Was die Gasheizung 2026 kostet
Schlüsselfertige Preise für Gas-Brennwert im Einfamilienhaus, laufende Kosten mit CO2-Preis und Netzentgelten, und der 20-Jahres-Vergleich gegen die geförderte Wärmepumpe.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz und die 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte. Wer heute eine Heizung tauscht, darf wieder frei wählen, auch Gas. Was in den Schlagzeilen unterging: An der Wirtschaftlichkeit hat sich weniger geändert, als die Nachricht vermuten lässt.
Die Förderung von bis zu 70 Prozent bleibt an klimafreundliche Anlagen gebunden, ab 2029 greift die Bio-Treppe und der CO2-Preis steigt weiter. Wir rechnen ohne Lagerdenken durch, wann eine neue Gasheizung eine vernünftige Entscheidung ist und wann sie eine teure wird.
Schlüsselfertige Preise für Gas-Brennwert im Einfamilienhaus, laufende Kosten mit CO2-Preis und Netzentgelten, und der 20-Jahres-Vergleich gegen die geförderte Wärmepumpe.
Was die neuen Beimischungs-Pflichten ab 2029 konkret bedeuten, wie sie sich auf den Gaspreis auswirken und welche Rolle die Grüngas-Quote ab 2028 spielt.
Die geförderte Alternative. Bis zu 70 Prozent Zuschuss, aber Anforderungen an Vorlauftemperatur und Hülle. Der ehrliche Vergleich statt Lagerdenken.
In vielen Quartieren die dritte Option. Kein eigener Wärmeerzeuger, dafür Bindung an einen lokalen Versorger. Wann sich der Anschluss lohnt.
Wärmepumpe für die Grundlast, Gas-Brennwert für die kalten Tage. Der Kompromiss für schwierige Hüllen, förderfähig ab 65 Prozent erneuerbarem Anteil.
Vor jeder Heizungs-Entscheidung steht die Hülle. Wer erst dämmt, kann kleiner dimensionieren und hält sich alle Optionen offen.
Ja. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 29. Juli 2026 ist die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie ersatzlos entfallen. Gas, Öl und Flüssiggas sind wieder frei wählbar, im Neubau wie im Bestand, unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Die Beratungs-Pflicht und die H2-ready-Anforderung aus dem alten Gebäudeenergiegesetz gelten nicht mehr.
In der Anschaffung ja, über 20 Jahre gerechnet meistens nicht. Drei Posten drehen das Bild: Erstens gibt es für eine reine Gasheizung keine Förderung, während eine Wärmepumpe bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommt. Zweitens greift ab 2029 die Bio-Treppe, und biogenes Gas kostet mehr als Erdgas. Drittens steigt der CO2-Preis, seit 2026 über Versteigerung im Korridor 55 bis 65 Euro pro Tonne, ab 2027 über den EU-Emissionshandel ETS-2. Die niedrigere Anfangsinvestition wird über die Laufzeit meist wieder aufgezehrt.
Die Bio-Treppe ersetzt die alte 65-Prozent-Pflicht. Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggas-Heizungen müssen stufenweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ergänzend müssen Brennstoff-Lieferanten ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizöl-Quote erfüllen, die auf die Bio-Treppe angerechnet wird. Details im Bio-Treppen-Ratgeber.
Nein. Bestehende Heizungen dürfen unverändert weiterlaufen und dürfen repariert werden. Eine Tausch-Pflicht besteht nur für Konstanttemperatur-Kessel, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel sind davon ausgenommen. Auch die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Anlagen, nicht für den Bestand.
In vier Konstellationen. Erstens beim Notfall-Tausch, wenn der alte Kessel im Winter ausfällt und keine Zeit für eine Wärmepumpen-Planung bleibt. Zweitens bei sehr schlechter Hülle und hoher Vorlauftemperatur, wo eine Wärmepumpe unwirtschaftlich liefe und keine Sanierung geplant ist. Drittens bei absehbarem Verkauf oder Abriss in wenigen Jahren. Viertens als Spitzenlast-Kessel in einem Hybrid-System. Wer dagegen ohnehin saniert und mindestens zehn Jahre bleiben will, fährt mit der geförderten Wärmepumpe fast immer besser.
Sie löst seit dem GModG keine Pflicht mehr aus, bleibt aber die wichtigste Planungs-Information. Der Wärmeplan sagt, ob an deiner Adresse perspektivisch ein Fernwärmenetz kommt oder ob das Gasnetz mittelfristig stillgelegt werden soll. Beides ist entscheidend, bevor du 20 Jahre auf eine Technologie festlegst. Die Fristen sind unverändert: Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028.
Netzbetreiber können Gasnetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur Stilllegung anmelden. Für Hausbesitzer heißt das im schlechtesten Fall: Die Heizung ist technisch intakt, aber es kommt kein Gas mehr an. Verbindliche Fristen und Entschädigungsregeln sind bislang uneinheitlich. Wer in einem Quartier mit Fernwärme-Vorrang wohnt, sollte diese Frage vor dem Kessel-Kauf beim Netzbetreiber klären.