
Heizung im Bestand 2026: GModG, Wärmepumpe, Pellet, Förderung
Die Regeln haben sich im Sommer 2026 grundlegend geändert. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie ist ersatzlos entfallen. Wer heute tauscht, wählt wieder frei. Wirtschaftlich ändert das weniger als gedacht, weil die Förderung von bis zu 70 Prozent an klimafreundliche Anlagen gebunden bleibt. Wir zeigen, was jetzt gilt, welche Wege offen sind und wie der zum 21. Juli gekürzte Förder-Stack aussieht.
Die 65-Prozent-Pflicht ist weg. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 29. Juli 2026 ist die Heizungsart wieder frei wählbar, auch Gas und Öl. Dafür gilt für neue fossile Heizungen ab 2029 die Bio-Treppe (10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe, steigend auf 60 Prozent bis 2040). Bestehende Heizungen dürfen weiter laufen, bei Defekt oder Alter über 30 Jahre bleibt die Austausch-Pflicht. Wege: Wärmepumpe als Standardweg, Pellet bei schwierigen Hüllen, Hybrid für Übergänge, Fernwärme bei Quartiers-Anschluss. Förderung: bis 70 Prozent über die KfW (Programm 458), seit 21. Juli 2026 mit gesenkten Sätzen und 28.000 EUR förderfähigen Kosten. Sie setzt weiterhin 65 Prozent erneuerbare Energie voraus, das Kriterium lebt als Förder-Bedingung weiter.
Was seit dem GModG gilt (und was nicht mehr)
Die Rechtslage hat sich im Sommer 2026 grundlegend geändert. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, am 28. Juli wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet, die Heizungs-Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab.
Der Kernpunkt in einem Satz: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie bei neu eingebauten Heizungen ist ersatzlos entfallen. Was bis Juli 2026 galt, ist damit Geschichte.
- Heizungsart wieder frei wählbar: Gas, Öl, Flüssiggas, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder Hybrid. Auch im Neubau und auch im Bestand, unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
- Bio-Treppe statt starrer Quote: Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggas-Heizungen müssen ab 2029 stufenweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen (Biomethan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff): 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.
- Grüngas- und Grünheizöl-Quote ab 2028: Brennstoff-Lieferanten müssen eine Quote erfüllen, die auf die Bio-Treppe angerechnet wird. Der Aufwand liegt also nicht komplett beim Hausbesitzer, aber der Preis wandert über den Brennstoff-Tarif zurück.
- Bestehende Heizungen: dürfen unverändert weiterlaufen und dürfen repariert werden. Die alte Übergangs-Logik mit Beratungs-Pflicht und Wärmeplanungs-Stichtagen ist damit gegenstandslos.
- Austauschpflicht bleibt: alte Konstanttemperatur-Kessel über 30 Jahre müssen weiterhin ersetzt werden, Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel sind zulässig.
- Kommunale Wärmeplanung läuft weiter: Fristen unverändert, Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028. Sie löst jetzt aber keine Pflicht mehr aus, sondern ist reine Orientierungshilfe: Sie sagt dir, ob an deiner Adresse perspektivisch Fernwärme oder Wasserstoff kommt.
Was das GModG sonst noch ändert
Das Gesetz tritt gestuft in Kraft. Die Heizungs-Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere Teile folgen später:
- EPBD-Umsetzung ab etwa Februar 2027: sechs Monate nach Verkündung greifen die neuen Effizienzklassen und die Dokumentations-Pflicht für Lebenszyklus-Treibhausgase. Für Nichtwohngebäude gibt es künftig nur noch Bedarfs-, keine Verbrauchsausweise mehr.
- Nullemissions-Standard: für Behörden-Gebäude ab 2028, für alle übrigen Gebäude ab 2030.
- CO2-Kosten hälftig ab 1. Januar 2028: Für vermietende Hausbesitzer die wichtigste Änderung. Bisher trug der Vermieter je nach energetischer Qualität des Gebäudes bis zu 90 Prozent der CO2-Kosten nach dem Zehn-Stufen-Modell. Ab 2028 werden CO2-Kosten und Gasnetz-Entgelte hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Das entlastet Eigentümer unsanierter Gebäude und belastet die von bereits sanierten, weil der Sanierungs-Anreiz aus der Kostenverteilung verschwindet.
Praktische Einordnung: Wer eine Wärmepumpe oder Pellet-Heizung plant, ist unverändert auf der sicheren Seite, beide bleiben förderfähig. Wer jetzt über eine fossile Heizung nachdenkt, weil sie wieder erlaubt ist, sollte drei Posten gegenrechnen: die entgangene Förderung von bis zu 70 Prozent, die Bio-Treppe ab 2029 und den weiter steigenden CO2-Preis. Die niedrigere Anfangs-Investition holt das selten wieder rein.
Wärmepumpe: der Standardweg im Bestand
Die Wärmepumpe deckt 2026 den Großteil der Heizungstausch- Entscheidungen ab, weil sie voll förderfähig ist und mit Photovoltaik kombinierbar. Der wirtschaftliche Hebel ist die Vorlauftemperatur: je niedriger, desto höher die JAZ (Jahresarbeitszahl), desto kleiner die Stromrechnung.
- Voraussetzung Hülle: Heizlast unter 8 bis 10 kW im typischen Einfamilienhaus, das setzt einen Mindeststandard an Dämmung voraus. Ungedämmte Hüllen aus den 1960er Jahren sollten zuerst (oder parallel) Hülle sanieren, sonst wird die Wärmepumpe überdimensioniert.
- Vorlauftemperatur: Ziel kleiner 55 Grad bei Norm-Außentemperatur. Mit Fußbodenheizung bei 30 bis 40 Grad, mit ausreichend großen Heizkörpern bei 45 bis 55 Grad.
- JAZ: Luft-Wasser im Bestand 3,2 bis 4,0, Sole-Wasser 4,0 bis 4,8, Wasser-Wasser 4,5 bis 5,5. Im Neubau jeweils 0,5 Punkte höher.
- Hybrid-Option: in extrem schlechter Hülle Wärmepumpe plus Spitzenlast-Kessel (Gas oder Pellet) für die kältesten Tage. Senkt die Investition.
- Kombi mit PV: Eigenstrom-Anteil der Wärmepumpe typisch 25 bis 40 Prozent, mit Speicher 35 bis 55 Prozent. Senkt die effektiven Heizkosten deutlich.
Detail in der Wärmepumpen-Themenwelt: Altbau-Eignung, Hydraulik und Vorlauftemperatur, BEG-Förderung.
Pellet: Alternative bei schwierigen Hüllen
Pellet-Heizung bleibt voll förderfähig, weil Holz als erneuerbare Energie zählt. Sie ist die wirtschaftliche Alternative, wenn die Wärmepumpe wegen Hochtemperatur-Anforderung oder Lärm-Schutz nicht passt.
- Wann sie passt: Hülle nicht sanier-bereit (Denkmal, Aufwand, Budget), Heizlast über 12 kW, Heizkörper ohne Tausch-Möglichkeit, Vorlauftemperatur dauerhaft über 55 Grad nötig.
- Investition: 25.000 bis 38.000 EUR schlüsselfertig (Kessel, Hydraulik, Pufferspeicher 800 bis 1.500 Liter, Lager mit Förderschnecke, Schornstein-Anpassung).
- Brennstoff-Kosten: 280 bis 360 EUR pro Tonne Pellets 2026, ein Einfamilienhaus mit 4.000 bis 5.000 Litern alt-Heizöl-Äquivalent verbraucht 4 bis 5 Tonnen Pellets pro Jahr.
- Pflicht: Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern pro kW Kessel-Leistung, Feinstaub-Filter (Elektro-Abscheider) bei BEG-Förderung, BAFA-gelistetes Gerät.
- Achtung: Feinstaub und NOx-Emissionen sind real, auch bei modernen Filter-Kesseln. In Innenstadt-Gebieten oder bei naher Bebauung Lärm- und Emissions-Verträglichkeit prüfen.
Detail in der Pellet-Themenwelt: Kosten 2026, BAFA-BEG-Förderung, CO2-Bilanz und Feinstaub.
Hybrid-Lösung für Bestands-Übergänge
Eine Hybrid-Heizung kombiniert Wärmepumpe (Grundlast) mit einem Spitzenlast-Kessel (Pellet, Gas oder Öl). Sie ist förderfähig, sofern der EE-Anteil 65 Prozent über das Jahr erreicht wird.
- Wann sinnvoll: sehr schlechte Hülle, kein Budget für Komplett-Sanierung, hohe Heizlast und kalte Standorte. Wärmepumpe wird kleiner dimensioniert (zum Beispiel 6 kW statt 12 kW), spart Investition und Aufstellungs-Aufwand.
- Bivalenz-Punkt: Außentemperatur, ab der der Spitzenlast-Kessel zuschaltet. Typisch -3 bis -7 Grad Celsius. Unter dem Bivalenz-Punkt feuert nur noch der Spitzenlast-Kessel.
- Förderung: Wärmepumpen-Anteil über die BEG (KfW 458), Spitzenlast-Pellet ebenfalls förderfähig, Spitzenlast-Gas nicht (Gas ist nicht erneuerbar). Hybrid-Konstellation mit Pellet ist also die einzige doppelt geförderte Variante.
- Nachteil: zwei Wartungs-Verträge, zwei Brennstoff-Pfade, höhere Komplexität in der Steuerung. Lebenszyklus-Kosten oft höher als bei Vollvariante Wärmepumpe.
Gas-Brennwert mit H2-ready-Pflicht ab 2029
Eine reine Gas-Brennwert-Therme darf seit dem GModG wieder ohne Auflagen eingebaut werden. Zukunftssicher ist sie deshalb nicht. Vier Punkte gehören in die Rechnung:
- Keine Förderung: der größte Posten. Eine Gas-Therme bekommt null Zuschuss, eine Wärmepumpe bis zu 70 Prozent der Investition. Bei 30.000 EUR Anlagenkosten sind das schnell 13.000 EUR Unterschied, die die günstigere Gas-Investition mehr als auffressen.
- Bio-Treppe ab 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliches Gas, steigend auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Biomethan und synthetisches Gas liegen deutlich über dem Erdgas-Preis, der Aufschlag kommt über den Tarif.
- Grüngas-Quote ab 2028: schon ein Jahr vor der Bio-Treppe müssen Brennstoff-Lieferanten eine Quote erfüllen, die sich im Gaspreis niederschlägt.
- CO2-Preis: seit 2026 werden die Zertifikate versteigert statt zum Festpreis verkauft, im Korridor 55 bis 65 EUR pro Tonne. Ab 2027 greift der EU-Emissionshandel ETS-2 mit erwartetem Preissprung. Wer sich auf 15 bis 20 Jahre Gas festlegt, kauft dieses Risiko mit.
Fernwärme als Quartiers-Lösung
Wenn die kommunale Wärmeplanung das Quartier als Fernwärme-Vorrang- Gebiet ausweist, ist der Anschluss an das Netz meist die günstigste Lösung. Voraussetzungen: Stadtwerke baut das Netz, Anschluss- Beitrag und Anschluss-Kosten in einem Bereich von typisch 8.000 bis 18.000 EUR pro Einfamilienhaus, monatlicher Grundpreis und variabler Arbeitspreis.
- Vorteil: keine eigene Anlage im Haus, keine Wartung, kein Brennstoff-Logistik-Aufwand. Platzbedarf nur für die Übergabe-Station (etwa Wand-Schrank).
- Nachteil: dauerhafte Bindung an einen lokalen Versorger, Preis-Anpassungen über die jeweilige Preis-Anpassungs-Klausel. Transparenz der Preis-Entwicklung über die letzten 10 Jahre vor Anschluss prüfen.
- Förderung: Anschluss-Beitrag mit BEG-EM 30 Prozent gefördert (KfW 458), Klimageschwindigkeits-Bonus + 16 Prozent möglich. Stack bis 70 Prozent.
Förder-Stack für den Heizungstausch seit 21. Juli 2026
Die KfW vergibt über das Programm 458 einen Direktzuschuss von bis zu 70 Prozent. Zum 21. Juli 2026 wurde der Stack spürbar gekürzt, die folgenden Werte sind der neue Stand:
- Grundförderung: 30 Prozent, unverändert. Voraussetzung bleibt eine Anlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie.
- Klimageschwindigkeits-Bonus (KGB): + 16 Prozent statt bisher 20, wenn ein funktionierender fossiler Kessel ersetzt wird. Sinkt halbjährlich weiter: 12 Prozent ab 01.02.2027, 8 Prozent ab 01.08.2027, 4 Prozent ab 01.02.2028, danach 0. Nur für selbstnutzende Eigentümer.
- Einkommens-Bonus: jetzt dreistufig statt einstufig. 40 Prozent bis 30.000 EUR, 30 Prozent bis 40.000 EUR, 10 Prozent bis 50.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Nur für Selbstnutzer.
- Kinder-Zuschlag (neu): lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das angerechnete Einkommen pauschal um 10.000 EUR. Das kann eine Stufe im Einkommens-Bonus ausmachen.
- Effizienz-Bonus: gestrichen. Die früheren 5 Prozent für natürliches Kältemittel R290 oder Erd- und Wasser-Quellen sind seit 21.07.2026 ersatzlos entfallen.
- Emissionsminderungs-Zuschlag: gestrichen. Die 2.500 EUR für Biomasse-Anlagen mit Feinstaub-Filter gibt es nicht mehr.
- Förderfähige Kosten: 28.000 EUR für die erste Wohneinheit statt bisher 30.000 EUR. Sie sinken halbjährlich um weitere 750 EUR bis auf 22.000 EUR im Jahr 2030.
- Maximum: 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Stand 21. Juli 2026, KfW-Programm 458. Bei vermieteten Wohneinheiten entfallen Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus.
Entscheidungs-Logik in der Praxis
| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Hülle ok bis gut, Heizlast unter 10 kW, Vorlauf unter 55 Grad möglich | Wärmepumpe, förderfähig bis 70 Prozent |
| Hülle schwach, Heizlast 10 bis 14 kW, Hülle mittelfristig zu sanieren | Hybrid: Wärmepumpe (klein) plus Pellet-Spitzenlast |
| Hülle nicht sanier-bereit (Denkmal), Heizlast über 14 kW | Pellet allein, BAFA-BEG bis 70 Prozent |
| Quartier mit Fernwärme-Vorrang in der kommunalen Wärmeplanung | Fernwärme-Anschluss, BEG-Anschluss-Förderung |
| Defekt-Tausch vor Ablauf der Übergangsfrist, kein Budget für EE-Lösung | Gas-Brennwert nur als Übergang mit Beratungs-Pflicht, ab 2029 H2-ready |
| Kessel älter als 30 Jahre, sonst funktionierend | Tausch-Pflicht bei Konstanttemperatur-Kessel über 30 Jahre, dann förderfähig planen |
Stolperfallen
- Wärmepumpe ohne Hüllen-Vorbereitung: wer eine 16 kW Luft-Wärmepumpe in eine ungedämmte Hülle einbaut, wird mit JAZ 2,8 und hohen Stromrechnungen leben. Erst Hülle, dann Heizung, oder zumindest parallel.
- Hybrid mit Gas plus Wärmepumpe ohne Pelletbasis: der Gas-Anteil wird langfristig teurer (CO2-Preis), der Effekt der Wärmepumpe wird durch Gas-Spitzenlast verwässert.
- Pellet ohne Pufferspeicher: taktendes Brennverhalten, hohe Feinstaub-Emissionen, kürzere Kessel-Lebensdauer. Pufferspeicher 30 Liter pro kW Pflicht für BEG-Förderung.
- Vorlauftemperatur zu hoch: Wärmepumpe mit 65 Grad Vorlauf erreicht JAZ 2,5 statt 4,0, Stromkosten verdoppeln sich. Heizflächen vergrößern oder Hülle verbessern.
- Antrag nach Vertragsabschluss: klarer Förderausschluss bei BEG. Aufschiebende Klausel im Werkvertrag mit Bedingung „Förderzusage" verhandeln.
- Wärmeplanung ignoriert: wer eine eigene Wärmepumpe in einem späteren Fernwärme-Vorrang-Gebiet installiert, hat doppelt investiert. Vor Heizungs-Entscheidung den Sachstand der kommunalen Wärmeplanung erfragen (Stadtwerke oder Bauamt).
Wie geht es weiter?
- Wärmepumpe im Altbau, Vorlaufgrenzen und Sanierungs-Reihenfolge
- BEG-Förderung Wärmepumpe 2026, Heizungs-Stack im Detail
- Sanierungs-Förderung 2026, drei Förder-Wege im Vergleich
- individueller Sanierungsfahrplan, iSFP-Bonus 5 Prozent
- Pellet-Heizung im Bestand, Pellet-Themenwelt
- Sanierung Hub-Übersicht, alle Themen auf einen Blick
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Gasheizung 2026 sofort tauschen?
Nein, ein bestehender funktionierender Gas- oder Öl-Kessel darf weiter betrieben werden. Eine Tausch-Pflicht entsteht erst, wenn der Kessel irreparabel ausfällt oder ein Konstanttemperatur-Kessel älter als 30 Jahre wird. Seit dem GModG vom 29. Juli 2026 gilt zusätzlich: Auch beim Defekt-Tausch gibt es keine 65-Prozent-Pflicht mehr, du darfst wieder frei wählen. Die alte Übergangs-Logik mit Wärmeplanungs-Stichtagen und Beratungs-Pflicht ist entfallen.
Was hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geändert?
Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 verabschiedet, verkündet wurde es am 28. Juli, die Heizungs-Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab. Zentral: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie bei neu eingebauten Heizungen ist ersatzlos entfallen, die Heizungsart ist wieder frei wählbar (Gas, Öl, Flüssiggas, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder Hybrid). Im Gegenzug gilt für neu eingebaute fossile Heizungen die Bio-Treppe, eine stufenweise Beimischungs-Pflicht klimafreundlicher Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Die KfW-Heizungs-Förderung (Programm 458, bis 70 Prozent) bleibt bestehen und setzt weiterhin mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie voraus. Die Schwelle ist also als Pflicht weg, als Förder-Kriterium aber geblieben.
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?
In den meisten Fällen ja, wenn die Vorlauftemperatur unter 55 Grad gehalten werden kann. Dafür braucht es ausreichend große Heizflächen (Fußbodenheizung oder Niedertemperatur-Heizkörper) und eine angemessen gedämmte Hülle. Bei sehr schwachen Hüllen (U-Wert Wand größer 1,2 W/m²K) und kleinen Heizkörpern wird eine Hochtemperatur-Wärmepumpe oder ein Hybrid-Konzept passender. Detail im Wärmepumpe-im-Altbau-Leitfaden.
Was passiert, wenn die kommunale Wärmeplanung Fernwärme vorsieht?
Seit dem GModG löst die Wärmeplanung keine Pflicht mehr aus, sie bleibt aber die wichtigste Planungs-Information. Weist die Kommune dein Quartier als Fernwärme-Vorrang-Gebiet aus, ist der Netz-Anschluss meist die günstigste Lösung, weil er ohne eigene Anlagen-Investition auskommt. Vorher lohnt es sich selten, eine eigene Wärmepumpe oder Pellet-Anlage zu installieren, weil sie wirtschaftlich entwertet würde. Die Fristen sind unverändert: Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028.
Darf ich 2026 noch Gas-Brennwert einbauen?
Ja, seit dem GModG vom 29. Juli 2026 wieder uneingeschränkt. Die Beschränkungen aus dem alten GEG sind entfallen, es braucht keinen H2-Pfad und keine Beratungs-Bescheinigung mehr. Zwei Punkte gehören trotzdem in die Rechnung. Erstens die Bio-Treppe: Ab 2029 muss die Anlage mit mindestens 10 Prozent klimafreundlichem Gas laufen, ab 2040 mit 60 Prozent, und Biomethan kostet mehr als Erdgas. Zweitens die Förderung: Eine reine Gas-Brennwert-Therme bekommt keinen Zuschuss, während eine Wärmepumpe bis zu 70 Prozent der Investition erstattet bekommt. Rechtlich erlaubt heißt hier also nicht automatisch günstiger.
Was ist eine Hybrid-Heizung?
Eine Hybrid-Heizung kombiniert eine erneuerbare Wärmequelle (typisch Wärmepumpe) mit einem fossilen oder Biomasse-Spitzenlast-Kessel (Gas, Öl oder Pellet). Die Wärmepumpe deckt die Grundlast bei mittleren Außentemperaturen ab, der Spitzenlast-Kessel springt nur an sehr kalten Tagen an. Vorteil: kleinere Wärmepumpe, kleinere Heizflächen, geringere Investition. Nachteil: zwei Systeme zu warten, zwei Brennstoff-Pfade. Für sehr alte Hüllen mit hoher Heizlast eine sinnvolle Übergangs-Lösung. Förderfähig, sofern der EE-Anteil über das Jahr mindestens 65 Prozent erreicht (Nachweis durch Norm-Berechnung).
Wie hoch ist die Heizungs-Förderung 2026?
Bis zu 70 Prozent als Direktzuschuss über die KfW (Programm 458), seit dem 21. Juli 2026 mit deutlich umgebautem Stack: 30 Prozent Grundförderung, plus Klimageschwindigkeits-Bonus, der von 20 auf 16 Prozent gesunken ist und halbjährlich weiter fällt (12 Prozent ab Februar 2027, 8 ab August 2027, 4 ab Februar 2028, 0 ab August 2028), plus Einkommens-Bonus, jetzt dreistufig mit 40 Prozent bis 30.000 EUR, 30 Prozent bis 40.000 EUR und 10 Prozent bis 50.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Neu ist ein Kinder-Zuschlag, der das angerechnete Einkommen pauschal um 10.000 EUR senkt. Gestrichen sind der Effizienz-Bonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 EUR. Die förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Detail im Förderungs-Ratgeber und im Wärmepumpen-Förderungs-Leitfaden.