.
  2. Maßnahme planen: Fachbetrieb anfragen, Angebot mit aufschiebender Klausel „Förderzusage" verhandeln. Bauliche und förder-rechtliche Voraussetzungen prüfen.
  3. BEG-Antrag stellen: bei Hülle über das BAFA-Online-Portal, bei Heizung über das KfW-Online-Portal (Programm 458). Bei Effizienzhaus-Sanierung über die Hausbank in das KfW-Programm 261 / 262 mit Sanierungs-Begleitung.
  4. Förderzusage abwarten: 4 bis 12 Wochen, dann Werkvertrag schließen.
  5. Maßnahme bauen: Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Dokumentation.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen, Fachunternehmer-Erklärung, gegebenenfalls Fotos, Inbetriebnahme-Protokoll.
  7. Auszahlung: als Direktzuschuss aufs Konto in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Einreichung.

Häufige Stolperfallen

  • Werkvertrag vor Antrag unterschrieben: klarer Förderausschluss bei der BEG. Aufschiebende Klausel „Förderzusage" als schriftliche Bedingung im Vertrag bestehen lassen.
  • Doppelförderung übersehen: BEG und Paragraf 35c EStG für dieselbe Maßnahme schließen sich aus. Ebenso BEG-Einzelmaßnahme und KfW-Effizienzhaus-Sanierung für dieselbe Position im selben Jahr.
  • iSFP-Frist verpasst: der Bonus gilt nur fünf Jahre ab iSFP-Erstellung. Wer den iSFP 2024 hat machen lassen, sollte die Maßnahme bis 2029 starten.
  • Berater nicht in der dena-Liste: Energieeffizienz-Experte muss zwingend dort gelistet sein, sonst ist die BEG ungültig.
  • Hydraulischer Abgleich vergessen: bei Heizungs-Förderung Verfahren B Pflicht, nicht das überschlägige Verfahren A.
  • Wartung-/Unterhalt-Kosten als Sanierung deklariert: reine Reparaturen und Schönheits-Sanierungen sind nicht förderfähig, weder über BEG noch über Paragraf 35c.

Beispielrechnung Einfamilienhaus, mehrere Maßnahmen

Einfamilienhaus Baujahr 1976, 145 Quadratmeter Wohnfläche, selbstgenutzt. iSFP liegt vor. Drei Maßnahmen über fünf Jahre:

Maßnahme Brutto-Kosten BEG-Quote Zuschuss Eigenleistung
Dachdämmung Aufsparren 28.000 € 20 % (Grund + iSFP) 5.600 € 22.400 €
Fenstertausch 3-fach 22.000 € 20 % (Grund + iSFP) 4.400 € 17.600 €
Wärmepumpe (KfW 458) 32.000 € 55 % (Grund + KGB + Effizienz) 16.500 € 15.500 €
Summe 82.000 € 32 % effektiv 26.500 € 55.500 €

Annahmen: alte Gasheizung (Klimageschwindigkeits-Bonus greift), Hybridfähig (Effizienz-Bonus), kein Einkommens- Bonus. Heizung-Förderung gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten, die übrigen 2.000 Euro fallen aus der Förderung. Stand Mai 2026.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

  • BEG-Einzelmaßnahmen Hülle: Grundförderung weiterhin 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP-Bonus.
  • KfW-Effizienzhaus-Tilgungszuschuss bleibt im Stufen-Modell 5 / 10 / 15 / 20 Prozent (EH 85 bis 40), EE-Klasse weiterhin + 5 Prozent.
  • Worst-Performing-Building-Bonus + 10 Prozent und Bonus für serielle Sanierung + 15 Prozent unverändert.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus für Heizungstausch läuft mit Degression bis 2035 (alle zwei Jahre minus 3 Prozentpunkte ab 2029).
  • Paragraf 35c EStG: Höchstbetrag 40.000 Euro pro Objekt, Verteilung über drei Jahre, unverändert.

Ausblick: angekündigte Gesetzes-Änderungen 2026

Die Förderbeträge oben sind Stand Mai 2026 aktuell. Beim gesetzlichen Rahmen zeichnen sich zwei Änderungen ab, die noch nicht in Kraft sind, aber die Planung beeinflussen:

  • GModG löst das GEG ab: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Es soll die starre 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen voraussichtlich ab Ende 2026 aufheben und die Heizungsart frei wählbar machen. Wichtig für die Förderung: Die KfW-Heizungs-Förderung (Programm 458, bis 70 Prozent) bleibt bis mindestens 2029 abgesichert und weiter klimafreundlichen Heizungen vorbehalten. Die Förderbeträge dieser Seite bleiben also gültig. Stand Juni 2026 ist das GModG ein Gesetzentwurf, das Inkrafttreten ist für etwa 1. November 2026 vorgesehen.
  • CO2-Kostenaufteilung beim Einbau fossiler Heizungen: Mit dem Mieterschutz-Paket des GModG sollen ab 1. Januar 2028 CO2-Kosten und Gasnetzentgelte beim Einbau einer fossilen Heizung hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Relevant für vermietende Hausbesitzer: Eine fossile Bestands-Lösung verschiebt einen Teil der CO2-Last künftig auf den Vermieter, was die Wirtschaftlichkeit einer klimafreundlichen Heizung zusätzlich verbessert.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und KfW-Effizienzhaus?

BEG-Einzelmaßnahmen fördern einzelne Schritte (Fenster, Dämmung, Heizung) mit Zuschuss. KfW-Effizienzhaus-Sanierung über die Programme 261 (Wohngebäude) und 262 (Wohngebäude mit Erneuerbare-Energien-Klasse) ist ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss, sobald das Haus auf einen definierten Effizienzhaus-Standard kommt (EH 85, 70, 55, 40). Höhere Förderquote, höhere Komplexität, Pflicht zur Energieeffizienz-Experten-Begleitung.

Wie hoch ist der iSFP-Bonus?

5 Prozentpunkte zusätzlich zur BEG-Grundförderung bei Hülle und Anlagentechnik, sofern die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der iSFP selbst wird über das BAFA mit 50 Prozent der Beratungs-Kosten gefördert (max. 1.300 Euro Zuschuss bei Ein- oder Zweifamilienhaus). Der Bonus gilt fünf Jahre nach iSFP-Erstellung und nur bei Einzelmaßnahmen, nicht bei Heizungstausch.

Ab welchem Schritt brauche ich einen Energieberater?

Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäude-Hülle (Dämmung, Fenster, Lüftung): immer. Pflicht ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste, der die Fachunternehmer-Erklärung absegnet. Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Heizung (zum Beispiel Wärmepumpe): kein Energieberater nötig, der qualifizierte Fachbetrieb erstellt die Bestätigung. Bei KfW-261/262: zwingend Energieeffizienz-Experte als Sanierungs-Begleitung.

Kann ich Paragraf 35c EStG mit der BEG kombinieren?

Nein. Wer eine Maßnahme nach Paragraf 35c EStG steuerlich geltend macht, kann für dieselbe Maßnahme keine BEG-Förderung beantragen, und umgekehrt. Es ist eine Entweder-oder-Entscheidung pro Maßnahme. Lohnen kann sich Paragraf 35c, wenn die BEG-Quote niedrig ausfällt und das zu versteuernde Einkommen hoch ist.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG?

20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 40.000 Euro über drei Jahre, also maximal 8.000 Euro pro Jahr in den ersten beiden Jahren, dann 4.000 Euro im dritten Jahr), abgezogen direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer. Voraussetzungen: selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre, Maßnahme von einem Fachbetrieb mit zertifizierter Bescheinigung nach Paragraf 35c EStG.

Wo stelle ich den Antrag, BAFA oder KfW?

Antrag vor Vertragsabschluss. BEG-Einzelmaßnahmen an der Hülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) laufen über das BAFA, BEG-Einzelmaßnahmen an der Heizung über die KfW (Programm 458 für Privatpersonen). Effizienzhaus-Sanierung mit Kredit über die KfW (Programme 261 und 262) über die Hausbank. Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG: keine Antragstellung vor Maßnahme, Geltendmachung in der Steuererklärung mit der Fachbetrieb-Bescheinigung als Beleg.