
Heizung im Bestand 2026: GEG, GModG-Ausblick, Wärmepumpe, Pellet
Seit 2024 verlangt das Gebäudeenergiegesetz, dass jede neue Heizung 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Im Bestand greift die Pflicht erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, spätestens 2028. Wichtig 2026: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, der diese Pflicht voraussichtlich ab Ende 2026 aufhebt. Noch gilt das GEG. Wir zeigen, welche Wege offen sind: Wärmepumpe als Standardweg, Pellet bei schwierigen Hüllen, Hybrid für Übergangs-Phasen. Plus den BEG-Förder-Stack bis 70 Prozent.
GEG 65-Prozent-EE-Pflicht seit 01.01.2024 in Neubaugebieten, im Bestand erst mit kommunaler Wärmeplanung (Großstädte bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028). Bestehende Heizungen dürfen weiter laufen, bei Defekt oder Alter über 30 Jahre Austausch-Pflicht. Wege: Wärmepumpe als Standardweg, Pellet bei schwierigen Hüllen, Hybrid für Übergänge, Gas-Brennwert nur noch mit H2-Bereitschaft ab 2029, Fernwärme bei Quartiers-Anschluss. Förderung: BEG-EM-Heizungs-Stack bis 70 Prozent über die KfW (Programm 458), gedeckelt 30.000 EUR förderfähige Kosten.
Was das GEG 2024 fordert (und was nicht)
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt seit 01.01.2024 vor, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Die Pflicht greift gestaffelt:
- Neubau in Neubaugebieten (ab 01.01.2024): 65-Prozent-EE-Pflicht ab dem ersten Tag. In der Praxis bedeutet das fast immer Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz.
- Bestand und Neubau in Baulücken: Pflicht greift mit der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung. Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit Beratungs-Pflicht beim Heizungstausch.
- Bestehende Heizungen: dürfen weiter betrieben werden. Defekte können bis Ende der Übergangs-Frist auch mit fossilen Kesseln repariert oder ersetzt werden, sofern es eine kommunale Beratung gegeben hat.
- Heiz-Kessel-Austauschpflicht (Paragraf 72 GEG): alte Konstanttemperatur-Kessel (über 30 Jahre) müssen ersetzt werden, Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel sind weiter zulässig.
Ausblick: GModG soll das GEG ablösen
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Es soll das heutige Gebäudeenergiegesetz (oft Heizungsgesetz genannt) ablösen. Stand Juni 2026 ist das GModG ein Gesetzentwurf und noch nicht in Kraft, der gesamte Zeitstrahl oben gilt also rechtlich weiter. Die folgenden Punkte sind angekündigte, sehr wahrscheinliche Änderungen, keine geltende Rechtslage:
- 65-Prozent-Pflicht entfällt: die starre Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neu eingebauten Heizungen soll wegfallen, die Heizungsart wird wieder frei wählbar (Gas, Öl, Flüssiggas, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder Wärmepumpen-Hybrid).
- Bio-Treppe für fossile Heizungen: wer weiter fossil heizt, muss erneuerbare Brennstoffe (Biomethan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff) stufenweise beimischen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.
- Förderung bleibt: die KfW-Heizungs-Förderung (Programm 458, bis 70 Prozent) ist bis mindestens 2029 abgesichert und bleibt klimafreundlichen Heizungen wie Wärmepumpe und Pellet vorbehalten. Der BEG-Förder-Stack weiter unten bleibt also gültig.
- Mieterschutz: ab 1. Januar 2028 sollen CO2-Kosten und Gasnetzentgelte beim Einbau fossiler Heizungen hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Relevant für vermietende Hausbesitzer.
- Zeitplan: Bundesrat-Befassung im Oktober 2026, Inkrafttreten voraussichtlich zum 1. November 2026.
Praktische Einordnung: Wer 2026 eine Wärmepumpe oder Pellet-Heizung plant, ist auf der sicheren Seite, beide bleiben unter GEG wie unter GModG förderfähig und zukunftssicher. Wer eine fossile Heizung erwägt, sollte die Bio-Treppe und den steigenden CO2-Preis in die Rechnung einbeziehen.
Wärmepumpe: der Standardweg im Bestand
Die Wärmepumpe deckt 2026 den Großteil der Heizungstausch- Entscheidungen ab, weil sie GEG-konform ist, voll förderfähig und mit Photovoltaik kombinierbar. Der wirtschaftliche Hebel ist die Vorlauftemperatur: je niedriger, desto höher die JAZ (Jahresarbeitszahl), desto kleiner die Stromrechnung.
- Voraussetzung Hülle: Heizlast unter 8 bis 10 kW im typischen Einfamilienhaus, das setzt einen Mindeststandard an Dämmung voraus. Ungedämmte Hüllen aus den 1960er Jahren sollten zuerst (oder parallel) Hülle sanieren, sonst wird die Wärmepumpe überdimensioniert.
- Vorlauftemperatur: Ziel kleiner 55 Grad bei Norm-Außentemperatur. Mit Fußbodenheizung bei 30 bis 40 Grad, mit ausreichend großen Heizkörpern bei 45 bis 55 Grad.
- JAZ: Luft-Wasser im Bestand 3,2 bis 4,0, Sole-Wasser 4,0 bis 4,8, Wasser-Wasser 4,5 bis 5,5. Im Neubau jeweils 0,5 Punkte höher.
- Hybrid-Option: in extrem schlechter Hülle Wärmepumpe plus Spitzenlast-Kessel (Gas oder Pellet) für die kältesten Tage. Senkt die Investition.
- Kombi mit PV: Eigenstrom-Anteil der Wärmepumpe typisch 25 bis 40 Prozent, mit Speicher 35 bis 55 Prozent. Senkt die effektiven Heizkosten deutlich.
Detail in der Wärmepumpen-Themenwelt: Altbau-Eignung, Hydraulik und Vorlauftemperatur, BEG-Förderung.
Pellet: Alternative bei schwierigen Hüllen
Pellet-Heizung bleibt 2026 GEG-konform, weil Holz als erneuerbare Energie zählt. Sie ist die wirtschaftliche Alternative, wenn die Wärmepumpe wegen Hochtemperatur-Anforderung oder Lärm-Schutz nicht passt.
- Wann sie passt: Hülle nicht sanier-bereit (Denkmal, Aufwand, Budget), Heizlast über 12 kW, Heizkörper ohne Tausch-Möglichkeit, Vorlauftemperatur dauerhaft über 55 Grad nötig.
- Investition: 25.000 bis 38.000 EUR schlüsselfertig (Kessel, Hydraulik, Pufferspeicher 800 bis 1.500 Liter, Lager mit Förderschnecke, Schornstein-Anpassung).
- Brennstoff-Kosten: 280 bis 360 EUR pro Tonne Pellets 2026, ein Einfamilienhaus mit 4.000 bis 5.000 Litern alt-Heizöl-Äquivalent verbraucht 4 bis 5 Tonnen Pellets pro Jahr.
- Pflicht: Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern pro kW Kessel-Leistung, Feinstaub-Filter (Elektro-Abscheider) bei BEG-Förderung, BAFA-gelistetes Gerät.
- Achtung: Feinstaub und NOx-Emissionen sind real, auch bei modernen Filter-Kesseln. In Innenstadt-Gebieten oder bei naher Bebauung Lärm- und Emissions-Verträglichkeit prüfen.
Detail in der Pellet-Themenwelt: Kosten 2026, BAFA-BEG-Förderung, CO2-Bilanz und Feinstaub.
Hybrid-Lösung für Bestands-Übergänge
Eine Hybrid-Heizung kombiniert Wärmepumpe (Grundlast) mit einem Spitzenlast-Kessel (Pellet, Gas oder Öl). Sie ist GEG-konform, sofern der EE-Anteil 65 Prozent über das Jahr erreicht wird.
- Wann sinnvoll: sehr schlechte Hülle, kein Budget für Komplett-Sanierung, hohe Heizlast und kalte Standorte. Wärmepumpe wird kleiner dimensioniert (zum Beispiel 6 kW statt 12 kW), spart Investition und Aufstellungs-Aufwand.
- Bivalenz-Punkt: Außentemperatur, ab der der Spitzenlast-Kessel zuschaltet. Typisch -3 bis -7 Grad Celsius. Unter dem Bivalenz-Punkt feuert nur noch der Spitzenlast-Kessel.
- Förderung: Wärmepumpen-Anteil über die BEG (KfW 458), Spitzenlast-Pellet ebenfalls förderfähig, Spitzenlast-Gas nicht (Gas ist nicht erneuerbar). Hybrid-Konstellation mit Pellet ist also die einzige doppelt geförderte Variante.
- Nachteil: zwei Wartungs-Verträge, zwei Brennstoff-Pfade, höhere Komplexität in der Steuerung. Lebenszyklus-Kosten oft höher als bei Vollvariante Wärmepumpe.
Gas-Brennwert mit H2-ready-Pflicht ab 2029
Eine reine Gas-Brennwert-Therme darf 2026 noch eingebaut werden, ist aber kein zukunftssicherer Schritt mehr. Drei Bedingungen sind zu beachten:
- Übergangs-Frist: bis zur kommunalen Wärmeplanung (spätestens 30.06.2028) ist eine Beratungs-Pflicht ausreichend, danach gilt die GEG-65-Prozent-EE-Pflicht auch im Bestand.
- H2-ready ab 2029: jede neu eingebaute Gas-Brennwert-Therme muss in einem Wasserstoff-Netz-Ausbau-Gebiet (Bundesnetzagentur-Plan) mindestens 50 Prozent grünen Wasserstoff oder Biogas mitfeuern können. Hersteller-Bezeichnung „H2-ready 20 / 30" ist 2026 die Vor-Stufe.
- Wasserstoff-Netz heute: 2026 noch im Aufbau. Kein Privathaushalt in Deutschland bezieht Wasserstoff aus dem Verteilnetz. Die Bundesnetzagentur prüft den Netzentwicklungsplan in Etappen, bis 2030 sollen erste Quartiere umgestellt sein.
- Risiko: wer 2026 eine reine Gas-Brennwert-Therme einbaut und das Quartier wird später Wärmepumpen- oder Fernwärme-Vorrang-Gebiet, ist auf 15 bis 20 Jahre Restlaufzeit Gas festgelegt. CO2-Preis steigt absehbar (2026 ca. 65 EUR/t, ab 2027 EU-ETS-2 mit erwartetem Sprung).
Fernwärme als Quartiers-Lösung
Wenn die kommunale Wärmeplanung das Quartier als Fernwärme-Vorrang- Gebiet ausweist, ist der Anschluss an das Netz die einfachste GEG- Erfüllung. Voraussetzungen: Stadtwerke baut das Netz, Anschluss- Beitrag und Anschluss-Kosten in einem Bereich von typisch 8.000 bis 18.000 EUR pro Einfamilienhaus, monatlicher Grundpreis und variabler Arbeitspreis.
- Vorteil: keine eigene Anlage im Haus, keine Wartung, kein Brennstoff-Logistik-Aufwand. Platzbedarf nur für die Übergabe-Station (etwa Wand-Schrank).
- Nachteil: dauerhafte Bindung an einen lokalen Versorger, Preis-Anpassungen über die jeweilige Preis-Anpassungs-Klausel. Transparenz der Preis-Entwicklung über die letzten 10 Jahre vor Anschluss prüfen.
- Förderung: Anschluss-Beitrag mit BEG-EM 30 Prozent gefördert (KfW 458), Klimageschwindigkeits-Bonus +20 Prozent möglich. Stack bis 70 Prozent.
BEG-Förder-Stack 2026 für den Heizungstausch
Die KfW vergibt 2026 über das Programm 458 einen Direktzuschuss von bis zu 70 Prozent auf maximal 30.000 EUR förderfähige Kosten:
- Grundförderung: 30 Prozent.
- Klimageschwindigkeits-Bonus (KGB): + 20 Prozent, wenn ein funktionierender fossiler Kessel (älter als 20 Jahre) ersetzt wird oder nachweislich defekt ist. Degression bis 2035 (alle zwei Jahre minus 3 Prozentpunkte ab 2029).
- Effizienz-Bonus: + 5 Prozent, wenn die Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 (Propan) oder Erd-/Wasser-Sole-Quelle arbeitet.
- Einkommens-Bonus: + 30 Prozent für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen kleiner 40.000 EUR pro Jahr.
- Maximum: 70 Prozent (Grund + KGB + Effizienz + Einkommen, der Bonus EE-Klasse zählt nicht im Heizungs-Stack), gedeckelt 30.000 EUR pro Wohneinheit pro Jahr.
Stand Mai 2026, KfW-Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer. Bei vermieteten Wohneinheiten gelten gestaffelte Sätze, der Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt für Vermieter ab 2026.
Entscheidungs-Logik in der Praxis
| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Hülle ok bis gut, Heizlast unter 10 kW, Vorlauf unter 55 Grad möglich | Wärmepumpe, GEG-konform, BEG bis 70 Prozent |
| Hülle schwach, Heizlast 10 bis 14 kW, Hülle mittelfristig zu sanieren | Hybrid: Wärmepumpe (klein) plus Pellet-Spitzenlast |
| Hülle nicht sanier-bereit (Denkmal), Heizlast über 14 kW | Pellet allein, BAFA-BEG bis 70 Prozent |
| Quartier mit Fernwärme-Vorrang in der kommunalen Wärmeplanung | Fernwärme-Anschluss, BEG-Anschluss-Förderung |
| Defekt-Tausch vor Ablauf der Übergangsfrist, kein Budget für EE-Lösung | Gas-Brennwert nur als Übergang mit Beratungs-Pflicht, ab 2029 H2-ready |
| Kessel älter als 30 Jahre, sonst funktionierend | Tausch-Pflicht nach Paragraf 72 GEG, dann GEG-konform planen |
Stolperfallen
- Wärmepumpe ohne Hüllen-Vorbereitung: wer eine 16 kW Luft-Wärmepumpe in eine ungedämmte Hülle einbaut, wird mit JAZ 2,8 und hohen Stromrechnungen leben. Erst Hülle, dann Heizung, oder zumindest parallel.
- Hybrid mit Gas plus Wärmepumpe ohne Pelletbasis: der Gas-Anteil wird langfristig teurer (CO2-Preis), der Effekt der Wärmepumpe wird durch Gas-Spitzenlast verwässert.
- Pellet ohne Pufferspeicher: taktendes Brennverhalten, hohe Feinstaub-Emissionen, kürzere Kessel-Lebensdauer. Pufferspeicher 30 Liter pro kW Pflicht für BEG-Förderung.
- Vorlauftemperatur zu hoch: Wärmepumpe mit 65 Grad Vorlauf erreicht JAZ 2,5 statt 4,0, Stromkosten verdoppeln sich. Heizflächen vergrößern oder Hülle verbessern.
- Antrag nach Vertragsabschluss: klarer Förderausschluss bei BEG. Aufschiebende Klausel im Werkvertrag mit Bedingung „Förderzusage" verhandeln.
- Wärmeplanung ignoriert: wer eine eigene Wärmepumpe in einem späteren Fernwärme-Vorrang-Gebiet installiert, hat doppelt investiert. Vor Heizungs-Entscheidung den Sachstand der kommunalen Wärmeplanung erfragen (Stadtwerke oder Bauamt).
Wie geht es weiter?
- Wärmepumpe im Altbau, Vorlaufgrenzen und Sanierungs-Reihenfolge
- BEG-Förderung Wärmepumpe 2026, Heizungs-Stack im Detail
- Sanierungs-Förderung 2026, drei Förder-Wege im Vergleich
- individueller Sanierungsfahrplan, iSFP-Bonus 5 Prozent
- Pellet-Heizung im Bestand, Pellet-Themenwelt
- Sanierung Hub-Übersicht, alle Themen auf einen Blick
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Gasheizung 2026 sofort tauschen?
Nein, ein bestehender funktionierender Gas- oder Öl-Kessel darf weiter betrieben werden. Pflicht zum Tausch entsteht erst, wenn der Kessel irreparabel ausfällt oder älter als 30 Jahre wird (Paragraf 72 GEG, Heiz-Kessel-Austauschpflicht). Beim Defekt-Tausch greift die GEG-65-Prozent-EE-Pflicht ab dem Zeitpunkt, an dem die kommunale Wärmeplanung vorliegt (spätestens 2028 in Großstädten ab 100.000 Einwohnern, 2028 in kleineren Kommunen). Bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit Beratungs-Pflicht.
Was ändert sich mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Wichtig: Das GModG ist Stand Juni 2026 ein Gesetzentwurf und noch nicht in Kraft, rechtlich gilt weiter das GEG mit der 65-Prozent-EE-Pflicht. Geplant ist, dass diese starre Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfällt und die Heizungsart wieder frei wählbar wird (Gas, Öl, Flüssiggas, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder Wärmepumpen-Hybrid). Für fossile Heizungen ist im Gegenzug eine stufenweise Beimischungs-Pflicht erneuerbarer Brennstoffe vorgesehen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040). Die Bundesrat-Befassung ist für Oktober 2026 vorgesehen, das Inkrafttreten voraussichtlich zum 1. November 2026. Auch nach dem GModG bleibt die KfW-Heizungs-Förderung (Programm 458, bis 70 Prozent) klimafreundlichen Heizungen wie Wärmepumpe und Pellet vorbehalten. Quelle: Bundesregierung und BMWSB, Stand 13.05.2026.
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?
In den meisten Fällen ja, wenn die Vorlauftemperatur unter 55 Grad gehalten werden kann. Dafür braucht es ausreichend große Heizflächen (Fußbodenheizung oder Niedertemperatur-Heizkörper) und eine angemessen gedämmte Hülle. Bei sehr schwachen Hüllen (U-Wert Wand größer 1,2 W/m²K) und kleinen Heizkörpern wird eine Hochtemperatur-Wärmepumpe oder ein Hybrid-Konzept passender. Detail im Wärmepumpe-im-Altbau-Leitfaden.
Was passiert, wenn die kommunale Wärmeplanung Fernwärme vorsieht?
Wenn die Kommune das Quartier als Fernwärme-Vorrang-Gebiet ausweist, gilt das als Erfüllung der GEG-65-Prozent-EE-Pflicht ohne eigene Investition. Hausbesitzer schließen sich dann an das Netz an. Vorher empfiehlt es sich nicht, eine eigene Wärmepumpe oder Pellet-Anlage zu installieren, weil sie wirtschaftlich entwertet würde. Sobald die kommunale Wärmeplanung beschlossen ist (in Großstädten bis 30.06.2026, in kleineren Kommunen bis 30.06.2028), entscheidet das Hausbesitzer-Konzept.
Darf ich 2026 noch Gas-Brennwert einbauen?
Ja, in zwei Konstellationen. Erstens als Übergangs-Lösung bis zur kommunalen Wärmeplanung, mit verpflichtender Beratung und schrittweiser Erhöhung des EE-Anteils. Zweitens als H2-ready-Therme, die ab 2029 mindestens 50 Prozent grünen Wasserstoff bzw. Biogas mitfeuern kann (GEG, Anlage 9). H2-ready ist heute eine Hersteller-Bezeichnung, das Gasnetz selbst ist 2026 noch nicht H2-bereit, die Bundesnetzagentur prüft bis 2028 die Netz-Umstellungs-Roadmap pro Quartier. Klassische Gas-Brennwert-Thermen ohne H2-Pfad sind nach Ablauf der Wärmeplanungs-Frist nicht mehr GEG-konform.
Was ist eine Hybrid-Heizung?
Eine Hybrid-Heizung kombiniert eine erneuerbare Wärmequelle (typisch Wärmepumpe) mit einem fossilen oder Biomasse-Spitzenlast-Kessel (Gas, Öl oder Pellet). Die Wärmepumpe deckt die Grundlast bei mittleren Außentemperaturen ab, der Spitzenlast-Kessel springt nur an sehr kalten Tagen an. Vorteil: kleinere Wärmepumpe, kleinere Heizflächen, geringere Investition. Nachteil: zwei Systeme zu warten, zwei Brennstoff-Pfade. Für sehr alte Hüllen mit hoher Heizlast eine sinnvolle Übergangs-Lösung. GEG-konform, sofern die EE-Quote 65 Prozent erreicht (Nachweis durch Norm-Berechnung).
Wie hoch ist die Heizungs-Förderung 2026?
Bis zu 70 Prozent als Direktzuschuss über die KfW (Programm 458). Stack: 30 Prozent Grundförderung, plus 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus (KGB, bei Tausch eines fossilen Kessels älter als 20 Jahre), plus 5 Prozent Effizienz-Bonus (Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 oder Erd-/Wasser-Sole-Quelle), plus 30 Prozent Einkommens-Bonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen kleiner 40.000 EUR). Maximal 70 Prozent auf 30.000 EUR förderfähige Kosten. Detail im Förderungs-Ratgeber und im Wärmepumpen-Förderungs-Leitfaden.