
Grundstück 2026: Suche, Bebauungsplan und Erschließung
Das Grundstück ist die Pflicht-Vorarbeit jedes Hausbaus. Lage, Bebauungsplan, Bodengutachten und Erschließung entscheiden, ob aus dem Plan ein bezahlbares Haus wird oder ein teurer Lernprozess. Wir zeigen, was Bauherren prüfen müssen, bevor sie unterschreiben, welche Kosten die Erschließung wirklich verursacht und wann Erbpacht eine Alternative zum Kauf ist.
Pflicht-Prüfung in vier Stufen: Bebauungsplan oder Paragraf 34 BauGB klärt was gebaut werden darf, Bodengutachten klärt wie gebaut werden muss (Tragfähigkeit, Grundwasser, Radon), Erschließungs-Stand klärt was an Anschluss- Kosten zusätzlich anfällt (typisch 25.000 bis 50.000 Euro bei nicht-erschlossenem Grundstück), Hochwasser-Stufe ZÜRS klärt Versicherbarkeit. Notar- und Grundbuch-Kosten 1,5 bis 2 Prozent, Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 Prozent je Bundesland. Erbpacht ist eine Eigenkapital-schonende Alternative für Familien, mit Erbbauzins von 3 bis 5 Prozent des Grundstücks-Werts pro Jahr.
Lage und Mikroklima prüfen
Bevor das Grundstück auf den Notar-Tisch kommt, sollte der Bauherr es zu mindestens zwei Tageszeiten besichtigen, idealerweise einmal am Wochenende und einmal an einem Werktag in der Berufsverkehr- Spitze. Ein paar Punkte fallen sonst erst nach dem Einzug auf:
- Sonnen-Stand: Süd-Garten oder Süd-Dach? Verschattung durch Nachbar-Baum, Hochhaus oder Hang am Vormittag und Nachmittag?
- Wind-Exposition: Kuppen-Lage und West-Exposition heißt mehr Wind, mehr Schlagregen, mehr Heiz-Last. Senken-Lage heißt Kaltluft-Sammlung und mögliche Spätfrost-Probleme.
- Verkehrs-Lärm: Hauptstrasse, Bahn-Linie, Autobahn in 500 m Luft-Linie? Lärm-Karten der Bundesländer (Umgebungslärm-Richtlinie) zeigen die Belastung in dB(A).
- Geruchs- und Industrie-Lasten: Bauernhof, Klär-Anlage, Industrie-Betrieb in der Nähe? Beschwerde-Lage bei der Gemeinde erfragen.
- Soziales Umfeld: Quartier mit jungen Familien oder ruhigem Senioren-Anteil? Schulen, Kita, Hausarzt, Lebensmittel-Versorgung in zumutbarer Entfernung?
- Verkehrs-Anbindung: ÖPNV-Erreichbarkeit, Fahrzeit zur nächsten Auffahrt, Pendel-Zeit zum Arbeitsplatz realistisch testen.
Bebauungsplan und Paragraf 34 BauGB
Was auf dem Grundstück gebaut werden darf, regelt das Baugesetzbuch. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden:
| Rechtsgrundlage | Was darf gebaut werden | Bauantrag |
|---|---|---|
| Bebauungsplan, Paragraf 30 BauGB | genau das, was der Plan zulässt (Geschosse, GRZ, GFZ, Dachform, Bauweise) | Standard-Verfahren oder Genehmigungs-Freistellung |
| Innenbereich, Paragraf 34 BauGB | was sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (Lückenbebauung) | Standard-Verfahren mit Nachbar-Beteiligung |
| Außenbereich, Paragraf 35 BauGB | in der Regel nicht bebaubar, Ausnahmen für privilegierte Vorhaben (Land-Wirtschaft) | nur über Bebauungsplan-Verfahren oder Privilegierung |
Quelle: BauGB Paragrafen 30 bis 35. Wer ein Außenbereichs- Grundstück „mit Bauerwartung" angeboten bekommt, sollte sich vom Verkäufer eine schriftliche Auskunft des Bauamts vorlegen lassen, dass eine Bebauung möglich ist. Mündliche Zusagen reichen nicht.
Was im Bebauungsplan steht
- Art der baulichen Nutzung: Wohngebiet (WA, WR), Mischgebiet (MI), Gewerbe (GE).
- Maß der baulichen Nutzung: GRZ (Grundflächenzahl, wie viel überbaut werden darf, typisch 0,3 bis 0,4), GFZ (Geschossflächenzahl, gesamte Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücks-Fläche).
- Bauweise: offen (Einzelhaus, Doppelhaus) oder geschlossen (Reihenhaus).
- Geschosse und Höhe: Vollgeschosse, First-Höhe, Trauf-Höhe.
- Dachform und Dachneigung: Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdach, Neigung in Grad.
- Stellplätze und Garagen: Anzahl, Anordnung, oft auch Material und Farbe der Tor-Anlage.
- Pflanzgebote und Festsetzungen zur Begrünung: Bäume pro Grundstück, Hecken-Material, Versiegelungs-Grenzen.
Beim Bauamt der Gemeinde ist der Bebauungsplan zur Einsicht frei zugänglich, häufig auch online. Im Zweifel persönlich vorsprechen, der Bau-Sachbearbeiter klärt Auslegungs-Fragen schneller als jeder Online-Plan.
Lückenbebauung nach Paragraf 34 BauGB
In gewachsenen Wohngebieten ohne Bebauungsplan greift Paragraf 34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"). Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, vor allem in:
- Art der baulichen Nutzung (Wohnen passt in ein Wohnviertel),
- Maß (Geschosse, Höhe, Grundfläche müssen zur Umgebung passen),
- Bauweise (offen oder geschlossen wie in der Umgebung),
- überbaubare Grundstücks-Fläche.
Vor dem Kauf einer Lücke immer einen Bauvor-Anfrage-Antrag („Bauvoranfrage") bei der Gemeinde einreichen, schriftliche Vorbescheid-Antwort abwarten. Kosten: 100 bis 500 Euro, Bearbeitungs-Zeit 4 bis 12 Wochen. Verbindliche Aussage des Bauamts vor Vertragsabschluss spart deutlich mehr als die Gebühr.
Bodengutachten und Untergrund
Das Bodengutachten ist die zweite Pflicht-Prüfung. Es erkundet den Baugrund nach DIN EN 1997 und DIN 4020. Ein qualifiziertes Gutachten beantwortet:
- Tragfähigkeit: Boden-Klasse 1 bis 7 (Fels, Kies, Sand, Lehm, Ton, Torf, Aufschüttung). Lehm und Torf brauchen Pfahl-Gründung oder Bodenaustausch.
- Grundwasser-Stand: liegt der höchste Grundwasser-Spiegel (HGW) oberhalb der Bodenplatten-Sohle, ist eine weiße Wanne (WU-Beton nach DIN 1045) Pflicht. Mehrkosten 15.000 bis 30.000 Euro gegenüber Standard-Gründung.
- Versickerungs-Fähigkeit: nach DIN 18130, entscheidend für die Regenwasser-Bewirtschaftung. Schlecht versickerungs-fähiger Boden braucht Rigole oder Anschluss an die Mischwasser-Kanalisation.
- Altlasten und Schadstoffe: Verdacht bei ehemaligen Tankstellen, Industrie, Bahn-Flächen, Schießplätzen. Altlasten-Kataster der Gemeinde einsehen, im Zweifel Erweitertes Gutachten beauftragen.
- Radon-Belastung: in Vorsorge-Gebieten nach Paragraf 121 StrlSchG ist eine radondichte Bodenplatte Pflicht. Karten beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Kosten: 800 bis 2.500 Euro für ein Standard-Einfamilienhaus- Grundstück (Sondierungs-Bohrungen, Labor-Analyse, Bericht). Bei Verdachtsflächen 2.500 bis 6.000 Euro. Beauftragung über ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor oder einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Geotechnik.
Erschließungs-Kosten 2026
„Erschlossen" heißt: Strasse, Strom, Trinkwasser, Abwasser und in der Regel auch Gas oder Fern-Wärme reichen ans Grundstück. Glasfaser ist nicht überall Standard, lohnt sich aber meist auf der Bau- Baustelle für 800 bis 2.500 Euro mit zu beauftragen.
| Posten | Kosten typisch | Bemerkung |
|---|---|---|
| Strassen-Erschließung (Anlieger-Beitrag) | 12.000 - 25.000 € | nach KAG des Bundeslands, Beitrag oder Vorausleistung |
| Strom-Hausanschluss | 2.500 - 4.500 € | Netzbetreiber, Zähler-Schrank, Tiefbau bis Strasse |
| Trinkwasser | 2.500 - 4.500 € | Hausanschluss-Stutzen, Wasserzähler, Tiefbau |
| Abwasser | 3.500 - 6.500 € | Misch- oder Trenn-Kanalisation, Schacht, Anschluss-Beitrag |
| Gas oder Fern-Wärme | 2.000 - 3.500 € | nur wo verfügbar, im Neubau zunehmend obsolet |
| Glasfaser FTTH | 800 - 2.500 € | am besten parallel mit Tiefbau |
| Boden-Gutachten | 800 - 2.500 € | Pflicht-Vorarbeit, nicht Erschließung im engen Sinn |
| Summe | 25.000 - 50.000 € | im Standard-Grundstück, Aufschläge möglich |
Stand Mai 2026, Median-Spannen aus kommunalen Erschließungs- Beitrags-Satzungen, Netzbetreiber-Preisblättern und VKU- Erhebung. Bei Topografie (Hang, Felsuntergrund) und langer Stichleitung über 50 m Anlieger-Strecke sind 50 bis 100 Prozent Aufschlag realistisch.
Hochwasser, Radon und andere Lage-Risiken
Drei Lage-Risiken werden 2026 immer wichtiger: Hochwasser durch Klima-Wandel, Radon in Vorsorge-Gebieten und Lärm. Wer die nicht vor dem Kauf prüft, hat sie für die nächsten 30 Jahre als Mit- Eigentümer.
Hochwasser, ZÜRS-Geo
Das ZÜRS-System des GDV ordnet jede Adresse in eine von vier Gefährdungs-Klassen ein:
- ZÜRS 1: sehr selten, statistisch seltener als alle 200 Jahre. Standard-Versicherung problemlos.
- ZÜRS 2: selten, alle 50 bis 200 Jahre. Versicherbar mit moderatem Aufschlag.
- ZÜRS 3: häufig, alle 10 bis 50 Jahre. Versicherung wird teuer oder mit Selbstbehalt versehen.
- ZÜRS 4: sehr häufig, alle 10 Jahre oder häufiger. Standard-Versicherung kaum noch erhältlich, Pflicht-Auflage Hochwasser-Schutz.
Die Auskunft kostenlos online über kommunale Portale oder gegen Gebühr direkt beim GDV. Vor Kauf eine Abfrage, die Kopie zur Akte.
Radon, BfS-Karte
In Vorsorge-Gebieten nach Paragraf 121 StrlSchG ist beim Neubau eine radondichte Bodenplatte Pflicht (Bitumen-Bahn, Folie, Abdichtung von Bodenplatten-Durchführungen). Mehrkosten 1.500 bis 4.000 Euro. Die Karte beim Bundesamt für Strahlenschutz prüft die Lage. Auch außerhalb der Vorsorge-Gebiete ist eine radondichte Bauweise eine günstige Vorsichts-Maßnahme, weil Nachrüstung später deutlich teurer ausfällt.
Lärm und Umgebungs-Lärm-Karten
Die Bundesländer veröffentlichen Lärm-Karten nach der Umgebungs- Lärm-Richtlinie. Über 65 dB(A) tagsüber gilt als gesundheits- belastend, über 55 dB(A) nachts beeinträchtigt den Schlaf. Bei Lagen über 65 dB(A) sind Lärm-Schutz-Auflagen (Schallschutz-Fenster, schallabsorbierende Fassade) im Bauantrag häufig vorgeschrieben.
Erbpacht gegen Kauf
Erbpacht (Erbbaurecht nach ErbbauRG) ist eine Mit-Variante zum Grundstücks-Kauf, vor allem für Familien mit knappem Eigenkapital. Das Grundstück bleibt Eigentum des Erbbaurecht-Gebers (häufig Kirche, Kommune, Stiftung), der Bauherr zahlt einen jährlichen Erbbauzins.
| Aspekt | Kauf | Erbpacht |
|---|---|---|
| Grundstücks-Investition | voller Kaufpreis | 0 €, dafür Erbbauzins p.a. |
| Erbbauzins typisch p.a. | entfällt | 3 bis 5 % des Grundstücks-Werts |
| Anpassung Erbbauzins | entfällt | alle 3 bis 5 Jahre nach Index |
| Laufzeit | unbefristet | 60 bis 99 Jahre, danach Heimfall mit Entschädigung |
| Wertsteigerung am Grundstück | für den Eigentümer | für den Erbbaurecht-Geber |
| Wieder-Verkauf | frei | Vorkaufs-Recht des Erbbau-Gebers, Zustimmung erforderlich |
| Beleihung durch Bank | uneingeschränkt | möglich, aber konservativer bewertet |
| KfW-Förderung | uneingeschränkt | möglich, nichts ändert sich an der Förderzusage |
Quelle: Erbbaurechtsgesetz, BBSR-Erhebung Erbbau-Markt 2024. Zinsen tagesaktuell beim Erbbaurecht-Geber erfragen, Vergleich mit Hypotheken-Zins aus dem Kauf-Modell rechnen.
Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer
Der Grundstücks-Kauf läuft immer über einen Notar (Pflicht nach Paragraf 311b BGB). Der Notar entwirft den Vertrag, beurkundet ihn, sorgt für die Auflassungs-Vormerkung im Grundbuch und betreut die Treuhand bis zur Eigentums-Umschreibung.
| Posten | Höhe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Notar-Gebühren | 1,0 bis 1,5 % vom Kaufpreis | nach GNotKG, Beurkundung, Vollzug, Treuhand |
| Grundbuch-Gebühren | 0,4 bis 0,5 % vom Kaufpreis | Auflassungs-Vormerkung, Eigentums-Umschreibung |
| Grundschuld-Eintragung (für Bank) | etwa 0,5 % der Grundschuld-Höhe | Notar plus Grundbuchamt |
| Grunderwerbsteuer | 3,5 bis 6,5 % | je Bundesland, direkt beim Finanzamt |
| Makler-Provision (sofern beauftragt) | 3,57 % geteilt zwischen Käufer und Verkäufer | Bestellerprinzip seit Dezember 2020 |
| Summe Kaufnebenkosten | etwa 8 bis 12 % | vom Kaufpreis |
Stand Mai 2026, Sätze nach GNotKG, KostO und Grunderwerbsteuer- Gesetzen der Bundesländer. Bei einem 250.000-Euro-Grundstück mit Makler-Beauftragung sind Kaufnebenkosten von 22.000 bis 30.000 Euro realistisch.
Grunderwerbsteuer-Sätze 2026
- 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen.
- 5,0 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt.
- 6,0 Prozent: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland.
- 6,5 Prozent: Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Die Steuer ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss fällig. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeits- Bescheinigung, ohne die das Grundbuchamt die Eigentums-Umschreibung nicht vornimmt.
Antragsweg und Reihenfolge
- Lage besichtigen: mehrfach, zu unterschiedlichen Tageszeiten, im Sommer und im Winter wenn möglich.
- Bebauungsplan einsehen: beim Bauamt der Gemeinde, online oder vor Ort. Auslegungs-Fragen klären.
- Bauvor-Anfrage stellen: bei Lückenbebauung nach Paragraf 34 BauGB oder bei Abweichung vom B-Plan. 100 bis 500 Euro.
- Bodengutachten beauftragen: idealerweise vor Vertragsabschluss, mindestens vor Bauantrag. 800 bis 2.500 Euro.
- Lage-Risiken prüfen: ZÜRS-Hochwasser, BfS-Radon, Lärm-Karten, Altlasten-Kataster.
- Erschließungs-Stand klären: Auskunft bei Tief-Bauamt und Versorger, Kosten-Voranschlag der Netzbetreiber einholen.
- Versicherbarkeit prüfen: Wohngebäude-Versicherung mit Elementarschaden anfragen, ZÜRS-Stufe nennen.
- Finanzierung vorbereiten: Bank-Termin, Eigenkapital, Bonität klären.
- Notar-Termin: Vertragsentwurf 14 Tage vor Beurkundung lesen, mit Bau-erfahrenem Anwalt prüfen lassen.
- Beurkundung und Auflassungs-Vormerkung: Notar leitet die Treuhand-Phase ein.
- Grunderwerbsteuer zahlen: innerhalb 4 Wochen, Unbedenklichkeits-Bescheinigung abwarten.
- Eigentums-Umschreibung: Grundbuchamt vollzieht nach Bezahlung des Kaufpreises und Steuer-Bescheinigung.
Häufige Stolperfallen
- Bauerwartungs-Land ohne Plan-Zusage: Verkäufer-Aussagen wie „wird bald Bauland" reichen nicht. Schriftliche Auskunft des Bauamts oder Bauvor-Bescheid einfordern.
- Bodengutachten erst nach Vertrag: wer Verträge ohne Boden-Kenntnis unterschreibt, trägt das Risiko allein. Aufschiebende Klausel „nach positivem Bodengutachten" verhandeln.
- Erschließungs-Beiträge nachträglich: in manchen Kommunen werden Anlieger-Beiträge erst nach Jahren erhoben. Vor Kauf bei der Gemeinde nach offenen Beitrags-Bescheiden fragen.
- Hochwasser-Stufe ZÜRS 3 oder 4 nicht versicherbar: Standard-Wohngebäude-Versicherung mit Elementarschaden im Voraus anfragen, Ablehnung schriftlich machen lassen.
- Radon-Vorsorge-Gebiet nicht erkannt: nachträgliche Radon-Sanierung 5.000 bis 15.000 Euro pro Haus, vorsorgliche Bodenplatten-Abdichtung 1.500 bis 4.000 Euro im Neubau.
- Erbpacht ohne Anpassungs-Klausel verstanden: Erbbauzins steigt alle 3 bis 5 Jahre mit dem Verbraucher-Preis-Index. Wer mit konstantem Wert kalkuliert, unterschätzt die Belastung.
- Notar-Vertrag in Eile: 14 Tage Vertrags-Entwurf-Frist nach Beurkundungs-Gesetz nutzen. Vom Anwalt prüfen lassen, nicht erst beim Notar lesen.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
- Bauland-Preise im Bundes-Median 2026 leicht rückläufig (etwa minus 2 bis 4 Prozent gegenüber 2024-Höchststand), in Ballungsräumen weiterhin stabil hoch.
- Grunderwerbsteuer-Sätze unverändert in allen Bundesländern.
- ZÜRS-Karten 2026 mit feinerer Auflösung, Starkregen-Klasse SR neu eingeführt.
- Radon-Vorsorge-Gebiete in einigen Bundesländern 2024 erweitert (Bayern, Sachsen, Thüringen).
- FTTH-Glasfaser-Anschluss in vielen Neubaugebieten 2026 Standard, im Bestand weiterhin lückenhaft.
Wie geht es weiter?
- Bauantrag und Bauleitung, Genehmigungs-Verfahren und Pflichten
- Baukosten 2026, DIN 276 Kostengruppen, Grundstück und Erschließung im Gesamtbild
- Neubau-Förderung 2026, KfW KFN, WEF und QNG
- Hausbau Hub-Übersicht, alle Themen auf einen Blick
- Sanierung gegen Neubau, wenn Bestand statt Bauland in Frage kommt
Häufige Fragen
Was prüfe ich bei der Grundstückssuche zuerst?
Bebauungsplan und Erschließungs-Stand. Der Bebauungsplan (B-Plan) der Gemeinde sagt, ob und wie auf dem Grundstück gebaut werden darf (Geschossigkeit, Dachform, Grundflächenzahl, Abstandsflächen). Liegt kein B-Plan vor, gilt Paragraf 34 BauGB („Innenbereich") oder 35 BauGB („Außenbereich, in der Regel nicht bebaubar"). Erschließung bedeutet, dass Strasse, Strom, Wasser, Abwasser und in der Regel auch Glasfaser bis ans Grundstück reichen. Unerschlossene Grundstücke sind 30.000 bis 80.000 Euro günstiger, kosten aber genau diese Summe an Erschließungs-Beiträgen.
Brauche ich ein Bodengutachten vor dem Kauf?
Ja, in jedem Fall. Ein Bodengutachten (Baugrund-Gutachten nach DIN EN 1997 und DIN 4020) prüft Tragfähigkeit, Grundwasserstand, Bodenklasse, Versickerungs-Fähigkeit und mögliche Altlasten oder Radon-Belastung. Kosten: 800 bis 2.500 Euro für ein Einfamilienhaus-Grundstück. Ohne Gutachten ist die Statik nur grob kalkulierbar und Mehrkosten in der Bodenplatten-Phase (Pfahlgründung, Bodenaustausch, weiße Wanne) entstehen schnell im fünfstelligen Bereich. Bei Verdachtsflächen (ehemalige Tankstelle, Industrie, Müllkippe) auch eine Altlasten-Untersuchung beauftragen.
Was kostet die Erschließung 2026 typisch?
Bei einem voll erschlossenen Grundstück sind die kommunalen Erschließungs-Beiträge im Kaufpreis enthalten. Bei einem nicht erschlossenen Grundstück: Strassen-Erschließung 12.000 bis 25.000 Euro, Strom-Hausanschluss 2.500 bis 4.500 Euro, Trinkwasser 2.500 bis 4.500 Euro, Abwasser 3.500 bis 6.500 Euro, Gas oder Fern-Wärme 2.000 bis 3.500 Euro (sofern überhaupt verfügbar), Glasfaser 800 bis 2.500 Euro. Summe gesamt 25.000 bis 50.000 Euro für ein Standard-Grundstück, in topografisch schwierigen Lagen oder bei langer Stichleitung deutlich mehr.
Was ist der Unterschied zwischen Erbpacht und Kauf?
Beim Kauf erwirbt der Bauherr Grundstück und Gebäude als Eigentum. Bei der Erbpacht (Erbbaurecht nach ErbbauRG) bleibt das Grundstück Eigentum des Erbbaurecht-Gebers (häufig Kirche, Kommune, Stiftung), der Bauherr zahlt einen jährlichen Erbbauzins (typisch 3 bis 5 Prozent des Grundstücks-Werts). Vorteil: keine Grundstücks-Investition, mehr Eigenkapital für den Bau. Nachteil: keine Wertsteigerung am Grundstück, Erbbauzins-Anpassung alle 3 bis 5 Jahre, Wieder-Verkauf erschwert. Erbpacht-Verträge laufen 60 bis 99 Jahre, danach geht das Gebäude in der Regel mit Entschädigung an den Erbbau-Geber. Lohnt sich vor allem für junge Familien mit knappem Eigenkapital.
Wie hoch sind Notar- und Grundbuch-Kosten 2026?
Etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Notar-Gebühren nach GNotKG (Gerichts- und Notarkosten-Gesetz) liegen bei rund 1 bis 1,5 Prozent (Beurkundung, Vollzug, Treuhand-Auflagen), Grundbuch-Gebühren bei 0,5 Prozent (Auflassungs-Vormerkung, Eigentums-Umschreibung, Grundschuld-Eintragung). Bei einem 250.000-Euro-Grundstück also etwa 3.750 bis 5.000 Euro. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland (Bayern und Sachsen 3,5 Prozent, Berlin und Schleswig-Holstein 6,5 Prozent), die direkt beim Finanzamt fällig wird, nicht beim Notar.
Wie prüfe ich Hochwasser-Risiko und Radon-Belastung?
Hochwasser über das ZÜRS-Geo-Portal (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) der GDV, Stufe 1 (sehr selten) bis Stufe 4 (häufig). Stufe 3 oder 4 erschwert die Wohngebäude-Versicherung deutlich, Elementarschaden-Schutz wird teurer oder ausgeschlossen. Radon-Belastung über die Radon-Karte des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Vorsorge-Gebiete sind in StrlSchG Paragraf 121 ausgewiesen. In Vorsorge-Gebieten ist beim Neubau eine radondichte Bodenplatte (Bitumen-Bahn, Folie nach DIN 18195) Pflicht, Mehrkosten 1.500 bis 4.000 Euro.