Hausbesitzer·Ratgeber

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die starre 65-Prozent-Pflicht gestrichen und durch ein Stufenmodell ersetzt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Wir zeigen, was das technisch, rechtlich und finanziell bedeutet.

Von Matthias Broich 8 min Lesezeit

TL;DR

Die Bio-Treppe ersetzt seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Pflicht. Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggas-Heizungen müssen stufenweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Erfüllt wird die Pflicht überwiegend über eine Quote für Brennstoff-Lieferanten ab 2028, der Preis kommt also über den Tarif. Technisch ist Biomethan unproblematisch, Wasserstoff über 20 Volumenprozent braucht eine Hersteller-Freigabe.

Was sich zum 29. Juli 2026 geändert hat

Bis zum Sommer 2026 galt: Jede neu eingebaute Heizung musste zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. In der Praxis bedeutete das Wärmepumpe, Pellet oder Fernwärme. Eine reine Gas-Therme war nur noch unter Auflagen und in Übergangsfristen zulässig.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat diese Pflicht ersatzlos gestrichen. An ihre Stelle tritt ein Stufenmodell, das im Gesetzgebungsverfahren den Namen Bio-Treppe bekommen hat. Der Unterschied ist grundlegend: Die alte Regel verlangte etwas von der Anlage, die neue verlangt etwas vom Brennstoff.

Die Stufen im Überblick

Bio-Treppe: Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. 0 Prozent bis 2028, 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe 0 % bis 2028 10 % 2029 15 % 2030 30 % 2035 60 % 2040 Gilt nur für neu eingebaute Anlagen, nicht für den Bestand.
Schaubild: Die Bio-Treppe steigt in vier Stufen von 10 auf 60 Prozent. Wer 2027 eine Gas-Therme einbaut, hat zwei ruhige Jahre und danach steigende Brennstoff-Anforderungen über die gesamte Restlaufzeit.
Ab Mindestanteil Was das praktisch heißt
2028Grüngas-Quote für LieferantenErste Wirkung im Gaspreis, noch keine Pflicht für den Hausbesitzer
202910 %Erste Stufe der Bio-Treppe, technisch unproblematisch
203015 %Kleine Erhöhung, Preiswirkung weiter moderat
203530 %Spürbarer Aufschlag im Mischpreis, Verfügbarkeit wird zum Thema
204060 %Der Brennstoff dominiert die Betriebskosten, Mengen-Risiko am größten

Wer die Pflicht erfüllt, du oder dein Lieferant

Das ist die praktisch wichtigste Frage, und sie unterscheidet die Bio-Treppe von einem klassischen Nachweis-Verfahren. Der Gesetzgeber hat parallel eine Grüngas- und Grünheizöl-Quote für Brennstoff-Lieferanten eingeführt, die ab 2028 gilt und auf die Bio-Treppe angerechnet wird.

Für Hausbesitzer heißt das: Ein großer Teil der Erfüllung passiert auf der Ebene des Versorgers, nicht im eigenen Keller. Es gibt keinen jährlichen Nachweis, keine Messung am Zähler und keine eigene Beschaffung von Biomethan-Zertifikaten. Was bleibt, ist der Preis: Die Mehrkosten der Quote landen im Gastarif.

Was das für die Betriebskosten bedeutet

Verlässliche Preise für 2029 gibt es nicht, und jeder, der sie nennt, rät. Was sich sagen lässt: Biomethan kostet im Einkauf derzeit etwa das Zwei- bis Dreifache von Erdgas. Bei 10 Prozent Beimischung ergibt das grob 10 bis 20 Prozent Aufschlag im Mischpreis, bei 60 Prozent entsprechend deutlich mehr.

Dazu kommt der CO2-Preis, der unabhängig von der Bio-Treppe steigt. Seit 2026 werden die Zertifikate im nationalen Emissionshandel versteigert statt zum Festpreis verkauft, mit einem gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2027 greift der europäische Emissionshandel ETS-2 für Gebäude und Verkehr, bei dem Fachleute mit einem deutlichen Preissprung rechnen.

Für eine Kalkulation über 20 Jahre bedeutet das: Wer den heutigen Gaspreis linear fortschreibt, rechnet sich die Gasheizung schön. Realistischer ist ein Pfad, der ab 2029 den Bio-Anteil und ab 2027 den ETS-2-Effekt einpreist. Konkrete Zahlen dazu im Kosten-Ratgeber.

Technisch: was deine Therme können muss

  • Biomethan: chemisch identisch mit Erdgas, weil es vor der Einspeisung auf Erdgas-Qualität aufbereitet wird. Jede normale Brennwert-Therme kommt damit klar, es ist keine Umrüstung nötig.
  • Wasserstoff bis 20 Volumenprozent: die meisten seit etwa 2020 verkauften Geräte sind dafür freigegeben. Ins Datenblatt schauen oder beim Hersteller nachfragen.
  • Wasserstoff über 20 Volumenprozent: braucht angepasste Brenner und Regelung. Geräte mit der Kennzeichnung „H2-ready" sind darauf vorbereitet, kosten aber Aufpreis. Ob und wann Wasserstoff im Verteilnetz ankommt, ist regional völlig offen.
  • Heizöl und HVO: für Ölheizungen läuft die Beimischung über hydriertes Pflanzenöl (HVO). Ältere Brenner brauchen teils eine Freigabe, Dichtungen und Filter sind bei hohen HVO-Anteilen zu prüfen.

Was wir für unsicher halten

Zwei Punkte gehören ehrlich benannt, weil sie in Werbematerial gern fehlen.

  • Mengen-Verfügbarkeit: Biomethan und synthetische Brennstoffe sind ein knappes Gut und konkurrieren mit Industrie, Schifffahrt und Luftverkehr, die schwerer zu elektrifizieren sind. Ob die Mengen ab 2035 für den Gebäudesektor reichen, ist unter Fachleuten umstritten. Knappheit schlägt direkt auf den Preis durch.
  • Gasnetz-Perspektive: Netzbetreiber können im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Netzabschnitte zur Stilllegung anmelden. Wer in einem Quartier mit Fernwärme-Vorrang eine Gas-Therme einbaut, sollte vorher beim Netzbetreiber klären, wie lange das Netz dort betrieben werden soll.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Gilt die Bio-Treppe auch für meine bestehende Heizung?

Nein. Die Bio-Treppe greift nur bei neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggas-Heizungen. Wer bereits eine Anlage im Keller hat, ist nicht betroffen, egal wie alt sie ist. Auch eine Reparatur löst die Pflicht nicht aus, erst der Austausch des Wärmeerzeugers.

Muss ich den biogenen Anteil selbst nachweisen?

Das ist der Punkt, an dem sich die Bio-Treppe von der alten 65-Prozent-Pflicht unterscheidet. Parallel gilt ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizöl-Quote für Brennstoff-Lieferanten, die auf die Bio-Treppe angerechnet wird. Ein großer Teil der Pflicht wird also über den Lieferanten erfüllt, nicht über den einzelnen Haushalt. Der Aufwand für Hausbesitzer soll dadurch gering bleiben, der Preis wandert aber über den Gastarif zurück.

Was kostet biogenes Gas gegenüber Erdgas?

Biomethan liegt im Einkauf deutlich über Erdgas, je nach Marktlage etwa beim Zwei- bis Dreifachen. Bei einer Beimischung von 10 Prozent schlägt das im Mischpreis mit grob 10 bis 20 Prozent Aufschlag durch, bei 60 Prozent entsprechend stärker. Genaue Zahlen für 2029 lassen sich heute nicht seriös nennen, weil weder das Quoten-Volumen noch die Verfügbarkeit feststehen. Für die eigene Kalkulation ist es sinnvoll, einen deutlichen Aufschlag ab 2029 einzuplanen, statt mit dem heutigen Gaspreis über 20 Jahre zu rechnen.

Muss ich meine neue Therme technisch umrüsten?

Für Biomethan nicht. Aufbereitetes Biomethan ist chemisch mit Erdgas identisch und läuft in jeder normalen Brennwert-Therme. Anders sieht es bei Wasserstoff-Beimischungen aus: Über etwa 20 Volumenprozent brauchen Brenner und Regelung eine Freigabe des Herstellers. Wer heute eine Therme kauft, sollte sich die Wasserstoff-Tauglichkeit schriftlich geben lassen.

Bekomme ich für eine Gasheizung Förderung?

Nein. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458, bis 70 Prozent) setzt unverändert eine Anlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie voraus. Die 65-Prozent-Schwelle ist als Einbau-Pflicht entfallen, als Förder-Kriterium aber geblieben. Eine reine Gas-Brennwert-Therme bekommt keinen Zuschuss. Nur im Hybrid mit einer Wärmepumpe, die den EE-Anteil über das Jahr auf 65 Prozent hebt, ist eine Förderung möglich.

Was passiert, wenn die Quote nicht erfüllt werden kann?

Das ist die offene Flanke des Modells. Die verfügbare Menge an Biomethan und synthetischen Brennstoffen ist begrenzt und konkurriert mit Industrie und Schwerverkehr. Ob die Mengen für den Gebäudesektor ab 2035 und erst recht ab 2040 reichen, ist unter Fachleuten umstritten. Für Hausbesitzer bedeutet das ein Preisrisiko, das sich heute nicht beziffern lässt.