Hausbesitzer·Ratgeber
Aufgeräumter Schreibtisch mit aufgeschlagenem individuellem Sanierungsfahrplan in Mappenform, Ampel-Übersicht der Maßnahmen sichtbar, daneben ein Energieausweis-Entwurf, Stift und Taschenrechner, ruhige Arbeitsplatz-Szene ohne Personen, Tageslicht aus dem Fenster.

Energieberatung

iSFP 2026: individueller Sanierungsfahrplan, Bonus, Kosten

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist Energieberatung mit Plan und Zeitachse. Er listet auf, in welcher Reihenfolge ein Bestandsgebäude saniert werden sollte, was die einzelnen Schritte kosten und was sie sparen. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent auf BEG-EM-Maßnahmen lohnt sich bei mehreren geplanten Maßnahmen, lohnt sich aber nicht bei einer einzelnen Einzel-Maßnahme. Wir zeigen, wer ihn erstellen darf, was er kostet, was er an Förderung freischaltet und wann er sich nicht lohnt.

Von Johanna Osterkamp 11 min Lesezeit

TL;DR

iSFP: standardisierte Energieberatung mit Maßnahmen-Plan über 10 bis 15 Jahre, ausgestellt von dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten. Kosten EFH: 1.300 bis 1.700 EUR netto, davon BAFA-Förderung über das Programm EBW (Energieberatung für Wohngebäude) 80 Prozent, gedeckelt 650 EUR bei EFH und ZFH, 850 EUR bei MFH. Eigenanteil EFH 600 bis 1.050 EUR netto. iSFP-Bonus: + 5 Prozent auf BEG-EM-Maßnahmen (Hülle und Lüftung), gültig fünf Jahre ab iSFP-Erstellung. Lohnt sich bei mehreren geplanten Maßnahmen, MFH oder Komplettsanierung, lohnt sich nicht bei einer einzelnen einfachen Einzel-Maßnahme.

Was im iSFP drinsteht

Der iSFP ist im Inhalt vom BAFA standardisiert. Er besteht aus zwei Dokumenten, die parallel ausgegeben werden: ein Berater-Bericht in Fachsprache und ein Kunden-Bericht in laienverständlicher Sprache mit Ampel-Grafik. Beide Dokumente sind Pflicht-Bestandteil und Voraussetzung für den 5-Prozent-Bonus.

  • Bestandsanalyse: Vor-Ort-Termin, Aufnahme der Hülle (Wand-, Dach-, Keller- und Fenster-Aufbauten), der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung) und der Verbrauchs-Daten der letzten drei Jahre. Berechnung der aktuellen Energiebilanz nach DIN V 18599.
  • Maßnahmen-Plan: 4 bis 8 Sanierungs-Schritte, in einer empfohlenen Reihenfolge (Hülle vor Heizung), mit Zeit-Empfehlung über 10 bis 15 Jahre. Pro Schritt: Bauteilaufbau, U-Wert vorher und nachher, Investitions-Schätzung, Energie-Einsparung in kWh und EUR pro Jahr, CO2-Einsparung in Tonnen pro Jahr, mögliche Förderung.
  • Wirtschaftlichkeits-Schätzung: Amortisation pro Maßnahme und für das Gesamt-Paket, Energiekosten-Verlauf über 20 Jahre mit Annahmen zur Preis-Steigerung.
  • Übersichts-Grafik: Ampel-Darstellung des Status pro Bauteil (rot, gelb, grün), des Effizienz-Niveaus (Energiebedarfs-Klasse vor und nach Sanierung) und der CO2-Bilanz.
  • Hand-Out für den Hausbesitzer: 8 bis 12 Seiten Kunden-Bericht plus etwa 30 bis 50 Seiten Berater-Bericht. Beides digital und gedruckt übergeben.

Kostenrahmen und EBW-Förderung

Der iSFP wird über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) gefördert. Förderung 80 Prozent der Beratungs-Kosten, gedeckelt:

Gebäudetyp Brutto-Kosten typisch Förder-Deckel BAFA Eigenanteil typisch
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus 1.547 - 2.023 EUR 650 EUR 897 - 1.373 EUR (brutto)
Mehrfamilienhaus, 3 - 6 Wohneinheiten 2.142 - 3.332 EUR 850 EUR 1.292 - 2.482 EUR (brutto)
Mehrfamilienhaus, ab 7 Wohneinheiten 3.000 - 5.000 EUR 850 EUR 2.150 - 4.150 EUR (brutto)

Stand Mai 2026, Brutto-Werte mit 19 Prozent Mehrwertsteuer. BAFA-Zuschuss bezieht sich auf Netto-Beratungskosten und wird direkt an den Berater ausgezahlt, der dem Hausbesitzer den reduzierten Eigenanteil in Rechnung stellt. Voraussetzung: das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt zum Beratungs-Zeitpunkt.

Der iSFP-Bonus von 5 Prozent in der Praxis

Der eigentliche wirtschaftliche Hebel ist der Bonus auf die BEG-EM-Maßnahmen, nicht die EBW-Förderung der Beratung selbst. Beispiel-Rechnung Einfamilienhaus, drei Maßnahmen über fünf Jahre:

Maßnahme Brutto-Kosten BEG ohne iSFP BEG mit iSFP Bonus-Effekt
Dachdämmung Aufsparren 28.000 EUR 15 % = 4.200 EUR 20 % = 5.600 EUR + 1.400 EUR
Fassade WDVS 32.000 EUR (Deckel 30.000 EUR) 15 % = 4.500 EUR 20 % = 6.000 EUR + 1.500 EUR
Fenstertausch 3-fach 22.000 EUR 15 % = 3.300 EUR 20 % = 4.400 EUR + 1.100 EUR
Summe Bonus-Effekt 82.000 EUR 12.000 EUR 16.000 EUR + 4.000 EUR

Stand Mai 2026, Annahme: jede Maßnahme einzeln gedeckelt 30.000 EUR pro Wohneinheit pro Kalenderjahr, Maßnahmen in drei verschiedenen Jahren ausgeführt. Der iSFP kostet netto 1.500 EUR, davon 650 EUR BAFA-EBW-Förderung, Eigenanteil etwa 1.000 EUR brutto. Netto-Effekt: + 4.000 EUR Förderung minus 1.000 EUR Eigenanteil iSFP gleich + 3.000 EUR aus dem Beratungs- Vorgehen.

Wann sich der iSFP lohnt: Entscheidungsbaum

iSFP-Entscheidungsbaum: Frage „mehr als eine Maßnahme geplant in den nächsten 5 Jahren?", Frage „Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus?", Frage „Komplettsanierung in 5 Jahren oder Effizienzhaus geplant?". Bei zwei oder mehr Maßnahmen, MFH oder Komplettsanierung lohnt sich der iSFP, bei einer einzelnen einfachen Einzel-Maßnahme nicht. iSFP-Entscheidungsbaum Mehr als 1 BEG-EM- Maßnahme geplant? nein ja Mehrfamilien- haus? iSFP lohnt sich nein ja Effizienz- haus? iSFP lohnt sich nein ja eher nicht iSFP lohnt Faustregel: ab 2 Hüllen-Maßnahmen mit Investition über 30.000 EUR.
Entscheidungsbaum: iSFP-Empfehlung anhand geplanter Maßnahmen, Gebäudetyp und Sanierungs-Tiefe. Bei einer einzelnen einfachen Einzel-Maßnahme amortisiert der Eigenanteil den Bonus selten.

Lohnt sich, lohnt sich nicht: konkrete Fälle

Lohnt sich

  • Mehrere Hüllen-Maßnahmen über 5 Jahre: Dachdämmung jetzt, Fassade in 2 Jahren, Fenstertausch in 4 Jahren. Bonus-Effekt 4.000 bis 6.000 EUR auf typische EFH-Investitionen.
  • Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten: höhere Investitions-Volumina, Bonus-Effekt skaliert. BAFA-Förderung der Beratung 850 EUR statt 650 EUR, Eigenanteil sinkt prozentual.
  • Komplettsanierung in den nächsten 5 Jahren: Effizienzhaus-Niveau angestrebt, mehrere parallel oder gestaffelt geplante Maßnahmen, klare Reihenfolge wichtig.
  • Reihenhaus mit Nachbar-Abstimmung: wenn der Übergang zur Nachbar-Wand bauphysikalisch geklärt werden muss, ist die Berater-Begleitung als roter Faden hilfreich.
  • Eigentümer-Wechsel mit Sanierungs-Plan: der iSFP dient gleichzeitig als Übergabe-Dokument für den Käufer und als Grundlage für die Folge-Maßnahmen.

Lohnt sich nicht

  • Einzelne Heizungs-Maßnahme: Heizungstausch über die KfW (Programm 458) wird nicht durch den iSFP-Bonus erweitert. Der eigene Boni-Stack (Klimageschwindigkeit, Effizienz, Einkommen) reicht. iSFP nur sinnvoll, wenn parallel Hüllen-Maßnahmen geplant sind.
  • Allein Kellerdecke oder oberste Geschossdecke: Investition 4.000 bis 8.000 EUR, BEG-Bonus 5 Prozent gleich 200 bis 400 EUR. Der Eigenanteil iSFP von 600 bis 1.050 EUR überkompensiert den Bonus nicht.
  • Allein Fenstertausch ohne weitere Maßnahmen: bei 22.000 EUR Investition Bonus 1.100 EUR, Eigenanteil iSFP 1.000 EUR brutto. Knappes Patt, dann eher Paragraf 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre) prüfen.
  • Komplette Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261/262: der Sanierungs-Begleiter ist Pflicht, der iSFP-Bonus auf Einzel-Maßnahmen entfällt im Effizienzhaus-Paket. iSFP als Vor-Stufe sinnvoll, aber die 5 Prozent kommen nicht in den Effizienzhaus-Pfad.
  • Sanierung in den nächsten 12 Monaten ohne weitere Pläne: Bonus-Wirkung bei einer einzelnen Maßnahme verpufft, der iSFP-Aufwand passt nicht zum Zeit-Druck.

Antrags- und Ablauf-Fahrplan

  1. Berater auswählen: auf www.energie-effizienz-experten.de Filter für „Bundesförderung effiziente Gebäude" und „Wohngebäude" setzen, lokale Berater nach Bewertung und Verfügbarkeit kontaktieren.
  2. Termin und Angebot: Vor-Ort-Begehung 2 bis 4 Stunden, schriftliches Angebot mit Honorar-Aufschlüsselung. Vor Auftrag den BAFA-Zuschuss-Antrag stellen lassen (Berater übernimmt das in der Regel).
  3. BAFA-Antrag: Online-Portal des BAFA, Bearbeitungs-Zeit 4 bis 8 Wochen für die Zuwendungs-Bescheid. Erst nach Bescheid darf die Beratungs-Leistung beauftragt werden.
  4. Beratung: Vor-Ort-Aufnahme, Berechnung, Maßnahmen-Plan, Berichts-Erstellung. Gesamtdauer 4 bis 8 Wochen ab Auftrag.
  5. Übergabe-Termin: der Berater stellt den iSFP persönlich vor (1,5 bis 2 Stunden), erklärt die Ampel-Grafik und den Maßnahmen-Plan. Pflicht-Bestandteil der Förderung.
  6. Verwendungsnachweis: Berater reicht den fertigen iSFP plus Rechnung beim BAFA ein. Auszahlung des Zuschusses an den Berater, der den Eigenanteil in Rechnung stellt.
  7. Bonus-Nutzung: bei jeder anschließenden BEG-EM-Maßnahme den iSFP als Anlage einreichen, der 5-Prozent-Bonus wird im BAFA- oder KfW-Antragsformular gesetzt.

Stolperfallen

  • Berater nicht in der dena-Liste: ohne Listung ist die EBW-Förderung ausgeschlossen, der iSFP-Bonus ungültig. Vor Auftragsvergabe Listung prüfen.
  • Auftrag vor BAFA-Bescheid: klarer Förderausschluss. Berater sollte den Antrag vorab stellen und auf den Bescheid warten.
  • 5-Jahres-Frist verpasst: der iSFP-Bonus gilt fünf Jahre nach iSFP-Erstellung. Wer 2024 den iSFP erstellt hat, sollte die Maßnahme bis 2029 starten.
  • Maßnahme nicht im iSFP genannt: der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die explizit im iSFP-Maßnahmen-Plan stehen. Spätere Erweiterungen über einen iSFP-Aktualisierungs-Termin nachdokumentieren (Aufwand 200 bis 400 EUR).
  • Erwartung „kostenlose Beratung": der iSFP ist nicht kostenlos. Der Eigenanteil von 600 bis 1.050 EUR ist real, der Berater rechnet ihn nach BAFA-Auszahlung in Rechnung.
  • Doppelte Erwartung Energieausweis: ein Energieausweis ist Pflicht-Bestandteil der Bestandsanalyse, ersetzt aber den iSFP nicht. Wer nur einen Energieausweis braucht, sollte den separat beauftragen (200 bis 500 EUR), das ist deutlich günstiger.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Was ist ein iSFP genau?

Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist eine vom BAFA standardisierte Energieberatung für Wohngebäude. Er besteht aus einer Bestandsanalyse (Energieausweis, Hülle, Anlagentechnik, Lüftung), einer Maßnahmen-Übersicht mit Schritt-für-Schritt-Empfehlung über typisch 10 bis 15 Jahre, einer Wirtschaftlichkeits- und Einspar-Schätzung pro Schritt und einer Übersichts-Grafik („mein-Sanierungsfahrplan-Ampel"). Erstellt von einem Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste, abgegeben in Kunden-Sprache und mit Berater-Sprache parallel.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Nur Energieeffizienz-Experten, die in der bundesweiten Liste der dena (deutsche Energie-Agentur) für das Bundesförderprogramm Bundesförderung effiziente Gebäude eingetragen sind. Voraussetzungen für die Listung: bauphysikalische Qualifikation (Architekt, Ingenieur, Energieberater HWK oder vergleichbar) plus 200 bis 400 Stunden Fachfortbildung und regelmäßige Weiter-Bildung. Liste unter www.energie-effizienz-experten.de. Heizungs-Installateure, Schornsteinfeger oder Architekten ohne Listung dürfen den iSFP nicht ausstellen, auch wenn sie qualitativ ähnliche Beratungen anbieten.

Was kostet ein iSFP für ein EFH?

Beim Einfamilienhaus 1.300 bis 1.700 EUR netto (1.547 bis 2.023 EUR brutto), abhängig von Berater, Region und Komplexität. Bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 6 Wohneinheiten 1.800 bis 2.800 EUR netto, ab 7 Wohneinheiten höher und individuell verhandelt. Davon übernimmt die BAFA-Förderung über das Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) 80 Prozent der förderfähigen Beratungs-Kosten, gedeckelt 650 EUR bei EFH und ZFH, 850 EUR bei MFH ab 3 Wohneinheiten. Eigenanteil EFH typisch 600 bis 1.050 EUR netto.

Wie hoch ist der iSFP-Bonus?

5 Prozentpunkte zusätzlich zur BEG-EM-Grundförderung bei Hülle und Anlagentechnik. Beispiel: Fassadendämmung 25.000 EUR, BEG-Grundförderung 15 Prozent gleich 3.750 EUR, mit iSFP-Bonus 20 Prozent gleich 5.000 EUR. Mehr-Förderung 1.250 EUR. Der Bonus gilt fünf Jahre ab iSFP-Erstellung und nur für Maßnahmen, die im iSFP genannt sind. Heizungstausch über die KfW (Programm 458) ist vom iSFP-Bonus ausgenommen, dort gibt es eigene Boni-Logik (Klimageschwindigkeit, Effizienz, Einkommen).

Wann lohnt sich der iSFP, wann nicht?

Lohnt sich, wenn mehrere BEG-EM-Maßnahmen über die nächsten fünf Jahre geplant sind (Dämmung, Fenster, Lüftung), bei Mehrfamilienhäusern oder bei Komplettsanierungen mit oder ohne Effizienzhaus-Niveau. Lohnt sich nicht, wenn nur eine einzelne Maßnahme einer einfachen Art geplant ist (zum Beispiel allein Heizungstausch oder allein Kellerdecke), weil der Eigenanteil des iSFP von 600 bis 1.050 EUR den 5-Prozent-Bonus auf eine Einzel-Maßnahme nicht überkompensiert. Faustregel: ab zwei Hüllen-Maßnahmen mit Gesamt-Investition über 30.000 EUR amortisiert sich der iSFP über den Bonus.

Brauche ich den iSFP für eine Effizienzhaus-Sanierung?

Nicht zwingend, aber sinnvoll als Vor-Stufe. Bei der KfW-Effizienzhaus-Sanierung (Programme 261 und 262) ist eine Sanierungs-Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten Pflicht, das ist ein eigenes Leistungs-Paket und überschneidet sich mit dem iSFP. Wer beides parallel beantragt, kann sich Doppel-Arbeit sparen, indem er den iSFP-Berater auch mit der Sanierungs-Begleitung beauftragt. Der iSFP-Bonus auf Einzel-Maßnahmen entfällt allerdings, sobald die Maßnahme als Teil eines Effizienzhaus-Pakets gefördert wird (Doppel-Förderung ausgeschlossen).