Hausbesitzer·Ratgeber
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Wirtschaftlichkeit

Neubau-Förderung 2026: KfW KFN, WEF und QNG

Der Klimafreundliche Neubau (KfW 297 und 298) und das Programm Wohneigentum für Familien (KfW 300) sind 2026 die zwei tragenden Förder-Wege für den Hausbau. Beide setzen ein Effizienzhaus 40, das QNG-Siegel und einen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir zeigen, wie sich die Programme stapeln, welche Anforderungen wirklich bindend sind und wo die BEG im Neubau noch eine kleine Resterolle spielt.

Von Johanna Osterkamp 12 min Lesezeit

TL;DR

Zwei Förder-Wege parallel: KfW 297 und 298 (Klimafreundlicher Neubau, KFN) als zinsverbilligter Kredit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit (mit QNG bis 150.000 Euro) und KfW 300 (Wohneigentum für Familien, WEF) zusätzlich für Familien mit Kind und maximalen 90.000 Euro Haushalts- Einkommen. Voraussetzung in beiden Wegen: Effizienzhaus 40, Lebenszyklus-Analyse, Energieeffizienz-Experte aus der dena- Liste. QNG-Siegel ist Pflicht in KfW 298 und in KfW 300. Antrag immer vor Vertragsabschluss mit Generalunternehmer.

Förder-Stack KfW Neubau 2026

Im Neubau stapeln sich die KfW-Programme nicht über Boni (wie in der BEG), sondern über getrennte Programm-Linien für Standard und Familie. Der zinsverbilligte Kredit ist der zentrale Vorteil: bei einer Laufzeit von 35 Jahren liegen die effektiven Zins-Ersparnisse 2026 zwischen 25.000 und 60.000 Euro je nach Effizienzhaus-Stufe und Programm.

Förder-Stack KfW Neubau 2026: KFN-Standard ohne QNG bis 100.000 Euro Kreditrahmen, KFN mit QNG bis 150.000 Euro Kreditrahmen, plus optional WEF für Familien zusätzlich bis 270.000 Euro Kreditrahmen je nach Kinderzahl. Voraussetzung Effizienzhaus 40 und Energieberater Pflicht. KfW Neubau-Förderung 2026 KfW 297, KFN-Standard Effizienzhaus 40, Lebenszyklus-Analyse 100.000 € KfW 298, KFN mit QNG QNG-Plus oder QNG-Premium-Siegel 150.000 € KfW 300, WEF (Familien) 1 Kind 170.000 €, 2 Kinder 200.000 €, ab 3 Kindern 220.000 € bis 270.000 € Stand Mai 2026, Kreditrahmen pro Wohneinheit. Programme 297 oder 298 mit 300 kombinierbar. WEF: Einkommens-Grenze 90.000 € plus 10.000 € pro Kind, erstes Wohneigentum, Selbstnutzung 5 Jahre. Effektive Zins-Ersparnis über 35 Jahre: 25.000 bis 60.000 € je nach Programm und Bonität.
Schaubild: Kreditrahmen der KfW-Neubau-Programme 2026. KFN-Standard und KFN-mit-QNG sind alternativ, WEF kommt für Familien zusätzlich oben drauf.

Drei Förder-Bausteine im Detail

1. KfW 297 und 298, Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Das KFN-Programm ist 2023 als Nachfolger der KfW-Effizienzhaus- Neubau-Förderung gestartet und wird auch 2026 als zentraler Weg der Neubau-Förderung gefahren. Beide Tranchen sind zinsverbilligte Kredite mit langer Laufzeit, kein Tilgungs-Zuschuss.

  • Effizienzhaus 40: Pflicht. Der Primärenergiebedarf darf höchstens 40 Prozent eines Referenz-Gebäudes nach GEG betragen, der Transmissionswärmeverlust 55 Prozent.
  • Lebenszyklus-Analyse (LCA): Pflicht. Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (Errichtung, Nutzung, Rückbau) müssen unter 24 kg CO2-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr liegen.
  • Keine fossile Heizung: Wärmeerzeuger muss zu mindestens 65 Prozent erneuerbar betrieben werden. In der Praxis: Wärmepumpe, Pellet, Fern-Wärme aus EE oder Solarthermie-Hybrid. Dies ist eine Bedingung der KFN-Förderung und gilt unabhängig vom geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die allgemeine 65-Prozent-Pflicht des GEG voraussichtlich ab Ende 2026 aufhebt. Wer KfW-gefördert baut, bleibt auf eine klimafreundliche Heizung festgelegt.
  • Kreditrahmen: KfW 297 bis 100.000 Euro pro Wohneinheit, KfW 298 (mit QNG) bis 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei.

2. KfW 300, Wohneigentum für Familien (WEF)

Das WEF-Programm ist explizit auf Familien zugeschnitten und lässt sich mit KFN kombinieren. Es ersetzt das frühere Baukindergeld in zinsverbilligter Form.

  • Familie: mindestens ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind oder Anspruch auf Kindergeld.
  • Einkommens-Grenze: 90.000 Euro zu versteuerndes Haushalts-Einkommen pro Jahr, plus 10.000 Euro pro weiterem Kind.
  • Erstes Wohneigentum: kein vorhandener Wohneigentums-Erwerb in den letzten fünf Jahren.
  • Selbstnutzung: mindestens fünf Jahre nach Bezug.
  • Anforderung an das Gebäude: Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel (also identisch zu KfW 298).
  • Kreditrahmen: 170.000 Euro bei einem Kind, 200.000 Euro bei zwei Kindern, 220.000 Euro ab drei Kindern. Bei QNG-Plus-Premium plus 30.000 Euro, sodass bis 270.000 Euro Kreditrahmen erreichbar sind.

3. BEG-Einzelmaßnahmen im Neubau (eingeschränkt)

Die BEG bleibt 2026 das Flaggschiff der Sanierungs-Förderung, spielt im Neubau aber kaum noch eine Rolle. Konkrete Restposten:

  • Solarthermie: wenn sie zusätzlich zur Wärmepumpe oder zum Pellet-Kessel eingebaut wird, möglich über einzelne Landes-Programme, nicht mehr über die BEG-Bundesprogramme.
  • PV-Speicher: einige Bundesländer (zum Beispiel Sachsen, Bayern) führen eigene Speicher-Programme. Bundesweit gibt es 2026 keine dedizierte Speicher-Förderung.
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung: nur im Bestand BEG-fähig, im Neubau über die Effizienzhaus-Logik der KfW abgedeckt.

Effizienzhaus 40 und QNG-Siegel im Detail

Effizienzhaus 40 ist der KfW-Energiestandard, QNG ist das Lebenszyklus- und Nachhaltigkeits-Siegel. Beide sind im KfW- KFN-Programm verschränkt. Bauherren brauchen einen sauberen Überblick, was wo bewertet wird.

Anforderung Effizienzhaus 40 QNG-Plus QNG-Premium
Primärenergiebedarf (gegen Referenz) ≤ 40 % ≤ 40 % ≤ 40 %
Transmissionswärmeverlust (gegen Referenz) ≤ 55 % ≤ 55 % ≤ 55 %
Treibhausgase Lebenszyklus (kg CO2-eq pro m² und Jahr) ≤ 24 ≤ 24 ≤ 20
Kreislauf-Materialien nicht spezifiziert Anteil dokumentiert Mindest-Anteil und Trennbarkeit
Innenraum-Luft, Schall, Tageslicht nicht im Standard Mindest-Werte strengere Mindest-Werte
Zertifizierungs-Stelle kein Siegel DGNB, BNB, NaWoh, BiRN DGNB, BNB, NaWoh, BiRN
Mehrkosten gegenüber EH 40 ohne Siegel 0 % 2 bis 5 % 5 bis 10 %

Stand Mai 2026, Treibhausgas-Grenzwerte gemäß QNG-Anforderungen (siehe Quelle qng.info). Die Mehrkosten gegenüber dem nicht- zertifizierten Effizienzhaus 40 sind Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Bauvorhaben, je nach Bauweise und Material- Wahl streuen sie deutlich.

Antragsweg Schritt für Schritt

  1. Bauplatz prüfen: Bebauungsplan, GEG-Standard, Bundesland-PV-Pflicht. Vor allem klären, ob das geplante Effizienzhaus 40 mit der Bauweise und Statik realistisch erreichbar ist.
  2. Energieeffizienz-Experten beauftragen: aus der dena-Liste auswählen, Honorar-Vertrag schließen. Der Experte begleitet das Vorhaben über den gesamten Bau-Zeitraum.
  3. Effizienzhaus-Konzept und Lebenszyklus-Analyse erstellen: 4 bis 8 Wochen, je nach Bauweise und Komplexität. Bei QNG zusätzlich Vor-Audit durch die akkreditierte Stelle.
  4. KfW-Antrag stellen: über die Hausbank, parallel der KFN-Antrag (297 oder 298) und gegebenenfalls der WEF-Antrag (300). Die Hausbank bündelt die Bonitäts-Prüfung.
  5. Förderzusage abwarten: 4 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag. Erst danach Werkvertrag mit Generalunternehmer schließen.
  6. Bau und Beleg-Dokumentation: der Energieeffizienz-Experte prüft alle Schritte (Wärmebrücken-Berechnung, Hülle, Anlagentechnik, Luftdichtheits-Messung) und übergibt nach Fertigstellung die Bestätigung an die KfW.
  7. QNG-Zertifizierung: bei KfW 298 und KfW 300 nach Bauabschluss durch die akkreditierte Stelle (DGNB, BNB, NaWoh, BiRN). Dauer 6 bis 12 Wochen.
  8. Auszahlung: der Kredit fließt in der Regel in mehreren Tranchen während der Bauphase, abhängig vom Baufortschritt und Verwendungs-Nachweis.

Energieberater-Pflicht und Honorar

Der Energieeffizienz-Experte ist der zentrale Pflicht-Posten in beiden KfW-Wegen. Er muss in der dena-Liste geführt sein (Liste der Energieeffizienz-Experten für Bundesförderprogramme). Pauschal-Aussagen über sein Honorar sind schwierig, weil der Aufwand mit Bauweise und QNG-Anforderung skaliert. Erfahrungswerte:

Leistung Aufwand Honorar typisch
Effizienzhaus-Konzept und Berechnung 40 bis 80 Stunden 2.500 bis 4.500 €
Lebenszyklus-Analyse (LCA) 20 bis 40 Stunden 1.500 bis 3.000 €
Baubegleitung und Dokumentation 30 bis 60 Stunden 2.000 bis 4.000 €
Luftdichtheits-Messung (Blower-Door) 1 Tag 500 bis 900 €
QNG-Zertifizierungs-Audit (zusätzlich) 40 bis 80 Stunden 1.500 bis 4.500 €
Summe ohne QNG 90 bis 180 Stunden 6.500 bis 12.500 €
Summe mit QNG 130 bis 260 Stunden 8.500 bis 17.000 €

Stand Mai 2026, Honorar streut nach Region, Komplexität und Bauweise. Holzbau hat tendenziell weniger LCA-Aufwand als Massivbau, dafür mehr Detail-Aufwand bei Wärmebrücken.

Häufige Stolperfallen

  • Werkvertrag vor Förderzusage: klarer Förderausschluss. Aufschiebende Klausel „Förderzusage" als schriftliche Bedingung im Vertrag bestehen lassen.
  • QNG-Anforderung unterschätzt: Mehrkosten von 5 bis 10 Prozent gegenüber Effizienzhaus 40 ohne Siegel werden in vielen Generalunternehmer-Angeboten nicht eingerechnet. Vorab beim Anbieter explizit nach QNG-fähigen Material-Listen fragen.
  • Lebenszyklus-Analyse zu spät: wenn die LCA erst nach Material-Beauftragung gerechnet wird, sind Korrekturen oft teuer. Energieeffizienz-Experte ab Tag 1 in den Planungsprozess einbinden.
  • Familie verliert WEF-Anspruch: bei sinkendem Einkommen unter Antrags-Schwelle kein Problem, bei steigendem Einkommen vor Bezug schon (zum Beispiel zweites Gehalt nach Elternzeit). Antrag entsprechend früh stellen.
  • Heizungs-Wahl im Bauantrag: Gas-Brennwert plus Hybrid-Variante wirkt im Konzept oft günstig, ist aber 2024 für GEG-65-Prozent-EE-Pflicht meist nicht ausreichend. Wärmepumpe im Plan-Konzept absichern.
  • PV-Pflicht übersehen: Bundesländer mit PV-Pflicht prüfen erst den Bauantrag, nicht das Förder-Konzept. Pflicht-Auslegung kann ohne KfW-Bezug greifen, KfW-KFN setzt PV nicht zwingend voraus, akzeptiert sie aber als CO2-Bonus.

Beispielrechnung Familie, EH 40 plus QNG plus WEF

Familie mit zwei Kindern, zu versteuerndes Haushalts-Einkommen 78.000 Euro pro Jahr, Neubau Einfamilienhaus 140 Quadratmeter, Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus, schlüsselfertige Bau-Kosten 520.000 Euro, Grundstück und Baunebenkosten 280.000 Euro, Gesamt 800.000 Euro.

Posten Betrag Bemerkung
KfW 298, KFN mit QNG 150.000 € zinsverbilligter Kredit, 35 Jahre
KfW 300, WEF (2 Kinder) 200.000 € zinsverbilligter Kredit, 35 Jahre
QNG-Plus-Bonus auf WEF + 30.000 € QNG-Plus-Aufschlag in WEF
Hausbank-Standardkredit (Rest) 320.000 € marktüblich verzinst
Eigenkapital 100.000 € Annahme
Summe 800.000 € Zins-Ersparnis über 35 Jahre 50.000 bis 70.000 €

Annahmen: Standard-Bauzins 2026 etwa 3,5 Prozent, KfW-KFN etwa 2,2 Prozent, KfW-WEF etwa 1,8 Prozent. Tatsächliche Zins-Differenz jeweils tagesaktuell auf der KfW-Konditionsseite. Zins-Ersparnis über 35 Jahre kumuliert bei dieser Konstellation.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

  • KFN-Programme 297 und 298 weiterhin aktiv, Kreditrahmen unverändert.
  • WEF-Programm 300: Einkommens-Grenze von 90.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind, gleichgeblieben.
  • QNG-Anforderungen (Treibhausgas-Grenzwerte) seit 2024 unverändert in Kraft.
  • BEG-Einzelmaßnahmen für den Neubau weiterhin praktisch ausgeschlossen, Schwerpunkt der BEG bleibt Sanierung im Bestand.
  • GEG-65-Prozent-EE-Pflicht für jede neue Heizung gilt seit 1. Januar 2024 bundesweit, im Neubau ohne Übergangsfrist.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?

Beides sind Tranchen des Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN). KfW 297 ist die Standard-Tranche „Klimafreundliches Wohngebäude" auf Effizienzhaus-40-Niveau plus Lebenszyklus-Anforderung. KfW 298 ist die anspruchsvollere Tranche „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG", die zusätzlich das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) verlangt. Höhere Anforderungen bedeuten höheren Kreditrahmen, der zinsverbilligte Kredit ist in 298 spürbar größer.

Wer bekommt KfW 300 (Wohneigentum für Familien)?

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Einkommen von höchstens 90.000 Euro pro Jahr (plus 10.000 Euro pro weiterem Kind). Voraussetzung: erster Wohneigentums-Erwerb, Selbstnutzung mindestens fünf Jahre, Effizienzhaus 40 mit QNG. Förderung erfolgt als zinsverbilligter Kredit über die Hausbank, kombinierbar mit KfW 297 oder 298 für dasselbe Objekt.

Was ist das QNG-Siegel und was kostet es?

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Nachhaltigkeits-Zertifikat in den Stufen QNG-Plus und QNG-Premium. Es bewertet das Gebäude über den gesamten Lebenszyklus (Treibhausgase, Primärenergie, Materialien, Innenraum-Luft) und wird durch akkreditierte Stellen wie DGNB, BNB, NaWoh oder BiRN ausgestellt. Zusatzkosten: 1.500 bis 4.500 Euro für die Zertifizierung, plus 5 bis 10 Prozent höhere Bau-Kosten gegenüber einem nicht-QNG-zertifizierten Effizienzhaus 40, je nach Bauweise und Material-Wahl.

Brauche ich für die KfW-Förderung einen Energieberater?

Ja, zwingend. Sowohl KfW 297, 298 als auch 300 setzen einen Energieeffizienz-Experten aus der Liste der dena (deutsche Energie-Agentur) voraus. Er erstellt die Lebenszyklus-Analyse, begleitet die Planung, dokumentiert die Effizienzhaus-Werte und übergibt nach Bauabschluss die Bestätigung an die KfW. Honorar typisch 2.500 bis 5.500 Euro für ein Einfamilienhaus, anteilig über die KfW-Förderung mit abgedeckt (im Programm Energieberatung Wohngebäude eigener Zuschuss).

Spielt die BEG im Neubau noch eine Rolle?

Nur am Rand. Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde 2023 für den Neubau weitgehend in das KfW-KFN-Programm überführt. BEG-Einzelmaßnahmen für Heizung sind im Neubau ausgeschlossen. Möglich bleiben Einzelmaßnahmen für Photovoltaik-Speicher (über andere Programme) sowie Sonderfälle wie Anbau an Bestand. Wer 2026 neu baut, plant in der Regel ausschließlich mit KfW-KFN und gegebenenfalls KfW-WEF.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vertragsabschluss mit dem Generalunternehmer oder vor Beginn der ersten genehmigungspflichtigen Bauleistung. Reihenfolge: Energieeffizienz-Experte beauftragen, Effizienzhaus-Konzept und Lebenszyklus-Analyse erstellen lassen, KfW-Antrag über die Hausbank einreichen, Förderzusage abwarten (4 bis 8 Wochen), erst danach Werkvertrag unterschreiben. Eine aufschiebende Klausel „Förderzusage" sollte schriftlich im Vertrag stehen.